Kann mir mal jemand sagen, wie das eigentlich geregelt ist?
Wer ist eigentlich dafür zuständig
bin ich das selber
müsst ich das einfordern
oder hat der Arbeitgeber da die Verpflichtung dazu, bzw. die Stationsleitung die den Dienstplan erstellt und ja auch gewissermaßen die Übersicht hat
gibt es da eigentlich einen Zeitrahmen, in der die zusätzlich geleisteten Stunden abgebaut werden müssen
als Beispiel: im Jahr x hat AN y 100 Std. zuviel geleistet, diese 100 Std. müssen im Folgejahr auch wieder abgebaut werden
oder gibt's da gar nichts hieb und stichfestes
konform mit der Aussage meiner Abteilungsleitung (nicht zu mir): "Ihre ..stunden können sie mit in die Rente nehmen:"
noch was unschönes, hab das noch nie gelesen, steht aber da
..hm...o.k. da steht, entweder ist das im Arbeitsvertrag drin oder ich muss zustimmen, schön, dass das wenigsten da steht (auch wenn's so nicht gehandhabt wird)
...und gilt nicht für Vollzeitkräfte, sondern nur für die Teilzeiten-hä?
Ach nöö, da steht noch was, nochmal "ändern"
meine Mehrarbeitsstunden, heißen ja eigentlich Gleitzeitstunden
Wer ist eigentlich dafür zuständig
bin ich das selber
müsst ich das einfordern
oder hat der Arbeitgeber da die Verpflichtung dazu, bzw. die Stationsleitung die den Dienstplan erstellt und ja auch gewissermaßen die Übersicht hat
gibt es da eigentlich einen Zeitrahmen, in der die zusätzlich geleisteten Stunden abgebaut werden müssen
als Beispiel: im Jahr x hat AN y 100 Std. zuviel geleistet, diese 100 Std. müssen im Folgejahr auch wieder abgebaut werden
oder gibt's da gar nichts hieb und stichfestes
konform mit der Aussage meiner Abteilungsleitung (nicht zu mir): "Ihre ..stunden können sie mit in die Rente nehmen:"
das hört sich nach super Kaugummi an, längerer Zeitraum, was hätt mer denn gern, 2, 10 oder lieber 20 Jahre? Wer legt denn den fest? Ist der überhaupt festgelegt?TVöD§6 Abs 2
Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Abweichend von Satz 1 kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.
noch was unschönes, hab das noch nie gelesen, steht aber da
meine Güte, das ist ja eine be****** Formulierung.TVöD §6 Protokollerklärung zu Absatz 4
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/ dienstlicher Notwendigkeit zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet
..hm...o.k. da steht, entweder ist das im Arbeitsvertrag drin oder ich muss zustimmen, schön, dass das wenigsten da steht (auch wenn's so nicht gehandhabt wird)
...und gilt nicht für Vollzeitkräfte, sondern nur für die Teilzeiten-hä?
Ach nöö, da steht noch was, nochmal "ändern"
meine Mehrarbeitsstunden, heißen ja eigentlich Gleitzeitstunden
Also ist hier auch eigentlich der PR gefordert - begrenzend einzuwirken, Rahmenzeiten zu erarbeiten? Hm...TVöD, §6 Protokollerklärung zu §6
Gleitzeitregelungen sind unter Wahrung der jeweils geltenden Mitbestimmungsrechte unabhängig zu den Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Abs. 6 und 7) möglich. Sie dürfen keine Regelung nach Abs. 4 enthalten.
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