Anteilige Weiterbildungskosten und verpflichten?

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Brady

Gast
Anteilige Weiterbildungskosten und verpflichten?

Wie schaut es bei euch aus? Als Anhang ein Gerichtsurteil aus persönlichem Bestand.

Freue mich auf Beiträge.

P.S.: Es wurde trotz nicht gezahlter anteiliger Weiterbildungskosten der Arbeitgeber vorzeitig gewechselt.

Liebe Grüße Brady
 
Brady schrieb:
Anteilige Weiterbildungskosten und verpflichten?


Wie schaut es bei euch aus?
Hallo!
Also bei uns ist es so, dass man während der Weiterbildung (kann nur für An/Int sprechen) keine Kosten zu tragen hat. Volle Übernahme der Kosten seitens des Arbeitgebers (nur reduzierte Intensivzulage auf 2/3, da man während der 2 Jahre ja auch 8 Monate Anästhesie arbeitet). Nach der Weiterbildung besteht eine Verpflichtung, dass man mindestens 3 Jahre in Haus bleibt, ansonsten muss man anteilsmäßig die Weiterbildungskosten rückerstatten. Ob das schon mal angefochten worden ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass schon welche gegangen sind, die aber dann eine Kostenübernahme ihres neuen Arbeitgebers hatten (der dann wiederrum eine vertragliche Verpflichtung über xJahre wollte).
 
Bei uns ist der Stand so: Eigenanteil am gesamten Kurs sind 1200 Euro. Eine Verpflichtung hinterher gibt es nicht. Verlässt man während des Kurses das Haus muss man die gesamten Kurskosten anteilsmäßig zurückbezahlen.

Grüße
Huber
 
Hallo,

bei uns muß man sich drei Jahre verpflichten, ansonsten zurüchzahlen. Allerdings wenn Du schon einige Jahre da bist, so reduziert sich bei uns die Verpflichtung, bis zu gar keine Verpflichtung. Ist eine Regelung die vom Betriebsrat ausging.

Grüsse Franko:verwirrt:
 
Hallo, also ich muß für die Weiterbildung ansich nichts zahlen, außer Prüfungsgebühren, die ca. 100 Euro betragen! Danach muß ich mich für 2 Jahre verpflichten!
In der Kölner Uni war es bis vor kurzem so, daß die Kosten übernommen wurden und es keine Verpflichtung gab!
Das kann man sehen, wie man will!
Ich bleibe aber gerne auch noch länger als 2 Jahre :smlove2:
 
Hallo, also ich stecke genau in einem solchen Fall.

Habe die Fachweiterbildung absolviert und möchte nun wechseln.
Bevor ich dise fachweiterbildung angetreten habe musste ich eine Nebenabrede unterschreiben in der ich mich auf 3 Jahre verpflichtet habe.
Lehrgangskosten waren dort mit 6500 Euro angegeben und Rückzahlung aller tariflichen Zulagen, Sonderentgelte. (Keine Angaben über Höhe)
Nun war ich bei der Personalabteilung und wollte eine Auflistung der Kosten haben.
Erst einmal wurde ich abgewiesen, das sei ein zu großerAufwand ich und ich hätte kein Anrecht drauf.
Also Internet und herausgefunden. Doch ein Anspruch.
Also das ganze schriftlich eingereicht. Habe auch nach 4 Monaten immer nochkeine Aufrechnung, jedoch eine telefonische Aussage welche die Höhe der Kosten mit über 36 000 Euro beziffert, da ma mir die 2 Jahre in Rechnung stellen möchte.
Ich war 80 Wochen in anderen Kliniken und 80 Wochen waren Teilnehmer aus anderen Kiniken bei uns im Haus.
Gerichtsurteile besagen nun, das nur die tatsächlich den Haus entstandenen Kosten in die Berechnung einfließen dürfen.
Zeiten in denen im Hause gearbeitet wurden, müssen von dem Betrag oder aber von der Verpflichtungszeit abgezogen werden.
Je nach dem.

Im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen so hat mir der Betriebsrat es angeraten.
 
Hallo,

ich bin gerade auch in so einer Lage. Ich habe die Fachweiterbildung für den Operationsdienst in der Klinik, wo ich gerade arbeite im März beendet und möchte jetzt gerne zu einer anderen Klinik arbeiten. Ich habe aber weder eine Nebenabrede unterschrieben, noch wurde mir deutlich gemacht, was über die Rückzahlung im BAT steht. Ich weiß nicht einmal, wieviel ich denn zurückzahlen müsste!!
Hat denn jemand einen Tipp für mich, was ich machen könnte?
Liebe Grüße.
 
Hallo!
Ich fange die Fachweiterbildung im November an und musste auch schon eine Nebenabrede unterschreiben, also mich für 3 Jahre verpflichten oder anteilmäßig zurückzahlen.
Nur in unserer derzeitigen (schlechten) Situation, (neue Arbeitszeitmodelle, etc.) müsste man sich das alles gut überlegen, wer weiß, ob man nicht während der Weiterbildung ein schönes Haus findet, wo man lieber arbeiten möchte...
Naja mal sehen...:P
 
Hallo...

weiß jemand wie das ist wenn man in den 3 jahren für die man sich verpflichtet hat schwanger wird?
muss man die zeit vom mutterschutz dann nacharbeiten?
 
