Frankreich Anerkennung deutsches Examen

matteo

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27.11.2009
Beiträge
87
Ort
Berlin
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Psychiatrie
Hallo,

eine Freundin von mir mit der ich in Deutschland Examen gemacht habe, möchte in Paris als Krankenpflegerin arbeiten, sie selbst ist Französin. Nun verlangen die Behörden in Frankreich ein Schreiben, in dem detailliert steht wie viel Stunden und in welchen Fachbereichen sie die Ausbildung absolviert hat.

Muss man sich einfach an den ehemaligen Ausbildungsbetrieb wenden, das Dokument übersetzen und beglaubigen lassen, oder wie läuft das ab?
 
Muss man sich einfach an den ehemaligen Ausbildungsbetrieb wenden, das Dokument übersetzen und beglaubigen lassen, oder wie läuft das ab?


Moin, moin!

Nein, sie muss an das zuständige Regierungspräsidium schreiben. Die schicken dann ein Schreiben, das bestätigt, dass die Prüfung den geltenden Kriterien entspricht und somit innerhalb Europas anerkannt wird.
Das ganze kostet aber etwas (ich glaube 75 Euro).

Gruss Hartwig
 
Hallo Hartwig,

danke für die Antwort! Also an das Regierungspräsidium in der Stadt in der unser Examen abgenommen wurde? Es war in München bei uns...
 
Wenn es "nur" um einen Stundennachweis geht, dann kannst dich auch an die ehemalige Schule wenden.
 
Wenn es "nur" um einen Stundennachweis geht, dann kannst dich auch an die ehemalige Schule wenden.


Ja, aber das wird in Frankreich nicht akzeptiert. Die zuständige Behörde möchte gerne ein offizielles Dokument sehen, das bezeugt, dass die abgelegete Prüfung konform mit den europäischen Richtlinien ist.

Gruss Hartwig
 
Ah, ok, weil ich habe damals am Ende meiner Ausbildung sofort einen mehrsprachigen (deutsch, englisch, französisch) Stundennachweis meiner Schule bekommen, mit dem Hinweis, es wäre einfacher diesen jetzt auszufüllen als in 10 oder 15 Jahren.

Deshalb meine Annahme, dass der erst von der Schule ausgefüllt werden müsse und dann zur Beglaubigung an die Regierung von Oberbayern geschickt werden muss.
 
Ok, danke! :) Sie wird sich bei der Regierung von Oberbayern erkundigen!
 

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