- Registriert
- 03.06.2016
- Beiträge
- 1
- Akt. Einsatzbereich
- interdisziplinäre Intensivstation
- Funktion
- Gesundheits-und Krankenplegerin
Hallo,
ich arbeite auf einer interdisziplinären Intensivstation und das ANV ist ein häufiges Krankheitsbild bei uns und wir führen sowohl das Prinzip der Hämodialyse als auch der Hämofiltration durch.
Wir haben Dialysemaschinen von Fresenius die 4008 für die Hämodialyse und die Multifiltrate für die Hämofiltration.
So nun meine Frage: Wie ist die rechtliche Grundlage zur Behandlung mit diesen Maschinen wer darf sie bedienen und wer darf sie an-/abschließen? Bei uns auf Station bauen die Schwester die Dialysen auf, schließen an und ab ... inwieweit dürfen wir das? Ich habe gehört das es Aufgabe des Arztes ist, auf Intensivstationen eine Citratdialyse an- und abzuschließen und die Schwestern nur die Aufgabe der Betreuung bzw. des Beutelwechsels haben.
Gibt es dazu Gesetzestexte? Wenn ja wo?
Freue mich über hilfreiche Antwort und danke im voraus.
MfG
ich arbeite auf einer interdisziplinären Intensivstation und das ANV ist ein häufiges Krankheitsbild bei uns und wir führen sowohl das Prinzip der Hämodialyse als auch der Hämofiltration durch.
Wir haben Dialysemaschinen von Fresenius die 4008 für die Hämodialyse und die Multifiltrate für die Hämofiltration.
So nun meine Frage: Wie ist die rechtliche Grundlage zur Behandlung mit diesen Maschinen wer darf sie bedienen und wer darf sie an-/abschließen? Bei uns auf Station bauen die Schwester die Dialysen auf, schließen an und ab ... inwieweit dürfen wir das? Ich habe gehört das es Aufgabe des Arztes ist, auf Intensivstationen eine Citratdialyse an- und abzuschließen und die Schwestern nur die Aufgabe der Betreuung bzw. des Beutelwechsels haben.
Gibt es dazu Gesetzestexte? Wenn ja wo?
Freue mich über hilfreiche Antwort und danke im voraus.
MfG
