Abschlussprüfung wiederholen

Steffy1994

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Hallo ihr lieben, ich hätte eine frage unzwar habe ich letztes Jahr 2018 meine Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin gemacht jedoch nur 5 von 7 Prüfungen bestanden also einen mündlichen Tisch Plus die Praktische, da ich aber zu dem Zeitpunkt schwanger war und ich nur die Option Hatte nach dem Mutterschutz gleich in 100 Prozent wieder einzusteigen und dann die Prüfungen jetzt im August und im September zu wiederholen hab ich mich davon abentschieden da es mir mit baby und einer 6 jährigen Tochter etwas zu viel geworden wäre zudem wie das Schicksal so spielt auch noch alleinerziehend. Meine frage wäre jetzt könnte ich die Prüfung im nächsten Jahr 2020 oder spätestens Mai 2021 irgendwie noch machen ? Oder ist das nicht möglich musste ich dann wieder alle Prüfungen machen und vom UK beginnen ? Oder gibt es eine Anlaufstelle wo ich da nach fragen könnte?

Ich danke im voraus
Steffy
 
Warum wieder einsteigen? Du kannst bei der nächsten Prüfung teilnehmen, da bei nichtbestehen der mündl. Prüfung keine weitere Ausbildung notwendig ist.

Laut Gesetzt muss nach spätestens einem Jahr die Wiederholungsprüfung stattfinden.
Ausnahmegenehmigungen können durch die Schulaufsichtsbehörde erteilt werden.
Mit der Schule in Verbindung setzen und einen Antrag an die Schulaufsichtsbehörde stellen.
2021 sicher nicht mehr. Komm in die Gänge, denn dein Wissen versandet, du musst immer mehr nachlernen.
 
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Warum wieder einsteigen? Du kannst bei der nächsten Prüfung teilnehmen, da bei nichtbestehen der mündl. Prüfung keine weitere Ausbildung notwendig ist.

Laut Gesetzt muss nach spätestens einem Jahr die Wiederholungsprüfung stattfinden.
Ausnahmegenehmigungen können durch die Schulaufsichtsbehörde erteilt werden.
Mit der Schule in Verbindung setzen und einen Antrag an die Schulaufsichtsbehörde stellen.
2021 sicher nicht mehr. Komm in die Gänge, denn dein Wissen versandet, du musst immer mehr nachlernen.

Mir wurde damals gesagt das ich ein Jahr wiederholen muss da ich die praktische ja auch nicht bestanden habe sie jetzt im September zu machen wäre ja unmöglich da ich mich ja für die Prüfung anmelden muss.
 
Du hast Recht, das habe ich überlesen.
ok Ausnahmegenehmigung über die Schulaufsichtsbehörde, vielleicht klappts ja.
Der Prüfungsvorsitzende legt fest wie lange du noch an einer Ausbildung teilnehmen musst. Bei uns waren es in der Regel 6 Monate.
D.h. wenn du die Ausnahmegenehmigung bekommst und so wäre mit den 6 Monaten müsstest du im Frühjahr einsteigen um in Herbst die Prüfung abzulegen.

2021 halte ich für unrealistisch.
 
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Bei uns musste man bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung mind. 6 Wochen nochmal machen, nicht 6 Monate oder sogar das ganze Diff.-Jahr.
 
Bei uns musste man bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung mind. 6 Wochen nochmal machen, nicht 6 Monate oder sogar das ganze Diff.-Jahr.
Interessiert doch hier nicht; wichtig ist die Situation der TE, für die nunmal ein Jahr weitere Ausbildung festgelegt wurde.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung, § 8 (4): Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf erzur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden.Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 14 Abs. 2 des Krankenpflegegesetzes festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.

Ist Erziehungszeit nicht auch während der Ausbildung möglich? Ich hatte solche Fälle schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, die TE war schwanger und danach im Mutterschutz, danach käme doch eine Unterbrechung durch Erziehungszeit in Frage?
 
Na ja, die TE war schwanger und danach im Mutterschutz, danach käme doch eine Unterbrechung durch Erziehungszeit in Frage?
Ähm, ja schon, aber hier gehts ja um was anderes, nämlich um eine nicht bestandene Prüfung und deren Wiederholung.
 
Da die TE u.a. den praktischen Teil der Prüfung nicht geschafft hat, muss sie die Ausbildung ja bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlängern. Wenn das wegen ihres Babys zurzeit nicht möglich ist, könnte sie Erziehungszeit nehmen und danach wieder einsteigen. Dann müsste die Ausbildung nicht unbedingt innerhalb von weiteren zwölf Monaten abgeschlossen werden.
 
Au ja Richtig, an das habe ich gar nicht Gedacht, das könnte für Steffy die Rettung sein.

Also Steffy, Zeitplan machen, sich mit der Schule in Verbindung setzen, wieder einsteigen.

Antrag an die Schulaufsichtsbehörde mit Prüfungstermin zum ... und lass dir nicht mehr zu viel Zeit, sonst kannst du wieder von vorne anfangen.
 
Wenn @Steffy1994 schreibt, dass sie die Prüfungen 2018 gemacht hat, ist das ja jetzt schon ca. 1 Jahr her. Lief denn die Zeit seitdem offiziell als Elternzeit, Erziehungszeit oder ähnliches? Es geht ja nicht um eine gerade erst abgelegte und nicht bestandene Prüfung.
 
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