Joerg
Poweruser
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- stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
Kannst Du mal die genaue Formulierung zum Bildungsurlaub einstellen?
Es gibt (in den meisten Bundesländern) maximal 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die erwähnten 10 Tage beziehen sich wahrscheinlich auf die Dauer der FWB, das käme ja hin.
Kann ich nicht, da das Bildungsfreistellungsgesetz von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
10 Tage kann durchaus sein. Bei und in Rheinland-Pfalz ist es so, dass man sich die Tage ein Jahr aufheben kann um dann im nächsten 10 zu haben. Das geht aber nur einmal, man kann also nicht elend lange sammeln. Ein anderer Grund ist, dass der AG die Bildungsmaßnahme in einem Jahr verweigern kann (z.B. wichtige betriebliche Gründe (was soweit ich es im Kopf habe auch der einzige Grund ist)), dann muss er es im nächsten Jahr genehmigen, egal was passiert und wenn die Bude brennt. Auch dann sind es 10 Tage die einem zustehen. Aber wie gesagt, dass ist nur für Rheinland-Pfalz!
Es ist möglich, den Bildungsurlaub für solche Weiterbildungen zu nutzen und das dann auch vertraglich festzuhalten.
Nach Bildungsfreistellungsgesetz nur, wenn die FB als eine solche ausgeschrieben ist. Das erfährt man aber ganz leicht aus den Ausschreibungsunterlagen.