50%-Kräfte bekommen bei uns keine 3 Wochen Urlaub...

Es gibt eine Sollarbeitszeit. Wenn sie davon 14 Tage Urlaub nimmt, dann hat sie ein Stundenkonto von 5x 8 Stunden erwirtschaftet. Wenn sie 15 Tage á 4 Stunden nimmt, dann hat sie von der Sollarbeitzeit bereits 60 Stunden erbracht. Bleiben für den Monat noch wieviel? Geht sie darüber hinweg, dann baut sie massiv Überstunden/Mehrstunden auf. Da liegt doch das Problem und net bei den 3 Wochen.

NeDo will keinen Urlaub und dann doch wieder. Was denn nun?

Nach dem letzten Post...Sie will frei. Und beim frei gibt es nun mal keinen Anspruch auf 3 Wochen hintereinander. Das bekommt auch keine Vollkraft. Die Vollkraft MUSS Urlaub nehmen. Dem Antidiskreminierungsgesetz entsprechend MUSS die Teilzeitkraft das auch. Da ist nix mit Urlaub aufsparen für schlechtere Zeiten.

Wie man die Unterbringung der Kinder organisiert... es ist ja wohl net so, dass man die 6 Wochen wie eine Vollzeitkraft arbeitet. Von daher zieht das Argument nur bedingt.

Ansonsten gilt wie immer: AG wechseln.

Elisabeth
 
Ich sehe mein "Frei " als Erstzmöglichkeit wenn ich keinen Urlaub bekommen kann, weil ich dann nicht in der Urlaubsplanung auftauche ich will den blöden Urlaub auch nicht aufsparen.....ich b e k o m m e ihn nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Da zeigt sich leider wieder, wie sozial unser Berufsstand mit eigenen Kollegen umgeht:kloppen:

Wo liegt denn das Problem?
NeDo hat die eine Woche frei, würde die anschließende Woche arbeiten, hat aber Urlaub eintragen, die darauffolgende Woche ist wieder regulär frei = 3 Wochen frei mit einer Woche Urlaub.
Das Angebot zu arbeiten, obwohl sie eigentlich in ihrem Freiturnus ist, wird gar nicht erst angenommen, weil sie ihr ja sonst evtl. entgegenkommen müssten, was ja in unseren ach so sozialen Bereich gar nicht gut ankommt.

Das Prinzip "eine Hand wäscht die andere" wird leider bei vielen mit "reiche den kleinen Finger und sie nimmt die ganze Hand" ausgelegt.:schraube:

Ich versteh so was nicht, denn bei uns konnte der Urlaubsplan für 2014 nur mit den entgegenkommen der TZ-Kräfte für alle zufriedenstellend freigegeben werden.

LG opjutti
 
Und ich versteh nicht, warum man nicht gleich bei seinen Vorstellungen bleibt sondern erwartet, dass der andere schon allein auf die Idee kommen wird, was man eigentlich will. Es werden 3 Wochen Urlaub beantragt und gut ist

Man bietet net an, stattdessen freie Tage zu nehmen. Schon gar nicht, wenn ich mit dem Gleichstellungsgesetz wedeln will. Jeder, der in unserem Beruf arbeitet, weiß dass das der "Freibrief" für den AG ist, die Einteilung nach seinen Bedürfnissen zu gestalten. Und jedem dürfte klar sein, dass die Bedürfnisse im Sommer andere sind als zu anderen Zeiten.

Elisabeth
 
Puuh ist das jetzt wuselig, oder ich habe einfach in einem Posting was überlesen. Also nochmal die Frage an NeDo:

Du hast 29 bzw. 30 Tage Urlaub und Dein Urlaub wird mit Deiner durchschnittlichen tägl. Arbeitszeit berechnet (also 3,3 bzw. 4 Stunden)!?
Hast Du einen festen Planungsmodus? Wenn ich es richtig rausgelesen habe, hast Du alle 2 Wochen fest frei, richtig? Wenn das so ist, sind diese freien Wochen irgendwo fest vermerkt, also hast Du das schriftlich?

Wenn dem so ist, brauchst Du nur in der Woche, in der Du regulär Dienst hättest, Urlaub zu beantragen, die beiden anderen stehen Dir ja ohnehin zu. Da bräuchtest Du auch keine Absprache vorher, da Du da nicht geplant werden kannst. Aber eben nur, wenn es schriftlich irgendwo fixiert ist.

