Angst vor Untersuchung wegen THC-Konsum

fakee

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15.03.2010
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Hallo zusammen. Also fange bald meine Ausbildung zum Krankenpfleger an (juhu:klatschspring:). Verträge und Co alles soweit erledigt. Nun habich aber richtigen mist gebaut, den ich auch schon total bereue. Habe morgen die Untersuchung beim Betriebsarzt und habe dummerweise vor 3 Tagen THC konsumiert (waren 4 Züge, hat mich nicht gereizt wollte nur probieren). Ich weiß nicht warum ich es getan habe und ich bereue es. Nun die Frage, reicht dies schon aus, (wenn es bei der Untersuchung rauskommt), gekündigt zu werden. Habe davor seit 1 1/2 Jahren kein THC konsumiert und werde dies in Zukunft auch nicht mehr tun. Und sollte ich den Arzt vorher informieren? Bitte um schnelle Antwort, habe totale Angst davor...
 
Dein Blut wird nicht auf Drogen getestet werden, anders könnte es bei eine etwaig abzugebenden Urinprobe aussehen. Aber nur auf gut Glück darf diese auch nicht auf Drogen getestet werden.
Ich persönlich würde dem Arzt nichts sagen und ab sofort die Finger von Drogen lassen.

PS: Der Betriebsarzt ist gegenüber Deinem AG übrigens auch zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h. er darf keine Untersuchungsergebnisse weitergeben. Er darf nur sagen, ob Du geeignet bist oder nicht.
 
Urinprobe bei er Einstellungsuntersuchung?? Das ist mir aber neu.
 
Hallo Joerg
bei meiner betriebsärztlichen Untersuchung war ebenfalls der Urintest dabei und das ist schon ein Weilchen her.
Hallo fakee
da kann man nur hoffen, das es wirklich nur ein einmaliger Ausrutzscher war. Aber soweit ich weiß, wird bei der Blutuntersuchung nur bei Verdacht auf Drogenkonsum getestet. Im Urin werden nur die Standartsachen untersucht, wie Blut im Urin, Leukos usw
 
In einem Haus, für das wir bei meiner vorherigen Stelle ausgebildet haben, gab es eine Dienstvereinbarung zwischen der MAV und der Betriebsleitung, dass Drogentests mit dem Einverständnis des Untersuchten durchgeführt werden durften.
Also geh mal davon aus, dass sie Dich erst mal nach Deinem Einverständnis fragen.
 
Wenn verweigert wird, würde das eigentlich auch gleichbedeutend einer Wahrscheinlichkeit des Drogenkonsmums entsprechen. Kannste auch gleich einen Test machen lassen und hoffen.

Zudem hängt die Nachweisbarkeit der Drogen von vielen Faktoren ab:

•der konsumierten Menge
•der Häufigkeit des Konsums
•der verstrichenen Zeit zwischen Konsum und Drogentest
•den Nachweisgrenzen des Testverfahrens
•dem individuellen Abbau der Drogen
•der allgemeinen körperlichen Verfassung

Cannabis

Nachweis im Urin:
seltener Konsum: 2-3 Tage
regelmäßiger Konsum: 6-8 Wochen
chronischer Konsum: bis zu 12 Wochen

Nachweis im Blut
gelegentlicher Konsum: 3 Tage
regelmäßiger Konsum: bis zu 30 Tagen
Drugcom: Häufig gestellte Fragen: Wie lange können Drogen im Körper nachgewiesen werden?


Thema hatte wir übrigens schon mal, z.B.:
http://www.krankenschwester.de/forum/rund-um-examen/13382-drogentest-vorm-examen.html

Elisabeth
 
(waren 4 Züge, hat mich nicht gereizt wollte nur probieren).
Ich weiß nicht warum ich es getan habe und ich bereue es. ...
Habe davor seit 1 1/2 Jahren kein THC konsumiert ..


