Ich bin gerade über den Beitrag gestoppert, obwohl er nun schon einige Tage alt ist.
Trotzdem ist er ja immer noch für viele Aktuell.
Ich weiß das, wenn man keine Nebenabrede unterschrieben hat, man nicht in die Verpflichtung kommt, wenn man durch eine Weiterbildung nicht mehr Gehalt bekommt.
Angeblich soll man generell nur eine Verpflichtung haben, wenn durch eine Weiterbildung egal welcher Art es deswegen mehr Gehalt gibt.
Mit anderen Worten Beispiel ich arbeite 6. Jahre im Funktiondienst und bekomme aufgrund der Dienstjahre im OP die KR.6. In dem 7 Jahr gehe ich in die Fachweiterbildung und bekomme keine andere Gehalstufe(mehr Geld).
Ich gehe jetzt nach 3. Jahren in die Fachweiterbildung und bekomme dann danch(2. Jahre) also mit 5. Jahren Berufserfahrung die KR 6 somit mehr Geld.
Auch komme ich aus dieer Verpflichtung raus mit Mutterschutz und Erziehungsurlaub, wenn man in Teilzeit geht oder wenn wegen privaten Gründen(Ehemann oder Ehefrau muß beruflich wegziehen).
Unabhängig davon, wenn man eine Verpflichtung unterzeichnet hat, kann man dem nächsten Arbeitgeber darüber informieren, das der wenn der neue Arbeitgeber die Person unbedingt haben möchte, Ihn so zusagen frei kauft.
Unabhängig davon geht es ja nicht nur um die Kursgebühr die man zu zahlen hat, sondern auch um die Lohnfortzahlung in der Zeit wo man im Fremdeinsatz war. Das widerum kann man dann so aufrechnen, das man sieht wer war wie lange in meinen Haus war, als ich Fremdeinsätze hatte und wie viele Tage mußte nun mein Arbeitgeber auf mich (ohne Ersatz) verzichten.
Wenn das ganze 1:1 war kommt man eben gut weg.
Egal ich würde immer zum Rechtsanwalt gehen um eine richtige und korrekte Auskunft zu bekommen. L.G.