Als Krankenpflegehelferin Verkürzung der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

Steff5288

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Beruf
Krankenpflegehelferin/ Pflegeassistentin
Hallo,

und zwar habe ich mal eine frage! Ich bin gelernte Krankenpflegehelferin aber da es leider sehr schlecht aussieht wegen Arbeit habe ich mich dazu entschlossen noch eine weitere Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin zu machen.

Ich habe einen Antrag auf Ausbildungsverkürzung gestellt und gestern den bescheid drin gehabt und die würden mir nur 6 Monate geben das ich leider garnicht verstehen konnte!!

Eigentlich hatte ich damit gerechnet das ich mit meinem Beruf 1Jahr verkürzen kann da ich eigentlich nicht nochmal das 1.Lehrjahr machen möchte das soll jetzt nicht arrogant klingen aber ich hatte ein sehr gutes Lehrkrankenhaus und wir durften echt sehr sehr viel machen und ich will eigentlich nicht nochmal von ganz vorn anfangen!!

Wir hatten so in etwa 550 Std. Theorie und 1100Std. Praxis da müsste doch eigentlich mehr als 6Monate verkürzung rausspringen oder?

Will morgen mal die Sacharbeiterin anrufen ob man an diesen bescheid nochmal was machen kann...

Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?

lg Steffi
 
Nein, das glaube ich nicht. Viele Hauptschüler mussten bisher den Umweg über die KPH nehmen. Da die KPH-Ausbildung Ländersache ist, gibt es keine einheitlichen Vorgaben zu den Inhalten. Du wirst wohl die 3 Jahre komplett machen müssen. Der Bescheid ist also korrekt.

Elisabeth
 
eine bekannte von mir hat z.b. 1Jahr verkürzug zugestimmt bekommen und ich nur 6Monate das verstehe ich nicht weil wir haben ja die Ausbildung zusammen gemacht!!

Leider habe ich die Frau bei der Landesdirektion noch nicht erreicht um mit ihr nochmal drüber zu reden....
 
Da entscheidet das Land offensichtlich individuell. Mögliche Entschedungshilfen könnten u.U. auch Leistungsnachweise sein bzw. Prüfungsergebnisse. Wie hats du abgeschlossen- wie deine Freundin?

Elisabeth
 
in den mündlichen mit 2 und in der Praktischen mit 1!
Meine freundin war etwas schlechter als ich!!! Versteh das eben auch nicht und wenn ich im internet suche da finde ich ja wieterbildung zur gesundheits und krankenpflegerin in 2jahren für pflegeghelferinen
 
Wo steht das genau? Kannst dud as verlinken? Wird sicher viele andere User hier auch interessieren.

Elisabeth
 
bin am suchen wo ich das mal gelesen hatte :-)
sobald ich was gefunden habe stelle ich es rein... und wenn ich die Frau von der Landesdirektion erreicht habe schreibe ich auch nochmal
 
Ich entnehme dem, dass man von einer willkürlichen Entscheidung abhängig ist und einen Einspruch wagen sollte? Gut zu wissen.

Elisabeth
 
Also hier in Sachsen kriegt man als Krankenpflegehelferin max. 6Monate Ausbildungsverkürzung die ich bekommen habe mehr ist hier nicht drin!!

Aber es kann in jeden Bundesland anders sein sozusagen die entscheiden wie sie lustig sind wer wieviel verkürzung bekommt.... hätte mich zwar auf 1Jahr weniger lernen gefreut aber 6Monate ist auch besser als nichts :-(
 
Naja aber doppelt gemoppelt hält besser.:)
ich hab auch KPH gemacht (in NDS) und musste auch 3 volle Jahre lernen.
Ich hätte nur eine Verkürzung bekommen wenn ich min. 1 JAhr als KPH gearbeitet habe.
lg Caro
 
Also bei uns im Kurs mussten die KPHs auch 3 volle Jahre machen.
LG die Bec
 
Die KPH aus unserem Kurs hat auch die volle 3 Jahre gemacht.
 
Hallo Steffi,
ich persönlich halte ein verkürzen um ein Jahr nicht für sinnvoll. Du kannst den Inhalt der KPH Ausbildung nicht 1:1 übertragen auf die Ausbildung zur GuKP.
In vielen Dingen, die Du in der KPH schon mal "angerissen hast" geht man in der 3-Jährigen Ausbildung viel mehr in die Tiefe.
Du ersparst Dir also im Prinzip nichts an Lernerei...an Deiner Stelle würde ich nicht mal die genehmigten 6 Monate verkürzen!

Die Ausbildung ist einfach anders gegliedert; Du bekommst die ersten Monate eventuell wichtige Dinge nicht mit:
  • Aufgliederung der 12 Themenbereiche
  • Umgang mit komplexen Fallbeispeilen
  • Verfassen einer Pflegeplanung
  • Wichtige Grundlagen der Bezugswissenschaften
  • ...
Eventuell müsstest Du "das eine oder andere" nacharbeiten; hast also nichts gewonnen.
 
Hallo zusammen,

ich befinde mich seit Oktober 2011 in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und
habe nun seit gestern offiziell meine Probezeit bestanden.
Meine Schule und mein Arbeitgeber haben mir bei diesem Gespräch aber auf Grund meiner derzeitigen schulischen und praktischen Leistungen (Notendurchschnitt 1,5 und 1) vorgeschlagen, dass ich eine Verkürzung meiner Ausbildung beantragen soll.
Kann mir jemand von euch vielleicht sagen, welche Unterlagen ich für solch einen Antrag einreichen müsste?