Wat denn nu ? Nur probieren oder nach 1 1/2 Jahren wieder mal probieren ? ;-)

Ich mach nur Spaß.. Sorry... Mach Dir mal keinen Kopf deswegen...
 
also bei uns wurde auch urin und blut getestet, allerdings nicht auf drogen. das dürfen die auch nicht machen ohne dich vorher zu informieren.
ich muss sagen, dass ich vor der ausbildung zu "chronischem konsum" tendiert habe. deshalb hab ich mal nachgefragt. also ohne dein einverständnis darf kein drogentest und auch kein hiv test gemacht werden.

bei uns gab es nur einmal den fall, dass jemand wegen THC rausgeflogen is, weil der ständig breit auf station aufgetaucht ist. solange du sowas nicht machst, kommt glaubich niemand auf die idee dich da groß zu testen ;)
 
Hallo , also erst einmal vielen Dank für die Antworten und die Infos. Musste auch Blut- und Urinprobe abgeben. Also es war nach eineinhalb Jahren nur mal ein probieren, bin dann schnell auf das Ergebnis gekommen, wie Sch**** das Zeug doch eigentlich ist. Naja inner Woche kommt das Ergebnis, hab zwar noch Bamml vor, aber die Anworten erleichtern ein klein wenig :) Naja ich freu mich nu ersmal, dasses bald anfängt :)
 
Pflegekräfte sind verschiedenen Risiken ausgesetzt, auf die sie keinen Einfluß haben. Da diese Risiken zum Teil erheblichen Einfluß auf die Gesundheit und auf die generelle Arbeitsfähigkeit haben können, schreiben sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaft eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vor. Diese ist in der Regel vor Arbeitsantritt durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen.
[h=4]Welche Risiken lauern auf Pflegekräfte?[/h]Pflegekräfte sind häufig berufstypischen Risiken ausgesetzt, die die eigene Gesundheit gefährden können. Beispiele sind:

  • Heben, tragen und halten schwerer Lasten, zum Beispiel beim Betten, Umlagern oder Mobilisieren von Patienten/Bewohnern. Dabei können Kräfte auftreten, die die Wirbelsäule verschleißen und so zu einer Arbeitsunfähigkeit führen (Stichwort: Bandscheibenvorfall!). Im Extremfall können diese Belastungen zur Rente zwingen!
  • Der Umgang und Kontakt mit Ausscheidungen, Blut etc. birgt ein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Risiko, sich mit einer Virus-Hepatitis anzustecken, ist deutlich höher als das Risiko einer berufsbedingten HIV-Infektion!
  • Chemikalien wie Desinfektionsmittel oder Medikamente, aber auch die verwendeten Schutzhandschuhe können Allergien oder schlimmeres auslösen.
  • Schichtdienst gilt allgemein als belastend, daher haben Arbeitnehmer, die auch im Nachtdienst eingesetzt werden, Anspruch auf eine häufigere Vorsorgeuntersuchung als andere.
[h=4]Durchführung und Kosten[/h]In der Regel wird die Untersuchung durch einen Arzt durchgeführt, der vom Arbeitgeber beauftragt wurde. Der Arzt muß ein Arbeitsmediziner sein. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt der Arbeitgeber.
Es besteht zwar auch bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge generell das Recht auf freie Arztwahl, eine Untersuchung durch einen anderen Arzt als den, der vom Arbeitgeber beauftragt wurde, ist jedoch aus zwei Gründen wenig sinnvol. Erstens sollte der Arzt genau wissen, welche Risiken für den Beruf im Allgemeinen und im Betrieb gelten. Diese Kenntnisse hat in der Regel nur der beauftragte Arzt, da dieser sich im Betrieb selbst umsehen sollte. Zweitens schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Arzt über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wer einen anderen Arzt aufsucht, muß die anfallenden Kosten selbst tragen.
[h=4]Gesundheitszeugnis?[/h]Gelegentlich taucht noch der Begriff "Gesundheitszeugnis" auf. Früher wurden Pflegekräfte dafür vor der Einstellung zum Gesundheitsamt geschickt. Die Kosten für das Gesundheitszeugnis mußten sie selbst tragen. Tatsächlich bestätigte ein "Gesundheitszeugnis" aber nur, daß ein Bewerber frei von meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten ist (insbesondere Tuberkulose, Salmonellen etc.). Diese Angaben sind aber vor allem für Lebensmittelbetriebe wichtig. Das "Gesundheitszeugnis" wurde inzwischen durch eine Hygiene-Belehrung ersetzt. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung geht weit darüber hinaus.
[h=4]Was wird untersucht?[/h]Die Vorsorgeuntersuchung sollte stets berufsbezogen erfolgen und gliedert sich in mehrere Teile:

