Zweites Mal durch die mündliche Prüfung gefallen...

Johanna1213

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Hallo,

ich bin gestern zu meinem Entsetzen ein zweites Mal durch die mündliche Examensprüfung gefallen. Ich war gut vorbereitet, aber hatte wieder einen Blackout, als ich vor den Prüfern saß. Mein Lehrer der mich eigentlich prüfen sollte, hat kurzfristig abgesagt und so wurde ich von einer Dame vom Gesundheitsamt geprüft. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass Ergebnis anzufechten und um eine erneute Chance zu bitten?

Lg
 
Das mit den mündlichen Prüfungen und Blackouts kenne ich. Hat diese Dame dich denn alleine geprüft? Welche Qualifikation besitzt sie? Besitzt sie eine pflegerische Ausbildung, bzw. ist sie Pflegepädagogin?

Ben
 
Ich weiß leider momentan nicht, was diese Dame für eine Position hat. Meine Kursleitung und der Direktor waren noch anwesend. Ich finde einfach, dass eine 5 minütige Prüfung nicht alles ist um zu zeigen inwieweit man eine gute Krankenschwester wäre. Denn alle anderen Prüfungen waren super. Ich kann jetzt zwar die 1 Jährige Ausbildung noch machen, aber das ist einfach nicht das was ich möchte..
 
(...) Ich finde einfach, dass eine 5 minütige Prüfung nicht alles ist um zu zeigen inwieweit man eine gute Krankenschwester wäre. (...)

wie läuft das denn heut zutage bei euch ab ? ich nehme mal an, dass " 5 minuten " wohl eine übertreibung hinsichtlich der kürze dieser prüfungszeit darstellen sollen.

bei uns wurde damals mündlich einen halben tag lang geprüft. verschiedene fachrichtungen und fachkombinationen, verschiedene prüfer, viele chancen also.....
 
bei uns wurde damals mündlich einen halben tag lang geprüft. verschiedene fachrichtungen und fachkombinationen, verschiedene prüfer, viele chancen also.....
Das ist heute immer noch so, trotzdem galt und gilt: Wenn Du einen der Themenbereiche nicht bestehst, bist Du durchgefallen.

Zur Frage der TE: Bei der "Dame vom Gesundheitsamt" dürfte es sich um die Prüfungsvorsitzende gehandelt haben, die ohnehin während der Prüfung anwesend sein muss. Nach § 14, 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung darf sie ausdrücklich auch selbst prüfen. Insofern gibt es keinen Fehler im Prüfungsablauf, aufgrund dessen Du die Prüfung anfechten könntest. Tut mir leid.

Du hast das Recht auf Einsicht ins Prüfungsprotokoll, aber bei einem Blackout dürfte klar sein, was dort steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insofern gibt es keinen Fehler im Prüfungsablauf, aufgrund dessen Du die Prüfung anfechten könntest. Tut mir leid.
Auch wenn der Prüfungsablauf auf den ersten Blick korrekt erscheint und es für die TE nicht besonders gut aussieht, können Gründe zur Anfechtung u.U. gefunden werden (ungeeigneter Prüfungsausschuss, Krankheit während Prüfung, ungeeignete Fragen,.....). Deshalb auch hier wieder - aufgrund der Bedeutung: Lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, dieser wird dann nach Einsicht in das Protokoll beurteilen, ob ein Vorgehen Sinn macht oder nicht.

Ben
 
Auch wenn der Prüfungsablauf auf den ersten Blick korrekt erscheint und es für die TE nicht besonders gut aussieht, können Gründe zur Anfechtung u.U. gefunden werden (ungeeigneter Prüfungsausschuss, Krankheit während Prüfung, ungeeignete Fragen,.....). Deshalb auch hier wieder - aufgrund der Bedeutung: Lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, dieser wird dann nach Einsicht in das Protokoll beurteilen, ob ein Vorgehen Sinn macht oder nicht.
Jeder Prüfungsteilnehmer wird zu Beginn jedes Prüfungsteils gefragt, ob er gesundheitlich in der Lage ist, an der Prüfung teilzunehmen. Wenn dies geschehen und im Protokoll vermerkt ist (und bei Anwesenheit der Prüfungsvorsitzenden gehe ich davon aus!) kannst Du diesen Punkt nicht ins Feld führen.

Davon abgesehen kann und sollte die TE selbstverständlich ihre Rechte wahrnehmen; laut KrPflAPrV ist halt die Prüfung durch die Vorsitzende selbst kein Anlass für eine Anfechtung, und darauf schien sie ja im Eingangsbeitrag zu spekulieren.
 
