Abbau von Mehrarbeitsstunden, Zeitraum, Regelung im TVöD?

amezaliwa

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Kann mir mal jemand sagen, wie das eigentlich geregelt ist?

Wer ist eigentlich dafür zuständig
bin ich das selber
müsst ich das einfordern
oder hat der Arbeitgeber da die Verpflichtung dazu, bzw. die Stationsleitung die den Dienstplan erstellt und ja auch gewissermaßen die Übersicht hat
gibt es da eigentlich einen Zeitrahmen, in der die zusätzlich geleisteten Stunden abgebaut werden müssen
als Beispiel: im Jahr x hat AN y 100 Std. zuviel geleistet, diese 100 Std. müssen im Folgejahr auch wieder abgebaut werden
oder gibt's da gar nichts hieb und stichfestes
konform mit der Aussage meiner Abteilungsleitung (nicht zu mir): "Ihre ..stunden können sie mit in die Rente nehmen:"
TVöD§6 Abs 2
Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Abweichend von Satz 1 kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.
das hört sich nach super Kaugummi an, längerer Zeitraum, was hätt mer denn gern, 2, 10 oder lieber 20 Jahre? Wer legt denn den fest? Ist der überhaupt festgelegt?

noch was unschönes, hab das noch nie gelesen, steht aber da
TVöD §6 Protokollerklärung zu Absatz 4
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/ dienstlicher Notwendigkeit zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet
meine Güte, das ist ja eine be****** Formulierung.
..hm...o.k. da steht, entweder ist das im Arbeitsvertrag drin oder ich muss zustimmen, schön, dass das wenigsten da steht (auch wenn's so nicht gehandhabt wird)
...und gilt nicht für Vollzeitkräfte, sondern nur für die Teilzeiten-hä?

Ach nöö, da steht noch was, nochmal "ändern"
meine Mehrarbeitsstunden, heißen ja eigentlich Gleitzeitstunden
TVöD, §6 Protokollerklärung zu §6
Gleitzeitregelungen sind unter Wahrung der jeweils geltenden Mitbestimmungsrechte unabhängig zu den Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Abs. 6 und 7) möglich. Sie dürfen keine Regelung nach Abs. 4 enthalten.
Also ist hier auch eigentlich der PR gefordert - begrenzend einzuwirken, Rahmenzeiten zu erarbeiten? Hm...
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es bei euch kein Arbeitszeitkontingent?

Elisabeth
 
Nein, ham wir nicht.
Ist doch so auch für den AG viel praktischer:D
 
...und gilt nicht für Vollzeitkräfte, sondern nur für die Teilzeiten-hä?
Wie kommst Du denn auf diese Idee? Da steht doch ausdrücklich "Überstunden und Mehrarbeit". Ersteres können nur die Vollzeitkräfte erbringen, ergo gilt der Satz auch auf sie. (Er stand in jedem meiner Arbeitsverträge. Sag bloß, bei Dir steht er nicht.)

Wenn Mehr- oder Überstunden nach einem Jahr nicht abgebaut werden konnten, hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, sich diese Stunden auszahlen zu lassen. Das muss er allerdings selbst beantragen. Und auch dieser Antrag kann erstmal abgelehnt werden.
 
Wie kommst Du denn auf diese Idee? Da steht doch ausdrücklich "Überstunden und Mehrarbeit". Ersteres können nur die Vollzeitkräfte erbringen, ergo gilt der Satz auch auf sie. (Er stand in jedem meiner Arbeitsverträge. Sag bloß, bei Dir steht er nicht.)
Wenn Mehr- oder Überstunden nach einem Jahr nicht abgebaut werden konnten, hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, sich diese Stunden auszahlen zu lassen. Das muss er allerdings selbst beantragen. Und auch dieser Antrag kann erstmal abgelehnt werden.

Das mit dem AV, ham wir ja schon mal gehabt, nein, steht bei mir echt nicht drin.
Aber da der TVöD Teil meines Arbeitsvertrages ist, gilt der ja mit allem was da drin steht.
Zu meiner Schande muss ich gestehen - dass ich diesen Absatz (den mittleren im 1. Beitrag) erst heut "entdeckt" hab, au weia.