Ist dem nicht so, Du wirst also ganz normal mit 50% geplant, dann musst Du die 3 Wochen als Urlaub planen, denn einen Rechtsanspruch auf das Frei hättest Du nicht und bist aus Gutdünken Deiner Leitung angewiesen. Wäre zwar schade, wenn Deine Leitung darauf nicht eingehen würde, aber da würde ich für mich dann auch meine Konsequenzen draus ziehen und bei Fragen nach Einspringen oder Diensttauschen auch ablehnend reagieren. Wie opjutti schon sagte, eine Hand wäscht die andere. Leider und auch da muss ich opjutti recht geben, ist es mit der sozialen Kompetenz gegenüber der eigenen KollegInnen in unserem Beruf nicht so weit her.

Wie bereits geschrieben, hast Du Anspruch auf 3 Wochen Urlaub an Stück - wenn als Urlaubstage genommen. Da kann Deine Leitung nichts anderes machen als es in den Dienstplan eintragen. Wie bereits erwähnt kommen hier das Bundesurlaubs- und das Teilzeit- und Befristungsgesetz ins Spiel.

Ich wünsche Dir viel Glück bei Deiner Planung und vieleicht lässt Deine Leitung ja doch noch mit sich reden. Manchmal muss man den Leitungen auch mal die Augen öffnen, dass sie auf ihr Personal angewiesen sind, dass es Kolleginnen und Kollegen und keine Leibeigenen sind.
Manche Leitung lernt leider erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, nur ist es dann meist zu spät.
 
Und ich versteh nicht, warum man nicht gleich bei seinen Vorstellungen bleibt sondern erwartet, dass der andere schon allein auf die Idee kommen wird, was man eigentlich will. Es werden 3 Wochen Urlaub beantragt und gut ist

Man bietet net an, stattdessen freie Tage zu nehmen. Schon gar nicht, wenn ich mit dem Gleichstellungsgesetz wedeln will. Jeder, der in unserem Beruf arbeitet, weiß dass das der "Freibrief" für den AG ist, die Einteilung nach seinen Bedürfnissen zu gestalten. Und jedem dürfte klar sein, dass die Bedürfnisse im Sommer andere sind als zu anderen Zeiten.

Elisabeth

Wo hat die NeDo mit dem AGG gewedelt? Das würde ich da gar nicht anbringen! Bundesurlaubs- und Teilzeit- und Befristungsgesetz reichen voll aus um die Leitung auf ihrer Traumwelt zu reißen. Und sei doch mal ehrlich, in unserer sozialen Arbeitswelt machen die AG doch eh alles nach ihren Bedürfnissen. In wie vielen Häusern wird sich denn nach den Bedürfnissen der Angestellten gerichtet? Es soll ja mittlerweile AG geben die die Zeichen der Zeit erkannt haben und mitbekommen haben, dass wir mitten in einem Pflegenotstand sind, dass es keine Fachkräfte mehr auf dem Markt gibt und die ihre Strategie anpassen, aber all zu viele sind das, nach meinen Erfahrungen allerdings noch nicht.

Außerdem finde ich es sehr schade, dass man heutzutage immer gleich mit den Gesetzen wedeln muss um seine Rechte durchzusetzen, dass gute und normale Kommunikation zwischen Leitung und KollegInnen gar net mehr fruchtet. Das Ganze verstärkt dann noch, wenn es eine Teilzeitkraft ist. Wie viele TZ-Kräft dürfen sich denn so schnoddrige Kommentare anhören, wie "Du arbeitest ja eh kaum".
 
