Praktische Abschlussprüfung

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Sternenkatze

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Hallo zusammen ,

Ich habe heute leider erfahren das ich die praktische Prüfung nicht bestanden habe ( Theorie + Mündliche bestanden).

Nun erfahre ich erst nach Akteneinsicht warum genau ich durchgefallen bin.

Ich soll nun in 2 Monaten mein Examen wiederholen und will natürlich mein bestes geben. Mein Problem ist dabei hauptsächlich das wir eine sehr schwierige Anleitungssituation haben. Zudem , bin ich auf der Station nicht sonderlich beliebt dank sehr netten Mitschülern , das übliche halt. Meine Prüfung muss ich aber auf der Station ablegen. Meine Fragen wären erst einmal :

- Wo kann man ein gutes Buch kaufen wie so eine Prüfung nach Optimum abzulaufen hat ? Ich kann fragen wen ich will , niemand kann mir klar sagen was in der Prüfung dran kommen soll von der Reihenfolge her
( Pflegeplanungsbuch?)

- wie kann ich an genügend Anleitungen kommen , ohne zu nerven ?
- Allgemeine Tipps für die Struktur wären super. Ich sollte diesen Tag komplett selber planen und war überfordert weil wir das so direkt nicht gezeigt bekommen haben fürs Examen ( sprech nicht von normalen Alltag)

Bedanke mich schon mal bei allen Lesern .

Mfg

Sternenkatze
 
Meine Fragen wären erst einmal :

- Wo kann man ein gutes Buch kaufen wie so eine Prüfung nach Optimum abzulaufen hat ? In einer Buchhandlung. Wo sonst?

Ich kann fragen wen ich will , niemand kann mir klar sagen was in der Prüfung dran kommen soll von der Reihenfolge her. Wie auch, bevor wir Deine Patienten kennen?
( Pflegeplanungsbuch?) Da gibt's einige. "Pflegeplanung leicht gemacht" könnte was sein.

- wie kann ich an genügend Anleitungen kommen , ohne zu nerven ? Hol Dir Unterstützung. Sprich gezielt die Praxisanleiter an, wenn das nicht ausreicht, die Stationsleitung. Hol Dir, falls Du allein nicht weiter kommst, die Schule oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung ins Boot.

- Allgemeine Tipps für die Struktur wären super. Ich sollte diesen Tag komplett selber planen und war überfordert weil wir das so direkt nicht gezeigt bekommen haben fürs Examen ( sprech nicht von normalen Alltag). Zuerst einmal soll das Examen den normalen Alltag, nämlich die Pflege einer Patientengruppe, darstellen, und das solltest Du in den letzten drei Jahren gelernt haben. Wenn Du es noch nicht kannst, musst Du das jetzt üben. Übernimm selbst die Pflege von Patienten in einem Mehrbettzimmer und erstell Dir einen Plan über eine sinnvolle Reihenfolge: Wann Vitalzeichenkontrolle, wann Hilfe bei Körperpflege, wann Mobilisation, Verbandswechsel, was auch immer anfällt. Zeit für Mahlzeiten, Visite, Untersuchungen und Deine eigene Pause nicht vergessen!

Es geht bei dir um die Wurst. Du hast nur diese eine Wiederholung. Also klemm Dich dahinter und arbeite an Deinen Lücken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Claudia ,

Erstmal Danke für deine Antwort. Leider bin ich in der Situation , das meine Praxisanleiterin , welche auch meine Prüferin war , mich vor der Prüfung nicht einmal angeleitet hat. Nicht ein mal. Es ging direkt in did Vorprüfung. Ich habe es mehrfach in der Schule angesprochen , aber es wurde nichts unternommen. Daher fehlen mir noch 3 praktische Noten z.B.

Ich würde die Lücken gerne füllen , aber die Station selbst hat keine Anleiter. Sie ist Zentralleitung und hat aus dem Praxisanleiternotdtand heraus meine Prüfung übernommen. Sie war während meiner Vorprüfung sehr oft am Telefon , oder hat im der Vorprüfung Kommentare gemacht was mich stark abgelenkt hat. Auch in meiner Hauptprüfung war sie oft am Telefon und draußen. Was ist Ihre Meinung dazu ? Meinen Sie man kann da eventuell rechtlich etwas machen ?

Ich befürchte das sie mich die 2 Monate durchlaufen lassen und dann wieder durchfallen lassen...
 