Allerdings steht da auch "...BD, RB, Üst., MA, nur MIT arbeitsvertraglicher Regelung ODER Zustimmung..."
(das ist auch noch so ein Knackpunkt, die ungefragte Überplanung, aber wurscht)
Ich hab extra diesen einen Absatz ganz zitiert, weil es mich irritiert.
Les den Satz jetzt zum x-ten Mal, es kommt wieder das Gleiche bei raus.:verwirrt:
Der erste Teil bezieht sich verpflichtend auf alle (Leistung von Sonntags-, Feiertags, ND-, Wechselschicht-, Schichtarbeit)
der zweite auf Teilzeitkräfte.

Meine eigentliche Frage ist und bleibt aber ob es eine verbindliche Regelung gibt, die mir, nach einer gewissen Zeit (...)
z.B. das verbindliche Recht gibt weitere MA-stunden abzulehnen.
Sofern die "alten" immer noch nicht (auch nicht nach 1 oder mehr Jahren) abgebaut wurden und immer nur neue dazukommen.
Somit auch den AG in die Pflicht nimmt, dass ER handeln MUSS.
Kann ja nicht sein, dass man ohne Arbeitszeitkonto der Katz g'hört?

Es geht um den eigentlich berechtigten Freizeitausgleich, den Anspruch darauf.
Nicht darum, sich rechtlich abgesegnet, diese Std. mit ordentlich Verlust auszahlen zu lassen, was bei uns ja problemlos möglich ist, wurde noch nie abgelehnt.
Damit löst man letztlich keine Probleme in der mangelhaften Organisation und Struktur.:angry:
Macht sich aber in der Bilanz viel besser.:zunge:
 
Erstes Fazit
es gibt scheinbar hier eine Lücke, die es ermöglicht in steigender Zahl hunderte Plusstunden bis zum Renteneintritt vor sich herzuschieben, ohne dass das irgendjemanden auch nur im mindesten juckt.

Einzige Alternative - auszahlen lassen.

Nicht jedesmal sofort einzuspringen wenn mal wieder Not herrscht - kann abgehakt werden. Ist umgesetzt.

Trotzdem werden die Stunden nicht weniger, dank IBF's, AG's, sonstigen Besprechungen kommt jeden Monat kleckerlesweis auch was dazu, so war's jedenfalls im letzten halben Jahr.

Hoffnung ist in Sicht, ab 9.1. ist alles auf Null, neue Station, neue Aufgaben, neue Leitung.
 
(2) 1Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen; für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen, in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt.
2Sofern kein Arbeitszeitkonto nach § 10 eingerichtet ist, oder wenn ein solches besteht, die/der Beschäftigte jedoch keine Faktorisierung nach Absatz 1 geltend macht, erhält die/ der Beschäftigte für Überstunden (§ 7 Absatz 7), die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats - möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats - nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, je Stunde 100 v.H. des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4.
3Der Anspruch auf den Zeitzuschlag für Überstunden nach Absatz 1 besteht unabhängig von einem Freizeitausgleich. http://www.dbbjnrw.de/sites/arbeitsfelder/berufs+tarifpolitik/Handbuch_TVoeD.pdf

Passt das Urteil dazu? Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst der Feuerwehrleute

Elisabeth
 
Passt das Urteil dazu?...Elisabeth

Für mich jetzt warscheinlich nicht, wg. Teilzeit.
Damit mach ich doch quasi keine Überstunden, sondern "nur" Mehrarbeit, bzw. hab ich halt ein sich ständig füllendes "Gleitzeitkonto."
Damit überschreite ich auch nie die höchstens zulässige Wochenarbeitszeit
(Bemessungsgrundlage dafür - länger als 1 Jahr, s. TVöD§6 Abs 2, oder auch -> im 1.Beitrag das 1.Zitat )
DAS ist doch Irrsinn, oder? Wie will ich eine Bemessungsgrundlage schaffen, wenn der Zeitrahmen undefiniert bleibt.
Gibt aber genug andere, zu hören in PR-sitzungen, da ist von bis zu 700 Std. die Rede gewesen.

