Zwang zu Rufbereitschaftsdienst?

ivana

Junior-Mitglied
Registriert
17.01.2007
Beiträge
49
Ort
München
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Anästhesie Privat Klinik
Hallo, ich arbeite als Anästhesieschwester in OP Bereich. Die Leitung möchte , dass wir ab nächstem Monat Rufbereitschaftsdienste machen . Es soll immer eine OP Schwester und eine Anästhesie Schwester kommen . Die Anästhesie Schwester soll gleichzeitig als ,,Springer '' arbeiten. Ehrlich zu sagen...ich bin eine Anästhesie und Intensivschwester und habe nie als ,, Springer'' gearbeitet und kenne ich mich da gar nicht aus. :-(
Jetzt zu meiner Frage...Können Sie mich zur Rufbereitschaft zwingen, wenn es nicht in meinem Vertrag steht?

DANKE
 
Sicher, dass es nicht Vertragsbestandteil ist (die meisten Verträge sehen eine solche Klausel vor) und wenn nein - welcher Tarifvertrag ist gültig? Im TVöD gibt es entsprechende Regelungen, wonach Rufbereitschaft eingerichtet werden kann, wenn akute dienstliche oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Gibt es keinen Tarifvertrag mit derartigen Regelungen und wurde keine Rufbereitschaft im Vertrag vereinbart, kannst du dazu auch nicht verpflichtet werden.

Ben
 
dass mit der springertätigkeit würde ich entspannt sehen, wenn ihr euch alle total bescheuert anstellt und sich da die chirurgen paar mal beschweren dass es nicht funzt, dann ist des gleich wieder vom tisch.. ;)
 
Ich habe gehört man bekommt für Rufdienst nur 1 Eur pro Stunde ? Über die Bezahlung hat mit uns noch keine geredet . :-) Und ich kenne mich da gar nicht aus.
Das mit der Springertätigkeit wird interessant. Ich finde es nur unverantwortlich.
 
nee neee.. rufdienst lohnt sich wenn ihr quasi gerufen werdet ;)

macht bei uns paar hundert euro aus im monat und wir sind auch tvöd ^^
 
Habt Ihr eine Unfallchirurgie?
Da würde Euch der Röntgenschein fehlen.

Wieviel Ihr verdient, kommt darauf an, welche Vergütungsform gewählt wird und diese wiederum hängt von der durchschnittlichen Belastung ab.
37,5 % pauschal - egal wie oft gerufen wird oder 12,5 % und 125% bei Anruf. (So war das doch oder?)

Wenn Ihr regelmäßig reingerufen werdet, lohnt sich die 2. Variante und das wäre dann tatsächlich eine Möglichkeit ordentlich zu verdienen. Denn die Zeit gilt ab Anruf bis zur Rückkehr nach Hause, also inklusive Fahrtzeit. Das kann durchaus lukrativ sein.
 
Auch wenn die Rufbereitschaft nicht im Vertrag geregelt kann der AG diese einrichten, wenn er dies für erforderlich hält. Dazu benötigt er jedoch die Zustimmung des Betriebsrats, da es sich um eine Änderung der Dienstzeiten handelt!

Wenn man während des Rufdienstes nicht arbeiten muss, lohnt sich das meiner Erfahrung finanziell nicht wirklich. Aber das ist doch sehr von der Art des Bereitschaftsdienstes abhängig, muss man vor Ort bleiben, kann man nach Hause fahren und nur bei Bedarf zur Arbeit kommen.
 
bei uns macht dass 300-500 € im monat aus, deswegen recht beliebter dienst
 
nee neee.. rufdienst lohnt sich wenn ihr quasi gerufen werdet ;)

macht bei uns paar hundert euro aus im monat und wir sind auch tvöd ^^
Das hat zunächst mal mit der Art des Bereitschaftsdienstes zutun und nur wenig mit dem Tarifvertrag. Wir haben vor einigen Jahren noch keine 30 € brutto (auch TvöD) bekommen, wir mussten abrufbereit sein, innerhalb von Max 30 Min in der Klinik sein. Die Arbeitsstunden wurden zeitlich gewertet inkl. Der Fahrzeiten. Finanziell gelohnt hat sich das nicht, die meisten haben schlecht geschlafen und waren tags drauf übermüdet.
 
Hallo Ivana,
Vielleicht hilft dir dieser Link ein bisschen weiter:
betriebsrat.de - Lexikon - Artikel: Rufbereitschaft Arbeitszeitgesetz
Über Rufbereitschaft werden immer wieder Informationen verbreitet, die inzwischen nicht mehr so geregelt werden. Die Rechtsprechung und die Gesetze haben sich in verschiedenen Teilen in den letzten Jahren geändert. (Teilweise zum Nachteil der Arbeitnehmer). Du kannst über die oben genannte Seite ja mal anfangen, die dort genannten Gesetze und Regelungen genau nachzulesen. Vielleicht hilft es dir bei deiner Recherche.

LG Einer
 
Rufdienst kann der AG einrichten, wie es erforderlich ist. Ich finde es allerdings als Sparversion und eig. unverantwortlich, die Anästhesiepflegekräfte als Springer einzusetzen. Den im Falle eines RD-Einsatzes hat die Anästhesie selber genug zu tun. Zumindest ist es bei uns so, denn es werden wirklich nur Notfälle operiert.