3 Jahre verpflichten?
Warum alles so negativ sehen?
In der heutigen Zeit, in denen unbefristete Verträge wie Lottogewinne sind, kann man doch froh sein über einen solch sicheren Job :wink:
Wie schnell sind 3 Jahre vorüber...und ne Weiterbildung mehr ist das doch wert.
Außerdem geht solch eine Weiterbildung ja auch ne Weile.
Während einer Ausbildung "verpflichtet" man sich doch auch sozusagen.
 
Hallo...

weiß jemand wie das ist wenn man in den 3 jahren für die man sich verpflichtet hat schwanger wird?
muss man die zeit vom mutterschutz dann nacharbeiten?

Guten Morgen,

nein, du gehst ganz normal in Mutterschutz und dann evtl auch noch 3 Jahre Erziehungsurlaub und schon ist die Verpflichtungszeit vorbei....! Da auch während des Erziehungsurlaubs offiziell bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist, gehört Mutterschutz und Erziehungsurlaub zu der Verpflichtungszeit und muss nicht nachgearbeitet werden.

Behid
 
Hallo LAOVIAH!!!

Den Mutterschutz musst du nicht nacharbeiten. Du verpflichtest dich ja zu 3 Jahren Betriebszugehörigkeit, und im Mutterschutz gehörst du ja trotzdem den Betreib an !!!
 
Ich bin gerade über den Beitrag gestoppert, obwohl er nun schon einige Tage alt ist.
Trotzdem ist er ja immer noch für viele Aktuell.
Ich weiß das, wenn man keine Nebenabrede unterschrieben hat, man nicht in die Verpflichtung kommt, wenn man durch eine Weiterbildung nicht mehr Gehalt bekommt.
Angeblich soll man generell nur eine Verpflichtung haben, wenn durch eine Weiterbildung egal welcher Art es deswegen mehr Gehalt gibt.
Mit anderen Worten Beispiel ich arbeite 6. Jahre im Funktiondienst und bekomme aufgrund der Dienstjahre im OP die KR.6. In dem 7 Jahr gehe ich in die Fachweiterbildung und bekomme keine andere Gehalstufe(mehr Geld).
Ich gehe jetzt nach 3. Jahren in die Fachweiterbildung und bekomme dann danch(2. Jahre) also mit 5. Jahren Berufserfahrung die KR 6 somit mehr Geld.
Auch komme ich aus dieer Verpflichtung raus mit Mutterschutz und Erziehungsurlaub, wenn man in Teilzeit geht oder wenn wegen privaten Gründen(Ehemann oder Ehefrau muß beruflich wegziehen).
Unabhängig davon, wenn man eine Verpflichtung unterzeichnet hat, kann man dem nächsten Arbeitgeber darüber informieren, das der wenn der neue Arbeitgeber die Person unbedingt haben möchte, Ihn so zusagen frei kauft.
Unabhängig davon geht es ja nicht nur um die Kursgebühr die man zu zahlen hat, sondern auch um die Lohnfortzahlung in der Zeit wo man im Fremdeinsatz war. Das widerum kann man dann so aufrechnen, das man sieht wer war wie lange in meinen Haus war, als ich Fremdeinsätze hatte und wie viele Tage mußte nun mein Arbeitgeber auf mich (ohne Ersatz) verzichten.
Wenn das ganze 1:1 war kommt man eben gut weg.
Egal ich würde immer zum Rechtsanwalt gehen um eine richtige und korrekte Auskunft zu bekommen. L.G.
 
Hallo Brady,

nach meinem Wissenstand bist du deiner Klinik zu nichts verpflichtet, wenn du nicht vor dem Beginn deiner Weiterbildung einen Weiter-/Fortbildungsvertragieden unterzeichnet hast. Leoder ist das von Klinik zu Klinik verschieden. Kostenrückerstattungen oder Verpflichtungen können also nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahmen ohne dementsprechenden Vertrag nicht von Dir gefordert werden.
Liebe Grüße aus Freiburg:king:
 
Hallo Tjorvan1902,

in meinem Fall brauchte ich auch nichts zurückzahlen.

Würde aber auch jedem raten in solchen Fall einen Anwalt hinzu zuziehen!!!

Meine Fehlzeiten während der Praktikas in anderen Häusern wurden dadurch abgedeckt, dass für mich jemand anderes wiederum aus einem anderen Haus eingesetzt wurde.

Dies wurde quasi durch das Rotationssystem der Kursmitglieder der Fachweiterbildung abgedeckt, die dann für mich in meinem Hause eingesetzt wurden.

Es gibt für diese Fachweiterbildung einen Verbund verschiedener Krankenhäuser, damit dies zur Entlastung der Kosten des Arbeitgebers beiträgt.

Liebe Grüße Brady
 
Hallo Brady,

nach meinem Wissenstand bist du deiner Klinik zu nichts verpflichtet, wenn du nicht vor dem Beginn deiner Weiterbildung einen Weiter-/Fortbildungsvertragieden unterzeichnet hast. Leoder ist das von Klinik zu Klinik verschieden. Kostenrückerstattungen oder Verpflichtungen können also nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahmen ohne dementsprechenden Vertrag nicht von Dir gefordert werden.
Liebe Grüße aus Freiburg:king:

Ich glaube das ist so nicht richtig. Die gesetzliche Verpflichtung beträgt 3 Jahre nach Beendigung der Weiterbildung. Ist auch logisch, schliesslich bezahlt das Haus die Weiterbildung. Gesetzesgrundlage 2a BAT Nr. 7 und 8. Ich musste mich nach der Weiterbildung zwei Jahre verpflichten.