Bissl arg viel Seiten im Handbuch TVöD, auf welche Seite, bzw. Paragrafen bezieht sich Dein Zitat?
Absätze gibt's wohl da drin ein paar tausend? Find's nicht.

Ich weiß auch nicht, kenn auch niemanden, der sich hinstellt und sagt:
So Schluss jetzt. Ich habe (nur als Beispiel) im letzten halben Jahr 100 Std. zuviel gearbeitet,
es fand bisher kein Abbau der Stunden statt, deswegen bestehe ich darauf,
in den nächsten Monaten jeweils 1, 2 Tage weniger verplant zu werden,
bis das ausgeglichen ist.
Bis dahin werde ich auch nicht einspringen.

Das wäre schon fast eine Kampfansage, unerhört?

Vielleicht wär aber genau das der richtige Ansatz gewesen.
Frage bleibt - darf ich das.

Es gibt ja durchaus Stationen die das hinbekommen, die Zufriedenheit der MA dort, entsprechend deutlich höher.
Es gibt halt immer mehrere "Dauerbrenner-Stationen" im Haus, meine gehört aufgrund der Umstrukturierung halt dazu, aber schlimmer geht's immer.
 
Ops- Muss iregndwie verschwunden sein. U. a. auf S.240. Gib einfach Freizeitausgleich ein. Dann bekommst du alle Textstellen

Der Zeitraum ist doch vorgegeben: 3 Monate- beginnend ab der ersten geleisteten Mehrarbeitsstunde, die du dort geleistet hast. Bei der Gewährung des Freizeitausgleiches für Sonntagsdienste zählt es ja auch so.

Weil 3 Monate zu ungenau sind, geht die Rechtssprechung von 12 Wochen aus.

Beim Arbeistzeitkonto fällt m.W. die 12 Wochen Regelung weg.

Elisabeth
 
§7, Abs.7
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden,
die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6
Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten
Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche
ausgeglichen werden.
mal angenommen, ich arbeit in jeder Woche 1 zusätzlichen Dienst, auch dann überschreite ich die Arbeitszeit, gemessen an Vollbeschäftigten immer noch nicht. Diese blöde Angabe mit dem Bemessungszeitraum bei regelmäßiger Schicht- / Wechselschichtarbeit - lässt zusätzlich immer noch alles offen und schwammig.
Protokollerklärung zu § 6 Absatz 4:
1)Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor
von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden
Somit könnt ich sogar 2 Tage zusätzlich in der Woche arbeiten, immer noch nicht definiert als Überstunden. hmpf.
§8
1) Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen; für
die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen,
in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt.
2) Sofern kein
Arbeitszeitkonto nach § 10 eingerichtet ist, oder wenn ein solches besteht, die/der
Beschäftigte jedoch keine Faktorisierung nach Absatz 1 geltend macht, erhält die/
der Beschäftigte für Überstunden (§ 7 Absatz 7), die nicht bis zum Ende des dritten
Kalendermonats - möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats
- nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, je Stunde 100 v.H. des
auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe
und Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4.
3) Der Anspruch auf den Zeitzuschlag
für Überstunden nach Absatz 1 besteht unabhängig von einem Freizeitausgleich.
3) 1. Für Beschäftigte der Entgeltgruppen 15 und 15 Ü bei obersten Landesbehörden
da ich keine Überstunden mache, keine entsprechende Entgeltung und auch nicht zwingend Freizeitausgleich

Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d:
1) Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeichnet
werden.
2) Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt einschließlich
des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenentgelts höchstens
235 v.H. gezahlt
Auch der Punkt bezieht sich auf Überstunden, die ich nicht mache. Nur wenn ich echte Überstunden mache muss dann der Freizeitausgleich im DP als solcher gekennzeichnet werden.