Also nochmal (abschließend?) Ich bin 50% Kraft mit einer Wochenarbeitszeit von 19,paar zerquetschte.....und habe per EDV einen Dienstplan der eine Woche zwei, die nächste Woche drei Arbeitstage ( volle Schichten ) vorsieht....also muß ich von daher Urlaub nehmen. Arbeiten tu ich aber so wie der meine Möglichkeiten mit denen der Station zusammen passt mal einen Tag, dann wieder 3 oder 5 dann eineinhalb Wochen nicht....oft auch nur Wochenenden hintereinander....Urlaubsanspruch 16 volle Tage

Eigentlich wollte ich wissen ob es eine begründete Regelung gibt für diese Einschränkung ich arbeite schon lange als KS und lange als Teilzeit und ich habe es so noch nicht gesagt bekommen....vielleicht es ist so wie Du schreibst Jörg ich fürchte dahinter steht der Gedanke dass ich als 50% Kraft eben weniger Erholungsbedarf habe weil ich ja eh "dauernd frei" hab......auch das kenne ich zur genüge,ich wollte mal die Meinung von Leuten zu hören, die nicht unmittelbar betroffen sind
 
Die einzige gesetzliche Begründung besteht in den "betrieblichen Gründen" im Bundesurlaubsgesetz. Heißt: Es müssen immer noch so viele Arbeitnehmer verfügbar sein, dass der Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Es können also nicht zu viele Kollegen gleichzeitig weg.

Damit kann man eine Regelung begründen, die z.B. nur 14 Tage (also die im Gesetz erwähnten 12 Arbeitstage) Urlaub während der Sommerferien gestattet. Die müsste dann aber für alle Kolleginnen gelten.

@NeDo: Was ist mit Deinem Mann? Kriegt der drei Wochen oder mehr Urlaub während der Sommerferien?
 
Abschließend: wer drei Wochen Urlaub haben will, muss drei Wochen beantragen. Dabei bleibt es sich egal ob man Vollzeitler, Teilzeitler oder sonstwas ist. Dieser Urlaub wird dann entsprechend abgerechnet- nicht mit 8 Stunden sondern den entsprechenden, z.B. 50% 0 4 Stunden.

Wird kein Urlaub beantragt oder nur für die sonst üblichen Arbeitstage besteht auch kein Anspruch auf eine weitere Freistellung. Vor allem dann nicht, wenn es eh üblich ist bei Bedarf von den vereinbarten Arbeitstagen abzuweichen.

Ergo: Drei Wochen Urlaub beantragen und auf die drei Wochen Urlaub bestehen und gut ist. Nix da mit: ich nehm dann auch freie Tage statt Urlaub. Nur der Urlaub sichert einen ab. Freie Tage sind- wie ja schon erfahren- frei verschieblich.

Alles in allem mal wieder ein schönes Beispiel, dass sich entgegen kommen nie auszahlt. Schlussendlich ist sich jeder selbst der nächste. Auch der netteste Kollege, der so schöne Kulleraugen machen kann, wenn er einen Gefallen braucht, erinnert sich im Falle eines Falles nicht mehr an die Gutmütigkeit.

Elisabeth
 
und genau da beißt sich die Katze in den Schwanz den ich kann keine drei Wochen beantragen :wut: 100% Kräfte ja, ich nein was soll's ich bin es leid diese Diskussionen mit Vorgesetzten zu führen.....es sind noch ein paar Jahre und dann ist das Thema Schulferien gegessen und ich kann endlich auch anders Urlaub machen bis dahin werkel ich mich durch oder wechsel halt weiter durch... ich könnte nur ****en wenn ich dann immer das Gerede in der Politik höre von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf......

@ Claudia tja mein Mann arbeitet auch in der Pflege....derselbe Kampf....
 
Der Kampf mit der Urlaubszeit während der Schulferien dürfte auch außerhalb der Pflege stattfinden.

Geh zum Betriebsrat und lass Dich von denen beraten - könnte aber sein, dass dann eben nicht das gewünschte Ergebnis herauskommt, sondern dass auch der Urlaub der übrigen Kollegen zeitlich beschränkt wird. Wie gesagt: Der AG muss auch die Versorgung der Patienten sicherstellen.

Mal abgesehen von der ungerechtfertigten Benachteilung von Teilzeitlern, die in Deinem Fall vorliegt: Wie steht es um Alternativen? Organisierte Ferienbetreuung? Kinderfreizeiten? Ferien bei den Großeltern? Es scheint Euch ja nicht ausschließlich um einen gemeinsamen Urlaub, sondern um das "Abdecken" der schulfreien Zeit zu gehen.
 
Ich wollt eigentlich wissen wie es auf anderen Stationen läuft und ob solche Pauschalregelungen zulässig sind....ich will nicht auf den Putz hauen...wie Du sagst am Ende darf dann keiner 3 Wochen oder so ein Käse nein ich zähl die Jahre, dann sind sie groß, es ist nur ein ziemliches Geeier....
 