Sie ist Zentralleitung und hat aus dem Praxisanleiternotdtand heraus meine Prüfung übernommen. Sie war während meiner Vorprüfung sehr oft am Telefon , oder hat im der Vorprüfung Kommentare gemacht was mich stark abgelenkt hat. Auch in meiner Hauptprüfung war sie oft am Telefon und draußen. Was ist Ihre Meinung dazu ? Meinen Sie man kann da eventuell rechtlich etwas machen ?
Ein hauptamtlicher Praxisanleiter als Prüfer ist sicherlich rechtens, das Verhalten in der Vorprüfung uninteressant. Auch muss der Prüfer nicht zuvor selbst angeleitet haben. Anleiten darf übrigens jede ausgebildete Kraft; um den Stationsablauf, das Klientel und strukturiertes Arbeiten zu lernen suchen Sie sich also bitte die Unterstützung der Kolleginnen auf Station.

Ob sich aus dem Verhalten in der Hauptprüfung ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung herleiten lässt - da sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Hierbei kommt es meiner Einschätzung nach auf die genaue Definition von "oft" an. Und ihre Behauptungen müssten belegt werden - haben Sie Zeugen? Sind die Unterbrechungen im Prüfungsprotokoll vermerkt? Waren Sie während der Abwesenheit der Praxisanleiter mutterseelenallein, oder hatten Sie nicht noch einen weiteren Prüfer, der anwesend war?

Ein erfolgreicher Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht könnte die Prüfung für ungültig erklären. Damit hätten Sie nicht bestanden, sondern die Möglichkeit, die Prüfung ein weiteres Mal zu wiederholen. Das Verfahren wird allerdings länger als die zwei Monate bis zur Wiederholungsprüfung dauern, von daher wäre im Augenblick wahrscheinlich die Vorbereitung auf die Prüfung wichtiger.

Was stand denn jetzt im Prüfungsprotokoll? Hatten Sie schon Gelegenheit zur Einsichtnahme?
 
Was stand denn jetzt im Prüfungsprotokoll? Hatten Sie schon Gelegenheit zur Einsichtnahme?
Mich würde es sehr, wirklich sehr überraschen, wenn die Akteneinsicht schon gewährt worden wäre. So etwas wird gerne in die Länge gezogen.
Vermutlich wird die Einsicht aus "terminlichen Gründen" erst nach der 2ten Prüfung stattfinden "können", so dass es auf keinen Fall für die TE hilfreich sein wäre.
Eine vertraute Person bei der Prüfung finde ich durchaus angebracht.
Leider ist vieles möglich weil "erlaubt" ... besser wird es davon nicht.
 
Welches Interesse sollte das zuständige Regierungspräsidium an einer Verzögerung der Akteneinsicht haben? Meines Erachtens muss die sogar recht zeitnah gewährt werden, da es Fristen für einen eventuellen Widerspruch gibt.
 
Welches Interesse bestünde, darüber kann ich nur spekulieren.
Die Frist muss unabhängig von der Akteneinsicht eingehalten werden. Wäre der Widerspruch abhängig von der Akteneinsicht, gäbe es entweder keine Widersprüche mehr, oder die Genehmigungsverfahren/Terminfindungen würden sich tatsächlich dramatisch verkürzen.
Eine Akteneinsicht findet nie innerhalb von Tagen statt.
Ob der Widerspruch wirklich "durchgezogen" wird, kann nach der Einsicht entschieden werden.
 
Hallo nochmal ,

Ich habe nun einen Termin für ein Gespräch mit einem der anwesenden Prüfer kommende Woche.


"Ein hauptamtlicher Praxisanleiter als Prüfer ist sicherlich rechtens, das Verhalten in der Vorprüfung uninteressant " ist es nicht , wenn er/sie mich nicht angeleitet hat. Ganz einfach, steht so im Gesetz drin. Also im Krankenpflegegesetz. Die Prüfer müssen mich überwiegend angeleitet haben , meine Lehrerin hat mich hauptsächlich Unterricht die praktische Prüferin hingegen hat mich null angeleitet was sie hätte als Prüferin aber tun müssen. So bildet sich nämlich der Prüfungsausschusses. Gerade alles auf der offiziellen Seite der Bundesregierung durchgelesen.

Akteneinsicht kann ich bei direktem Widerspruch haben den ich am Termintag kundtun werde. Innerhalb eines Monats ist Widerspruchsfrist.

Die Zeugenfrage klärt sich , da meine Patienten ( Ok die sehr alte Dame wöllte ich außen vorlassen ) die jüngere zumindest ermittelbar wäre und sie meine Zeugin ist da ich sie komplett betreut habe und ihren verband gewechselt habe.

