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Sterbehilfe
Sterbehilfe ist eines der letzten Tabus in unserer Gesellschaft. Die Frage, ob ein Patient am Ende seines Lebens das Recht auf die Herbeiführung seines vorgezogenen Todes erhält, berührt eine Reihe von medizinischen, juristischen und moralischen Problemen. Angesichts der bevorstehenden Debatte des Deutschen Bundestags widmet sich '3sat extra' dem Thema 'Sterbehilfe'. Den Auftakt macht die Dokumentation 'Mein Tod gehört mir - Sterbehilfe in Deutschland'. Sie begleitet den 49-jährigen Deutschen Johann B., der an der tödliche Nervenkrankheit ALS leidet, auf seiner letzten Reise in die Schweiz. Dort will er mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation sein Leben beenden. In der anschließenden Diskussion legt Gert Scobel zusammen mit seinen Gästen die unterschiedlichen Positionen zu dem Thema dar. Erläutert wird die juristische Grauzone, in der sich Patienten, Angehörige und Ärzte zurzeit befinden. Inwieweit diese Grauzone im Rahmen einer geänderten Gesetzgebung aufgelöst werden kann, ist ungewiss. Und selbst wenn dies gelingt, bleibt die Frage bestehen, ob der Staat überhaupt das Recht zu Töten billigen darf - wie es etwa die momentane Gesetzgebung in der Schweiz oder in Holland vorsieht.
Sterbehilfe ist eines der letzten Tabus in unserer Gesellschaft. Die Frage, ob ein Patient am Ende seines Lebens das Recht auf die Herbeiführung seines vorgezogenen Todes erhält, berührt eine Reihe von medizinischen, juristischen und moralischen Problemen. Angesichts der bevorstehenden Debatte des Deutschen Bundestags widmet sich '3sat extra' dem Thema 'Sterbehilfe'. Den Auftakt macht die Dokumentation 'Mein Tod gehört mir - Sterbehilfe in Deutschland'. Sie begleitet den 49-jährigen Deutschen Johann B., der an der tödliche Nervenkrankheit ALS leidet, auf seiner letzten Reise in die Schweiz. Dort will er mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation sein Leben beenden. In der anschließenden Diskussion legt Gert Scobel zusammen mit seinen Gästen die unterschiedlichen Positionen zu dem Thema dar. Erläutert wird die juristische Grauzone, in der sich Patienten, Angehörige und Ärzte zurzeit befinden. Inwieweit diese Grauzone im Rahmen einer geänderten Gesetzgebung aufgelöst werden kann, ist ungewiss. Und selbst wenn dies gelingt, bleibt die Frage bestehen, ob der Staat überhaupt das Recht zu Töten billigen darf - wie es etwa die momentane Gesetzgebung in der Schweiz oder in Holland vorsieht.