3. Tag schriftlich verhauen

toni86

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Hallo, ich hatte 2011 mein Examen:

Praktisch eine 2

Mündlich: 2 - 3 -2

schriftlich 1. Tag 2 und 2. tag 3.

und dan die 3. Klasur sozialwissenschaften habe ich verhauen mit eine 5...nun muss ich diese klausur im Februar nach holen.

Aber bis heute bin ich etwas am grübeln was bei der klausur schief gegangen ist...

kann man sich nicht die klausur beim Gesundheitsamt anschauen oder anfordern???

mfg
 
Wieso frägst du nicht bei deiner Schule?
Da liegen die nämlich.

Evtl. Antrag auf Einsichtnahme der Prüfung stellen.
 
naja weil ich nicht mehr zu schule gehe und von denen keine hilfestellung mehr bekomme...
 
Mal Fragen ob du reinschauen darfst geht auch nicht?

Dann wirds schwierig.

Was ist denn da los?

Wie gesagt dort liegen die Prüfungsunterlagen, da führt keine Weg vorbei.
 
naja ich hab nen schriftlichen antrag beim arbeitgeber gestellt um 6 monate die ausbildungszeit zu verlängern ..hab wochen lang keine antwort bekommen und zum glück kam ein brief vom gesundheitsamt mit den noten und unten eine zeilte "lauf krpfgesetz so und so sind sie an einer weiteren ausbildung bei ihrem arbeitgeber nicht verpflichtet etc."

daraufhin hab ich dan angefangen in teilzeit als kph zu arbeiten und wollt mich nur auf die schule konzentrieren....irgendwie muss man ja an geld kommen.

vor 2 wochen haten wir dan 1. block nach dem examen wo ich natürlich hingegangen bin...und am 1. tag wurd mir direkt von der schulleitung gesagt "da sie kein gültigen ausbildungsvertrag haben dürfen sie hier auch nicht an der schule teilnehmen und bekommen keine unterstützung von uns sondern müssen sich selbst zur nachprüfung vorbereiten..." ich bekomm jetzt von der schule nur bescheid wan ich zur nachprüfung kommen soll....
 
achso ich dachte die klausuren liegen bei dem zuständigen gesundheitsamt...
 
vor 2 wochen haten wir dan 1. block nach dem examen wo ich natürlich hingegangen bin...und am 1. tag wurd mir direkt von der schulleitung gesagt "da sie kein gültigen ausbildungsvertrag haben dürfen sie hier auch nicht an der schule teilnehmen
Na das ist ja wohl klar.

Ausbildungsvertrag nicht verlängern wollen, aber zu den Ausb.veranstaltungen gehen.

Und da wunderst du dich dann auch noch? :troesten:

Na du bist schon lustig.
 
Na da scheine ich ja auf eine super soziale KPS gegangen zu sein. Bei uns sind 3 Leute durchgefallen. 1x praktisch, 1x schriftlich und 1x schriftlich & mündlich. Alle 3 wurden weiterhin unterstützt und weiterbeschäftigt. Aber das ist jetzt auch schon fast 8 Jahre her.
 
@schwester rabiata:

na weiß nicht - supersozial?

daraufhin hab ich dan angefangen in teilzeit als kph zu arbeiten und wollt mich nur auf die schule konzentrieren....irgendwie muss man ja an geld kommen.
Wenn ich das richtig Verstehe, wollte er ja nicht verlängern?
 
Hallo toni,
du hast einen schriftlichen Antrag gestellt und dann wochenlang nichts gehört....
ehrlich toni, ich hätte angerufen, nachgefragt, nachgehakt, notfalls zur JAV oder BR falls es einen gibt, denn normal ist dieses Verhalten von deinem AG nicht! Vor allem nicht bei den Noten, die du beschrieben hast!
Da war doch bestimmt noch etwas anderes?
Wer hat denn die Klausur korrigiert, ein Dozent von euch?
Einsichtnahme kann man eigentlich immer beantragen.Welches Bundesland bist du denn?
Ärgerlicher finde ich, dass du nicht bei deinem alten AG Druck gemacht hast,- sie hätten dich drei Monate im Azubistatus behalten können.
Wieviel wurden denn übernommen?
LG
joe

doch renje, toni wollte verlängern...schau :naja ich hab nen schriftlichen antrag beim arbeitgeber gestellt um 6 monate die ausbildungszeit zu verlängern ..hab wochen lang keine antwort bekommen und zum glück kam ein brief vom gesundheitsamt mit den noten und unten eine zeilte "lauf krpfgesetz so und so sind sie an einer weiteren ausbildung bei ihrem arbeitgeber nicht verpflichtet etc."
 
naja ich hab nen schriftlichen antrag beim arbeitgeber gestellt um 6 monate die ausbildungszeit zu verlängern ..hab wochen lang keine antwort bekommen und zum glück kam ein brief vom gesundheitsamt mit den noten und unten eine zeilte "lauf krpfgesetz so und so sind sie an einer weiteren ausbildung bei ihrem arbeitgeber nicht verpflichtet etc."

Den Antrag auf Ausbildungszeitverlängerung hat er doch gestellt.
 
Entschuldigung,

wer lesen kann ist klar im Vorteil.
 
naja ich hab nen schriftlichen antrag beim arbeitgeber gestellt um 6 monate die ausbildungszeit zu verlängern ..hab wochen lang keine antwort bekommen und zum glück kam ein brief vom gesundheitsamt mit den noten und unten eine zeilte "lauf krpfgesetz so und so sind sie an einer weiteren ausbildung bei ihrem arbeitgeber nicht verpflichtet etc."
Das sind doch 2 Paar verschiedene Schuhe....
1. Ausbildungsvertrag:
Nach § 14 KrpflG
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
...
(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Danach bleibt vorzuhalten, das sich der TE nicht nachhaltig darum gekümmert hat. Abgesehen davon wäre es in der Beratungs- und Fürsorgepflicht der Schulleitung gewesen!

2. Brief Gesundheitsamt
resultiert auf auf § 8 AusbPrVO
§ 8 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
...
(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden.
Der Satz des Gesundheitsamtes ist so zu verstehen, dass es von der Seite aus keine Auflage der Teilnahme an der Ausbildung bestimmt!

Also Toni, marschier zum Betriebsrat mit der Frage, warum dein Antrag nicht bearbeitet worden ist! Und wenn doch, warum kein Bescheid ergangen ist.
Für die Einsichtnahme stelle einen Antrag beim Prüfungsvorsitz (hier Gesundheitsamt), die geben dir dann einen Termin (da, wo die Klausuren lagern).
 

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