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Cherity
 
@Cherity:

Bei meinem Antrag auf Ausbildungsverkürzung waren das Prüfungszeugnis, die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sowie eine schriftliche Stellungnahme der Ausbildungsstelle (in welchem die Zusage über den Einstieg in einen laufenden Kurs gegeben und die Verkürzung befürwortet wird) vonnöten.

Die KPH-Prüfung absolvierte ich in Bundesland A, die aufnehmende Ausbildungsstelle befindet sich aber in Bundesland B - deshalb legte ich dem ganzen Paket (zur Sicherheit) das Krankenpflegehilfegesetz & die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von Bundesland A bei (wie schon weiter oben erwähnt, ist die KPH-Ausbildung Ländersache).

Glücklicherweise unterschieden sich die KPH-Ausbildungen von Bundesland A und B nicht wesentlich, sodass die Entscheidung seitens der Behörde recht schnell klar war (sprich es gab einen positiven Bescheid!).

Übrigens hatte ich mich zunächst für die vollen drei Jahre der GKP-Ausbildung beworben und dachte nie an eine Verkürzung - bis mich die Ausbildungsstelle telefonisch kontaktierte und mich überhaupt erst auf die Idee brachte ('..wenn wir sie nehmen, dann ausschliesslich für die verkürzte Ausbildungsvariante.')! :fidee:

Viele Grüsse
 
Liebe Cherity,

überlege dir das wirklich sehr, sehr gut ob du das machst.

Ich kann das nicht nachvollziehen, was dir die/der Lehrer zu diesem Zeitpunkt vorschlagen.

Eine einigermaßen gute KPH hat keine großen Schwierigkeiten aufgrund ihres Vorwissens und Vorerfahrung mit ein wenig Motivation gepaart, in den ersten 6Monaten solche Noten zu erzielen. Ich halte das für nichts besonderes.

Wenn die Noten in 10/12 Monaten immer noch auf diesem Level sind, dann würde ich mir ein Verkürzung um ein halbes bis ein Jahr überlegen.

Auch wenn der Lehrer das vorschlägt, wenns nicht so wirklich funktioniert, du hast die Noten dein Leben lang, dem Lehrer ist das wurscht - Pech gehabt.
 
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten :)

@ Renje
Der Vorschlag der KPS und meines Arbeitgebers hatte neben meinen Noten auch noch folgenden Grund:
Ich hatte im ersten Einsatz eine ungeplante OP und war deswegen 2 Wochen krankgeschrieben (12Fehltage).
Da die Fehlzeiten in 3 Jahren nur sehr begrenzt sind, meinten sie, ich könnte durch eine Verkürzung das Problem
mit den Fehlzeiten umgehen, da ich ja durch die Anrechnung meiner einjährigen Ausbildung weniger theoretische
und praktische Stunden absolvieren müsste und die somit bereits angefallenen Fehlzeiten unter den Tisch fallen könnten.
Ich würde auch weiterhin in meinem derzeitigen Kurs bleiben, nur das sich eben meine praktischen Stunden von
den vorgeschriebenen 2500 auf vielleicht 1500 Stunden (durch die Anrechnung der 1000 praktischen Stunden in
der KPH-Ausbildung) reduzieren.
 
Wie auch immer, die Noten sind das Wichtigste, was auch immer mit den Fehlzeiten ist.

Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, genauso wenig, dass du in der Klasse bleiben könntest.

Geht ja gar nicht.

Die Rechnung, dass dann die Fehlzeiten unter den Tisch fallen würden, verstehe ich auch nicht.
Die sind ja während deiner Ausb. angefallen.
Jetzt tun wir so als hättest du keine Ausb. gemacht und wärest nicht Krank gewesen?

da ich ja durch die Anrechnung meiner einjährigen Ausbildung weniger theoretische
und praktische Stunden absolvieren müsste und die somit bereits angefallenen Fehlzeiten unter den Tisch fallen könnten.
Ich weiß ja nicht wie an "deiner" Schule gerechnet wird. Du mußt zwar weniger Stunden machen aber das ist für die Fehlzeitenberechnung völlig irrelevant, den die APrV spricht von 10/10 Prozent.
KrPflG - Einzelnorm
10Prozent in 2 Jahren sind weniger als 10Prozent in 3Jahren Ausbildung.
Das ist ja eher ungünstiger für dich - oder?

Du hast ja noch ne ganze Menge reserve, dann kannst du es immer noch machen, wenn du meinst das bringt was.

Beispiel:
Angenommen du bekommst 1Jahr verkürzt, machst somit nach 2Jahren Examen.
Müsstest also in einem 1/2Jahr ins dritte Lehrjahr, denn der Stoff im 2ten vor allem aber des 3ten Jahres wird dir ja Fehlen.
2tes Nachlernen - viel Spass.
Prüfungsvorbereitung etc. im dritten Jahr.
Wie soll dass denn funktionieren, wenn du in deinem Kurs bleibst?
 
So wie ich die Schule verstanden habe, wollten sie darauf hinaus, dass ich bei einer Verkürzung eigentlich in einen bereits laufenden Kurs hätte einsteigen können. Wenn ich nun aber in meinem jetzigen Kurs bleiben würde, bräuchte die Schule bei einer Verkürzung meine Nachweise der praktischen und theoretischen Stunden erst zu einem späteren Zeitpunkt belegen. Also würde das 1.Ausbildungsjahr offiziell nicht relevant sein bzw. belegt werden müssen, sondern erst ab dem 2.Ausbildungsjahr im Oktober 2012.
Ich weiß natürlich nicht, ob das so möglich ist, wie sich das die Schule vorstellt.
 

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