Ärztliche Verordnung

Elisabeth Dinse

Poweruser
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29.05.2002
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19.809
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Immer wieder taucht in den Foren das Remonstrationsrecht auf: die aktuelle Therapie ist nach unseren Kennstnissen net mehr State of Arte und der Arzt wird darüber informiert.

Mich würde interessieren, ob auch jedes mal ein Brief an die zuständige Ärztekammer geht, da es sich ja um einen medizinischen Fehler handelt.

Elisabeth
 
Also bei uns nicht. Müsste man das denn machen?
 
mach mal ein konkretes beispiel bitte.
 

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