Fakt ist, dass es in den letzten....6 Jahren keinen Freizeitausgleich gab.
Eigentlich hatte ich angenommen, dass dieses im Dienstplan festgelegte und hier auch definierte "Überstundenfrei" abgeschafft wurde, hab es in den letzten Jahren nicht 1x gesehen, bei keinem.
Umso mehr erstaunen, DP Januar, neue Station, auf einmal steht bei ALLEN Voll- und Teilzeitkräften mindestens 1x, auch 2x im DP - ups, ääh..x oder ü, eben für Überstundenfrei bzw. Überstundenabbau.

Also geht's doch, trotzdem, verwirrend. Eine kann-Regelung, kein muss.

Diese 3 Monate als Ausgleichszeitraum für ein entsprechendes frei als muss-Regelung beziehen sich ausschließlich auf die Sonn- und Feiertage, sowie den 24.12. und den 31.12., so versteh ich das
 
So langsam verstehe ich das Problem (glaube ich zumindest).

Der TVöD differenziert zwischen Überstunden und Mehrarbeit. Aber verstößt das net das Teilzeitgesetz, demzufolge dem Teilzeitler keine Nachteile entstehen dürfen?

Ich glaube, wir warten mal auf Jörg. Sicher kann der Licht ins Dunkel bringen.

Elisabeth
 
Hier der Originaltext und damit die Lösung eines Rätsels:

Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - (!) bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Wieviel Verwirrung ein einziges vergessenes Satzzeichen doch stiften kann.

Die gesamte Regelung gilt für Voll- und Teilzeitkräfte. Bei den Teilzeitkräften muss die Regelung zum zweiten Abschnitt allerdings entweder vertraglich geregelt sein oder sie müssen der Regelung sonstwie zustimmen.

(Wenn hier irgendjemand benachteiligt wird, dann die Vollzeitler.)
 
@Claudia
also wenn ich mir unsere DP anschau
dann sind die 3stelligen Plusstunden eindeutig verteilt, an die Teilzeiten.
Vollzeitkräfte, 20, 30 Std. zuviel, das wars.

Das hieße jetzt, am besten Vollzeit, weil dann frägt mich fast keiner mehr ob ich einspringe, dann kann ich so gut wie gar nicht mehr einspringen, weil ich sowieso ständig schon im Dienst bin, bzw. verplant bin.

Es würd sich auch sowieso erübrigen mich ständig zu fragen ob ich einspringe, weil als Vollzeitkraft habe ich den meisten Respekt, eben dass ich den ganzen Mist (Desorganisation, Strukturdefizite...) mitmache und nur ein paar Tage im Monat frei hab.

Dann, wenn ich doch mehrmals einspringe, dann hab ich eine realistische Chance auf Überstunden zu kommen, die ich auch entsprechend vergütet bekomme, sowie hab ich dann auch den definierten Anspruch auf Freizeitausgleich.

Komm zu einem anderen Ergebnis, wer die Vorteile hat.
 
Von daher ist es in meinen Augen eine Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften im TVöD. TzBfG - Einzelnorm


Elisabeth
 
Der Unterschied zwischen Mehrarbeits- und Überstunden schon, aber nicht die Verpflichtung dazu. Die gilt für beide.
 
Um die Verpflichtung geht es mir nicht. Aber warum zwei Begriffe für ein und dieselbe Leistung: Arbeit über die per Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung?

Elisabeth
 
Der Unterschied zwischen Mehrarbeits- und Überstunden schon, aber nicht die Verpflichtung dazu. Die gilt für beide.

Am End zählt auch was man rausbekommt.
Ich bekomm (bis auf die Zuschläge) immer das gleiche Gehalt.
Das Teilzeitgehalt.
Egal ob ich jetzt meine per AV festgelegten Sollstd. arbeite oder 20, auch mal 40 in einem Monat mehr. (schön blöd, aber auch ss, selber Schuld, jedenfalls im Rückblick gesehen).
Scheinbar hab ich aber kein Anrecht drauf zu sagen, nee, jetzt ist erst mal Schluß damit, nix mehr.
Das war ja die Eingangsfrage, darf ich oder nicht.
Kaugummidefinitionen sei Dank also eher nicht, prima.
:thinker:
Vielleicht ham wir deshalb so viele Teilzeiten, rentiert sich ja so schön.
Oh, Moment, das war doch eigentlich für den Gesetzgeber nicht der Grund, das Recht auf Teilzeit einzuführen.
Aber schöner, praktischer, kostensparender Nebeneffekt.
 