  • Anamnese (Krankengeschichte)
  • körperliche Untersuchung (Lunge abhorchen, Bauch abtasten, Rücken inspizieren etc.)
  • Blutentnahme
  • Tuberkulin-Test (wenn dieser positiv ausfällt: Röntgen der Lunge)
  • Beratungsgespräch (z.B. über empfohlene Impfungen)
[h=4]Welche Fragen sind erlaubt?[/h]Es sind alle Fragen und Untersuchungen erlaubt, die auch im Einstellungsgepräch erlaubt sind, etwa nach:

  • einer Erkrankung, durch die die Eignung für den Beruf eingeschränkt ist;
  • ansteckenden Krankheiten, durch die die Leistungsfähigkeit zwar nicht eingeschränkt ist, die aber KollegInnen und/oder Patienten/Bewohner gefährden.
Bei Wiederholungsuntersuchungen sind Fragen nach berufstypischen Risiken zu erwarten, unter anderem:

  • Rückenschmerzen
  • allergische Reaktionen, z.B. auf die verwendeten Handschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches
  • Kontakt zu Pateienten/Bewohnern seit der letzen Untersuchung, die an Tuberkulose erkrankt sind
  • Stichverletzungen
[h=4]Welche Fragen/Untersuchungen sind nicht erlaubt?[/h]Einige Arbeitsmediziner benutzen Fragebögen, die üblicherweise in den Praxen von Allgemeinmedizinern verwendet werden und Auskunft über generelle Gesundheitsrisiken geben, zum Beispiel Fragen nach bestimmten Erkrankungen bei nahen Familienangehörigen. Das macht Sinn, wenn der Hausarzt nach den Ursachen für eine vorliegende Krankheit sucht. Angaben über den Diabetes der Großmutter oder die Schizophrenie des Onkels sind für die arbeitsmedizinische Vorsorge jedoch in der Regel irrelevant und müssen daher nicht zwingend beantwortet werden. Notfalls sollte ein Bewerber angeben, darüber nichts zu wissen.
Grundsätzlich können Bewerber/Arbeitnehmer alle Fragen oder Untersuchungen verweigern, die auch schon im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt sind:

  • Schwangerschaftstest
  • sexuelle Vorlieben
  • Gentests
  • HIV-Test
  • Drogentest
Der Arbeitsmediziner ist übrigens auch nicht befugt, auf Veranlassung des Arbeitgebers eine Arbeitsunfähigkeit zu kontrollieren. Hierfür ist allein der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig.
[h=4]Was erfährt der Arbeitgeber?[/h]Der Arzt, der die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchführt, unterliegt der gleichen Schweigepflicht wie alle anderen Ärzte auch. Er darf dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob der Arbeitnehmer aus medizinischer Sicht für die Ausübung seiner Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Darüber hinaus darf er lediglich noch Empfehlungen geben, falls Einschränkungen bezüglich der Einsatzfähigkeit bestehen. Für die Mitteilung hat der Arzt ein vorgeschriebenes Formular zu verwenden.
[h=4]Der Arbeitsmediziner hat etwas gefunden - was nun?[/h]Wenn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ein "pathologischer Befund" festgestellt wird, erfährt der Arbeitgeber diesen zwar nicht, aber der Arzt kann Empfehlungen geben:

  • Der Arzt kann empfehlen, einen Befund, der nicht im Zusammenhang mit Arbeit steht, durch den Hausarzt weiter untersuchen und behandeln zu lassen. Diese Empfehlung erhält nur der Arbeitnehmer, im Formular für den Arbeitgeber taucht sie nicht auf!
  • Bei allergischen Reaktionen kann der Arzt zum Beispiel entweder den Arbeitnehmer über spezielle Hautpflege beraten oder dem Arbeitgeber empfehlen, die allergieauslösenden Produkte gegen andere auszutauschen oder zumindest dem betroffenen Arbeitnehmer ein spezielles Produkt anzubieten. Typische Beispiele sind Handschuhe, Händedesinfektionsmittel, Waschlotionen. Falls die Allergie durch ein Mittel verursacht wird, das durch den Reinigungsdienst oder die Wäscherei verwendet wird, kann der Arzt auch hier auf eine Veränderung drängen.
  • Der Arzt kann Einschränkungen bei der Beschäftigung empfehlen, zum Beispiel kein Einsatz im Nachtdienst, kein schweres Heben etc..
Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Empfehlungen des Arbeitsmediziners Folge zu leisten. Allerdings können dann die Folgekosten vor allem für den Arbeitgeber nicht unerheblich sein, wenn der Arbeitnehmer vermehrt arbeitsunfähig wird.
Bei Problemen können die Berufsgenossenschaft oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde helfen.
Die Arbeitsgerichte haben die Meßlatte für krankheitsbedingte Kündigungen zwar inzwischen niedriger gelegt, bei einer berufsbedingten Erkrankung schauen die Richter bei einer Kündigungsschutzklage aber immer noch genau hin, ob der Arbeitgeber überhaupt eine betriebliche Eingliederung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes versucht hat.
 
Was genau ist jetzt deine Frage @ Constantin?
 
bei uns gab es nur einmal den fall, dass jemand wegen THC rausgeflogen is, weil der ständig breit auf station aufgetaucht ist. solange du sowas nicht machst, kommt glaubich niemand auf die idee dich da groß zu testen ;)

das hat aber doch nicht unbedingt was mit gras zu tun... wäre nicht weniger schlimm wenn er ständig besoffen da aufgetaucht wäre.
ich finde es krass was für ein geschrei um gras gemacht wird, obwohl alkohol mindestens ebenso schlimm wenn nicht sogar schlimmer ist.
ob man sich in seiner freizeit so richtig hart mit alkohol die kante gibt, interessiert niemanden. raucht man aber AB UND ZU mal einen, ist das sofort ein riesendrama. obwohl man danach besser dran ist, als nach dem hohen alkoholkonsum.

wir mussten weder blut- noch urinprobe abgeben.
 
das hat aber doch nicht unbedingt was mit gras zu tun... wäre nicht weniger schlimm wenn er ständig besoffen da aufgetaucht wäre.
ich finde es krass was für ein geschrei um gras gemacht wird, obwohl alkohol mindestens ebenso schlimm wenn nicht sogar schlimmer ist.
ob man sich in seiner freizeit so richtig hart mit alkohol die kante gibt, interessiert niemanden. raucht man aber AB UND ZU mal einen, ist das sofort ein riesendrama. obwohl man danach besser dran ist, als nach dem hohen alkoholkonsum.
Na und nu?
Trotzdem ist er doch wegen THC rausgeflogen. Da hilft auch keine Verharmlosung.
Mit C2 hätte er ähnliche Probleme bekommen. Und da wird ebenfalls "Geschrei" gemacht.

Heutzutage (alle vorheringen Posts sind 3,5 Jahre alt - mal als Hinweis zwischendurch) gibts bald überall Sucht-Dienstvereinbarungen die beides gleich oder ähnlich behandeln.
 
Heutzutage (alle vorheringen Posts sind 3,5 Jahre alt - mal als Hinweis zwischendurch) gibts bald überall Sucht-Dienstvereinbarungen die beides gleich oder ähnlich behandeln.

aye tschuldigung, nicht gesehn:engel: nö geht mir einfach nur drum dass es scheinbar ok ist sich volllaufen zu lassen, aber nicht einen zu rauchen. naja wie auch immer.
 
aye tschuldigung, nicht gesehn:engel: nö geht mir einfach nur drum dass es scheinbar ok ist sich volllaufen zu lassen, aber nicht einen zu rauchen. naja wie auch immer.
Haha, zwar etwas OT, aber ich sehe das exakt so wie du und rege mich darüber gerne mal auf. Natürlich gehts garnicht vor der Arbeit zu kiffen oder zu saufen, unglaublich sowas, egal in welchem Job. Aber als ob ich mich Montagmorgen weniger konzentrieren kann, wenn ich Freitag n Joint geraucht habe oder mich vollgesoffen habe. Gerade Ärzte sollten ja wissen, dass entweder beides gleich ******e ist oder durch was mehrere Unfälle verursacht werden.. aber interessiert ja keinen, hihii.
 

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