Zudem stellt sich hier die Frage nach der Notenfindung da wir in der Prüfung patientenorientiert arbeiten sollen d.h , wenn eine patientin die Lagerung verweigert muss ich das übergeben und dokumentieren , was ich tat. als BSP.

Dennoch bedanke ich mich für die ganzen Antworten und hoffe das es gut ausgehen wird.

mfg

Sternenkatze
 
Das Thema kann gerne zugemacht werden :)
 
PS : Eigentlich muss eine 3 neutrale Person von den Behörden gestellt werden , da es eine staatliche Abschlussprüfung ist. Auch dies war hier nicht der Fall.
 
Akteneinsicht kann ich bei direktem Widerspruch haben den ich am Termintag kundtun werde. Innerhalb eines Monats ist Widerspruchsfrist.
Du solltest dich doch nochmal genauer zu sortieren.
Um Akteneinsicht zu bekommen bedarf es eines schriftlichen Antrags an die Schulaufsichtsbehörde und keines Widerspruchs.
Widerspruch - Dieses "Rechtsmittel" ist mir völlig unbekannt und irgendwelche darauf erwachsen sollende Konsequenzen.

Mir ist auch nicht klar, gegen was du bei wem Widerspruch einlegen wollen würdest.
Beim Termintag? Bei wem - beim Prüfer, bei der Schulleitung? Beide für die Akteneinsichtsgenehmigung nicht zuständig.
SL für die Durchführung dann schon nach Genehmigung = Formsache.

PS : Eigentlich muss eine 3 neutrale Person von den Behörden gestellt werden , da es eine staatliche Abschlussprüfung ist.
Woraus leitest du das ab? Ist mir ebenfalls völlig unbekannt und ich habe schon viele Prüfungen in vielen zurückliegenden Jahren abgenommen.
Überleg doch mal - Praktisch gar nicht möglich!
Rechne mal hoch wie viel Personal da notwendig wäre, wenn das für ALLE Berufe wirklich Gültigkeit hätte und das müsste es ja.

Du kannst Klagen wegen eines formalen Verstoßes, niemals gegen eine Note.
Raus kommt dabei - Prüfung wird für ungültig erklärt und du darfst nochmals 2mal antreten.
Bis zum Gerichtsurteil dauerts aber etwa 1-2Jahre.
Also mach deine Wiederholungsprüfung und wenn du die versemmelst, dann geht zum Fachanwalt und der sollte das Ganze dann anleiern.
Einsicht in das Prüfungsprotokoll - klar, damit du weißt was sie dir angekreidet haben. Also Antrag stellen, möglichst schnell unabhängig von allem Anderen.

Viel Erfolg
 
Renje , die Akteneinsicht hab ich schon lang beantragt und das macht man beim Prüfungsvorsitzenden der Schule bei uns das hab ich , aber mir wurde die Einsicht unter Vorwand verwährt ( das ich erst nach 2 Monaten reinschauen darf , was nicht stimmt laut Gesetz darf ich gleich reinschauen.)

Ich lege gegen das verfahren der Notenfindung Einspruch ein , gegen die gesamte Prüfung , da diese nicht nach Form ablief und anderes, was zu lange dauern würde zu schreiben.

Wie es bei euch gehandhabt wird und ob das praktisch möglich ist , klären andere Stellen. Laut Krankenpflegegesetz hat es so zu sein das eine staatliche Behörde also ein Vertreter mit dabei ist. Das muss gewährleistet werden. Wurde es aber nicht. Die Dame von der Behörde die auf meinem Abschlussschein mit steht sah ich nicht ein mal. In wie weit das rechtlich relevant ist prüfen andere.

Eine Wiederholungsprüfung habe ich so und so. Das was hier läuft ist rechtliche Prinzipsache, Gesetze also die Formen müssen eingehalten werden was hier nicht statt fand. Selbst, wenn ich ein 2 mal antreten würde , will ich erwirken das es in einem anderen haus stattfindet , das neutral ist , und das geht nur über den rechtlichen Weg warum und wieso. Außerdem geht es hier ums Prinzip. Ich kenne nun meine Rechte , auch kenne ich meine Pflichten.

Hier kann wie gesagt geschlossen werden , danke allen
 
Ich glaub, ich folge hier mal dem Wunsch der TE nach Schließung, sollte noch Meinungen hierzu auftauchen, bis Kontakt zu mir, dann mach ich nochmal auf.
 
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