Wer konkret verweigert dir den Antrag? Die SL, die scheinbar vergißt- um es mal wohlwollend auszuelgen, dass dein Urlaub mit 4 Stunden hinterlegt ist?

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
BUrlG - Einzelnorm
Bekommen in den Sommerferien ausschließlich Mütter/Väter mit Kindern 3 Wochen Urlaub?

"Nicht auf den Putz hauen" bedeutet "klein beigeben". Dann erübrigt sich aber auch jegliche Diskussion.

Bei uns wurde/wird stets der soziale Aspekt beachtet. Der Sommer hat mehr als 6 Wochen. Zumal diese ja auch noch wandern. Von daher dürfte kaum ein Nachteil für die Kinderlosen entstehen.
Selbstläufer ist dies allerdings auch nicht. Die betreffenden Personen haben schon klar und deutlich ihre Rechte vertreten.

Elisabeth
 
Ich fürchte, die TE ist nicht die einzige Mutter mit schulpflichtigen Kindern im Team.

Der AG muss sicherstellen, dass genug Personal verfügbar ist, um die Patienten angemessen zu versorgen. Angenommen, auf dieser Station ist das zu gewährleisten, wenn maximal zwei Mitarbeiter zeitgleich im Urlaub sind. Will man drei Wochen Sommerurlaub mit den Kindern haben, können also maximal vier Kolleginnen in den sechs Wochen Sommerferien Urlaub kriegen, zwei in den ersten, zwei in den letzten drei Wochen.

Nun gibt's auf der Station aber sechs Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern. Und nun? Entweder müssen zwei davon in den Sommerferien arbeiten und zu anderen Ferienzeiten wegfahren, oder man verteilt die sechs Wochen gerecht auf alle Mütter und Väter.

Macht's wie ich und sucht Euch einen AG nahe der Grenze zweier oder mehr Bundesländer, dann beginnen die jeweiligen Sommerferien nicht zum gleichen Zeitpunkt. Das entspannt die Situation zumindest etwas. :mrgreen:
 
Wo ein Wille... . Ich bezweifele, dass es heutzutage so viele Mütter auf einer Station gibt wie noch zuzeiten als meine Kinder noch schulpflichtig waren.

Elisabeth
 
Ich denke Fakt ist, dass es keinen Unterschied geben kann zwischen VZ und TZ bzgl. der Länge des Urlaubs.
Wenn Du einen Rahmenplan hast ist es relativ einfach, mit 7 oder 8 Tagen Urlaub, je nachdem mit welcher Woche Du anfängst (2-3-2 oder 3-2-3), musst Du auch 3 Wochen frei haben, alles andere ist Ungleichbehandlung. Du kannst ja nur an den Tagen Urlaub nehmen, die im Rahmenplan eingetragen sind und am Ende eines Monats darfst keine Überstunden haben, nur weil die Planung Dich in den sonst freien Tagen verplant.
VIelleicht solltest Du diesem Ansatz einfach folgen und die netsprechenden Urlaubstage eintragen.
Bei uns wird es jedenfalls so gehandhabt, alles andere würde die Perso ganz schnell bemängeln. Ob nun 2 oder 3 Wochen in den Sommerferien hängt entscheidend davon ab wie viele PF mit schulpflichtigen Kindern Urlaiub haben wollen. Mal sind es 4 mit 3 Wochen, mal braucht es mehr und dann können nur jeweils 2 Wochen gewährt werden und das für alles, egal wie viele Wochenstunden sie arbeiten.
 
Oh ja besonders jetzt zu der Weihnachtszeit ist das Thema bei uns in aller Munde ... jeder versucht nun mehr Urlab bzw. deren Urlaubstage einzureichen und es herscht ein Krieg an der Arbeit... 50 % der Kräfte ist natürlich eine Hausnummer
 
Hey jamabar,

ich glaube, du hast das etwas falsch verstanden.

Es geht nicht darum, dass 50% aller Kräfte 3 Wochen Urlaub bekommen, sondern das eine TZ-Kraft, die 50% arbeitet, keine 3 Wochen Urlaub am Stück bekommt.

LG opjutti
 

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