Am End zählt auch was man rausbekommt.
Ich bekomm (bis auf die Zuschläge) immer das gleiche Gehalt.
Das Teilzeitgehalt.

Wenn Dich das irgendwie befriedigen sollte - ich bin zurzeit ebenfalls Teilzeitkraft. Wir sitzen im selben Boot.

Die Ungleichbehandlung von Mehr- und Überstunden gefällt mir auch nicht. Was den § 7 angeht, der stört mich jetzt nicht und viele andere Teilzeitkräfte wohl auch nicht. Nur durch den kann ich mehr als drei Tage am Stück arbeiten. Und auch ein Vollzeitler bekommt ja keine Überstunden vergütet, wenn er in einer Woche sechs oder sieben Tage arbeitet anstatt die vereinbarten fünf.

Dass der Vollzeitler regulär mehr arbeitet und deswegen seltener ungeplant kommen kann, weil er ja sowieso schon da ist, kannst Du ihm nicht wirklich vorwerfen wollen.
 
Welcome new year 2012


Die Verteilung der Sollstunden über den Monat, mal in der einen Woche mehr in der anderen Woche weniger,
bis es am End passt, nee, kein Problem.

Es ist eher die Erwartungshaltung: Da sind immer 5-8 Personen (könnt hinhaun) auf'm DP
die am Tag x an dem jemand ausfällt einspringen könnten und 1 macht's auf alle Fälle.
Als ob man daheim drauf warten würd.
Darauf war bis vor einem halben Jahr etwa zu 99,9% Verlass.
Den Vorwurf, daheim nicht ans Teflon zu gehen durft ich mir ja schon anhören,
trotz all den zusätzlichen Stunden,
trotz vorw. 3-stelligen Plusstunden,
die kaum durch Auszahlung 2-stellig geworden,
schon wieder 3-stellig sind.

Letztlich stinkt's nicht nur mir, dass man nicht, irgendwann in den nächsten Monaten
(DP für den nächsten Monat steht ja i.d.R. schon, geht nix mehr)
entsprechend weniger verplant wird.
Wenn's zwischen geben und nehmen ein halbwegs vernünftiges Maß gäb...
Da bisher weitgehend fast alles "wunderbar" läuft, besteht ja von keiner Seite aus Notwendigkeit was zu tun.
Trotz ständiger Krankheitsausfälle, 3 Schwangeren im letzten 1/4 Jahr - schwupp und weg waren die Mädels,
der DP schaut am End jedes Monats echt aus wie S**.
Werd wohl doch mal einen Termin beim PR machen müssen.
DAS ist ja kein Problem.

Man sieht ja vorwiegend nur die eigene Station.
Wie's bei den anderen läuft, so gut wie gar nicht.
Schlimmer geht's immer, besser aber auch.
Vielleicht, nee, eher vermutlich liegt es auch am Durchsetzungsvermögen der jeweiligen Leitung.
 
Es wird dir nur das "Nein-Sagen" bleiben. Verantwortung für sich selbst kann man net verschieben.

Wenn ich so zurück blicke... es waren immer dieselben, die viele Überstunden hatten. Es waren die, die man besonders leicht mit dem Satz überzeugen konnte: ich hab schon alles probiert. Nur du bleibst übrig. Eigenartigerweise hatten diese Kollegen nie private Interessen und waren jederzeit bereit nach dem Motto: man kann die Kollegen ja net im Stich lassen... die armen Patienten.

Nur du selbst kannst das Problem ändern und niemand anders. Du hast, verdammt nochmal, ein Anrecht auf ein Privatleben. Fordere es gefälligst ein. Und wenn es gar net anders geht, dann leg dir eine neue Privatnummer zu. "Immer bereit sein" macht krank.

Elisabeth