Ich stimme dir voll und ganz zu. Trotzdem kennen wir die Details und das Protokoll nicht und deshalb hat wenn - nur noch ein Fachanwalt über Einsichtnahme der Akten die Möglichkeit - eventuelle Gründe zu finden. Ich wurde bei meiner Prüfung beispielsweise nicht gefragt, ob ich mich gesundheitlich in der Lage fühle. Es genügen ja oftmals schon geringe Formfehler. Die Chance mag hier nicht besonders hoch sein, aber nach 3 Jahren Ausbildung sollten die Rechtswege zumindest eingehend geprüft werden.

Ben
 
Prüfung ist keine arbeitsrechtliche Angelegenheit, sondern eine verwaltungsrechtliche !
Ergo: Anwalt für Verwaltungsrecht!
 
In dem Bereich, in dem ich durchgefallen bin waren es nur 5 Min Prüfungszeit..
Ob ich mich in der Lage fühle, haben sie mich zum Beispiel nicht gefragt. Ich hatte das Thema dekompensierte Leberzirrhose und habe ein paar Leute aus meinem Kurs gefragt, die darüber zum Beispiel nichts in ihren Unterlagen hatten.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Thema wie dekompensierte Leberzirrhose nicht im Unterricht durchgenommen wurde.
Was steht denn in Deinen Unterlagen?
 
ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass sich jemand beim besten willen nicht vorstellen kann, dass ein thema wie dekompensierte leberzirrhose nicht im unterricht durchgenommen wurde.

seit wann erheben wir denn anspruch auf vollständigkeit, wenn es um im unterricht zu vermittelndes wisssen geht ???
 
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Angelegentlich dieses Threads sei noch einmal jedem Azubi empfohlen, sich bei extremer Prüfungsangst beizeiten professionelle Hilfe zu holen und das Kind nicht erst in den Brunnen fallen zu lassen.

Elisabeth
 
ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass sich jemand beim besten willen nicht vorstellen kann, dass ein thema wie dekompensierte leberzirrhose nicht im unterricht durchgenommen wurde.

seit wann erheben wir denn anspruch auf vollständigkeit, wenn es um im unterricht zu vermittelndes wisssen geht ???
Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass jedes Krankheitsbild im Unterricht detailliert besprochen wird. Zu dieser Ausbildung gehört neben dem Frontalunterricht (und Gruppenarbeiten) auch das vertiefen und erweitern von unzureichend vermitteltem Wissen, mithilfe von Unterrichtsmaterial und Büchern.

Die Leber ist sicher(?) Thema gewesen.
Krankheitsbilder der Leber sind sicher(?) in irgendeiner Form Thema gewesen. Die Zirrhose findet man dazu in allen Fachbüchern, sogar im Pflege Heute ausgiebig behandelt!
Was eine Dekompensation ist, sollte ebenfalls klar sein.


Des Weiteren ist auch die Begründung nicht ganz klar.
Erst war es der Blackout, vgl dazu Elisabeths Hinweis zur Prüfungsangst.
Inzwischen war das Thema garnicht bekannt, da ist dann die Schule schuld, weil sie es nicht unterrichtet hat.

Blackout und alles vergessen?
Oder Thema war niemals bekannt?
 
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@Tante Doll - in den einschlägigen Büchern kann ich nix zu dem Thema finden. Oder hab ich was übersehen?

Wenn sich also in den Büchern nix findet, es nie Thema im Unterricht war, die TE einen Pat. mit einer Leberzhirrose in der Praxis gesehen hat... dann wird es schon schwierig.
Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass eine Prüfung an einer einzigen nicht beantworteten Frage scheitert. Wurde nicht auch angegeben, dass man einen kompletten Blackout hatte?

Elisabeth

PS Ich hab bei Google-Book recherchiert.
 
@Tante Doll - in den einschlägigen Büchern kann ich nix zu dem Thema finden. Oder hab ich was übersehen?

Wenn sich also in den Büchern nix findet, .
Ich hab schnell in meine damaligen Schulbücher geschaut, da sind einige Seiten dazu. Und der Maniac hat dort ganz viel markiert und unterstrichen...
 
Damalige Schulbücher... du schreibst es.

Elisabeth
 
ich kann mir, ähnlich wie Elisabeth, auch nicht so ganz vorstellen, dass bei nicht-wissen bezüglich eines themas gleich die gesamte mündliche prüfung in den sand gesetzt wurde.
Irgendwie wird mal wieder der teufel nicht nur im detail sitzen, sondern öfters mal aufgetaucht sein....:angryfire:
 

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