@Lillebrit
Was steht denn genau in Deinem Arbeitsvertrag drin?
Bei mir (als ich damals als Lehrer tätig war) steht eindeutig unter §1 (1) drin: "Herr H. wird als pädagogischer Mitarbeiter beschäftigt."
Das schließt m. M. n. eine pflegerische Tätigkeit aus.
Gut, die Situation mag insoweit anders gewesen sein, als daß ich damals an einer BFS für Altenpflege gearbeitet habe; eine Altenpflegeschule ist (soweit ich weiß) nie einer Praxiseinrichtung (Pflegeheim etc.) angegliedert, Träger sind praktisch immer zwei verschiedene. Das ist ja in der Krankenpflege meist anders.
Aber dennoch war da die Formulierung eindeutig.
Was steht denn genau in Deinem Arbeitsvertrag drin?
Bei mir (als ich damals als Lehrer tätig war) steht eindeutig unter §1 (1) drin: "Herr H. wird als pädagogischer Mitarbeiter beschäftigt."
Das schließt m. M. n. eine pflegerische Tätigkeit aus.
Gut, die Situation mag insoweit anders gewesen sein, als daß ich damals an einer BFS für Altenpflege gearbeitet habe; eine Altenpflegeschule ist (soweit ich weiß) nie einer Praxiseinrichtung (Pflegeheim etc.) angegliedert, Träger sind praktisch immer zwei verschiedene. Das ist ja in der Krankenpflege meist anders.
Aber dennoch war da die Formulierung eindeutig.