7 Tage arbeiten 2 Tage frei

Anna456

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Hallo ihr lieben,
es geht um folgendes ich arbeite am 26.10 bis zum 28.10 3 Tage frühdienst und dann, ab dem 29.10 Bis zum 01.11 hab ich vier Nächte somit bin mit arbeite ich 7 Tage durch, dafür bin ich für den 02.11 und 03.11. Im frei geplant. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Das obwohl ich eine 38.5 Stundenwoche habe.
 
Was sagt die Monatsstundenzshl?
Wie oft im Monat sind 3 oder 4 Tage in der Woche frei?

Du darfst rechtlich gesehen sogar 19 Tage amm Stück arbeiten. Es zählt der Durchschnitt der letzten 3 Monate.
 
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Die 38,5h sind die durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Eine einzelne Woche darf mehr Stunden haben, solange sich dies über einen bestimmten Zeitpunkt wieder ausgleicht.
 
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Hallo ihr lieben,
es geht um folgendes ich arbeite am 26.10 bis zum 28.10 3 Tage frühdienst und dann, ab dem 29.10 Bis zum 01.11 hab ich vier Nächte somit bin mit arbeite ich 7 Tage durch, dafür bin ich für den 02.11 und 03.11. Im frei geplant. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Das obwohl ich eine 38.5 Stundenwoche habe.
Jetzt sag mir aber nicht, dass dir das zum ersten Mal in der Form passiert.... du bist doch Set 3 jähren examiniert??
 
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gesprochen, dass maximal 12 Tage arbeiten am Stück erlaubt sind.
Die Ruhezeit zwischen den Diensten beträgt 11 Stunden und kann auf 10 Stunden reduziert werden, in manchen Fällen leider auch auf 9 Stunden. Dann muss aber in einem gewissen Zeitramen ein Freizeitausgleich erfolgen.
Normalerweise ist der Dienstplan der Ausgleichzeitraum, das bedeutet, du müsstest innherhalb dieses Planes (für gewöhnlich der Monat) auf dein Stundensoll kommen.
Es gibt Ausnahmen, die aber in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden müssen. So kann sich der Ausgleichszeitraum verändern.
Es gibt auch Betriebsvereinbarungen , die regeln wie viele Tage und Nächte man am Stück arbeiten darf. Dies ist aber individuell, von Einrichtung zu Einrichtung .
 
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gesprochen, dass maximal 12 Tage arbeiten am Stück erlaubt sind.
Das Urteil bezieht sich auf auf einen Casino-Fall und dann auf die EuGh Richtlinie, nach der sich gerichtet werden müsste.
Die EuGh Richtlinie nimmt zu o.g. Punkt eindeutig Krankenhäuser aus.

Es müsste eine nationale Regelung geben, die irgendetwas konkretisiert, ansonsten sind Abweichungen hierzu, gemäß Richtlinie UND AzG, zulässig.
 
Quelle,kostenlose Urteile: Wenn dort die Arbeitnehmer auch an Sonntagen arbeiten müssen, so haben sie Anspruch auf Gewährung des Ruhetages an einem anderen Wochentag - allerdings erst innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ab dem betreffenden Beschäftigungstag, für den der Ausgleich des Ruhetags geschaffen werden soll. Theoretisch könnten in Deutschland ohne die EU-Arbeitszeitrichtlinie auf diese Weise sogar 19 aufeinanderfolgende Arbeitstage zustande kommen. In einem solchen Fall wirkt die europäische Richtlinie wiederum begrenzend, da nach ihr höchstens 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage zulässig sind.
 
[...] In einem solchen Fall wirkt die europäische Richtlinie wiederum begrenzend, da nach ihr höchstens 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage zulässig sind.
Das Urteil bezieht sich auf auf einen Casino-Fall und dann auf die EuGh Richtlinie, nach der sich gerichtet werden müsste.
Die EuGh Richtlinie nimmt zu o.g. Punkt jedoch eindeutig Krankenhäuser aus.

Es müsste eine nationale Regelung geben, die irgendetwas konkretisiert, ansonsten sind Abweichungen hierzu, gemäß Richtlinie UND AzG, zulässig.
 
Das Urteil bezieht sich auf auf einen Casino-Fall und dann auf die EuGh Richtlinie, nach der sich gerichtet werden müsste.
Die EuGh Richtlinie nimmt zu o.g. Punkt jedoch eindeutig Krankenhäuser aus.

Es müsste eine nationale Regelung geben, die irgendetwas konkretisiert, ansonsten sind Abweichungen hierzu, gemäß Richtlinie UND AzG, zulässig.
Ich hab mich durch das Urteil gequält, aber den Absatz wo Krankenhäuser ausgenommen sind nicht gefunden. Seit das Urteil draussen ist, gibt es bei uns im Haus auch keine Diskussion mehr über die Anzahl an Tagen. Könntest du mir bitte mitteilen wo das genau steht?
 
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Das Urteil bezieht sich auf die EU- Richtlinie, die eben anzuwenden sei.

Schau in die Richtlinie, die ist aufgebaut wie unser AzG, gibt normale Regelungen vor und dann kommt eine Paragraph mit Ausnahmen, für, u.A. Krankenhäuser.

Wie auch bei uns. Ruhezeit, Sonntagsarbeit usw., Ausnahmen für...
 
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