Unsere Rufbereitschaft wird folgendermaßen bezahlt:
Mo. - Fr. = 12 Std. RB - = 2 x Stundenlohn
Sa. / So. = je 24 Std. RB - 4 x Stundenlohn
Bei Arbeitsanfall = Arbeitszeit, gerundet auf die volle Stunde + 2 x Fahrzeit + Zuschläge für Nacht-, Samstag-, Sonn- und Feiertage.
Bei uns erscheinen im RD: 2 x OP-Fachkr., 1 x Anästhesiepfl., 1x Reinigungskr. und 1 ZSVA - Fachkr.
TvöD

LG
 
Das hat zunächst mal mit der Art des Bereitschaftsdienstes zutun und nur wenig mit dem Tarifvertrag. Wir haben vor einigen Jahren noch keine 30 € brutto (auch TvöD) bekommen, wir mussten abrufbereit sein, innerhalb von Max 30 Min in der Klinik sein. Die Arbeitsstunden wurden zeitlich gewertet inkl. Der Fahrzeiten. Finanziell gelohnt hat sich das nicht, die meisten haben schlecht geschlafen und waren tags drauf übermüdet.


Ein Zeitlimit, wie schnell Du in der Klinik zu sein hast, ist nicht zulässig. Du musst Dich unverzüglich auf den Weg machen, der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wo Du Dich aufzuhalten hast.
 
Hallo zusammen,
Das mit den Diensten wird bei Euch neu eingeführt?
Habt Ihr nachts so viele „Anfragen“, oder geht Euer Routineprogramm oft länger, als die reguläre AZ.
Da würde Euch der Röntgenschein fehlen.
Das ist schon mal ein gutes Argument.
...die Zustimmung des Betriebsrats..
Ein Betriebsrat in einer Privatklinik?...glaub ich nicht. Für öD natürlich zutreffend
...die chirurgen paar mal beschweren dass es nicht funzt, dann ist des gleich wieder vom tisch.
Das glaube ich auch nicht...üblicherweise wird bei Ärztebeschwerden der Druck nicht von den kleinen Schwesterlein genommen, sondern erhöht.
...wir sind auch tvöd
Die TE nicht.... private AG, die nach Tarif oder sogar drüber (hehe) bezahlen kann man mit der Lupe suchen (und nicht finden?).
...bei uns macht dass 300-500 € im monat aus
brutto? Das sind dann im Mittel 5-6 Dienste mit möglichen Minusstunden am nächsten Tag? (Muss aber jeder für sich wissen)

Bezahlungsmodelle gibt es Unterschiedliche...bei mir waren es 12,5% + AZ + Wegezeiten + Minusstunden/Müdigkeit.
Allerdings alles für öffentlichen Dienst, private AG können durchaus kreativ sein.
Bei opjutti werden sogar knapp 17% gezahlt + AZ + Wege...
Die Besetzung ist allerdings sehr gut...bei „uns“ haben die OP – Dienstler die Steri und Reinigungsaufgaben übernehmen müssen.
Die Ruhezeit ansich darf 5,5 h (bitte b.B. verbessern) nicht unterschreiten, sonst müsst Ihr komplett frei gestellt werden. Das gibt Minusstunden.

Anästhesieschwestern als OP Springer?
1. gebe ich opjutti Recht...die Anästhesie hat genug zu tun und darf hinterher noch den AWR bewachen.
2. wenn es mal wirklich knifflig wird und „Spezialintrumente/-geräte“ benötigt werden?
3. wer ist verantwortlich, wenn der Patient leidet (längere Narkosezeiten...nur ein Beispiel)?

Das würde ich nur mit schriftlicher Dienstanweisung übernehmen.

Was kommt als Nächstes?...ach die Anästhesiesr. ist erkrankt..egal...assistiert halt eine OP -Sr bei der Anästhesie?

VG lusche
 
Ein Zeitlimit, wie schnell Du in der Klinik zu sein hast, ist nicht zulässig. Du musst Dich unverzüglich auf den Weg machen, der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wo Du Dich aufzuhalten hast.
Mag sein, andernfalls wäre dann eben eine Anwesenheitsbereitschaft draus geworden, was die meisten Kollegen noch lästiger fanden.
Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass es keine Rolle spielt, wie schnell du in der Klinik sein kannst. Kann man dann trotz Bereitschaftsdienst auf Wochenende-Trip fahren, Hauptsache ich mache mich bei Anruf auf den Weg? Dann macht ja der Bereitschaftsdienst keinen Sinn mehr.....
 
Nun - ich habe im Idealfall rund 1 Std. Fahrtzeit. Mit Anziehen, Parkplatzsuche und ein paar roten Ampeln kommen da durchaus 1,5 Std. Wegezeit zusammen, in der Hauptverkehrszeit auch mehr. Trotzdem mache ich Rufdienste und gehe in den Rufdiensten auch einkaufen, kleine Hunden mit dem Hund usw. . Ich sitze da ganz sicher nicht gestiefelt und gespornt neben dem Telefon.


Und genau das ist es - wenn der Arbeitgeber bestimmen darf wo ich wohne und wo ich mich im Rufdienst aufzuhalten habe, widerspricht das der Definition eines Rufdienstes. Dann ist es ein Bereitschaftsdienst und muss dementsprechend bezahlt werden.
 
Unsere Wegezeit beläuft sich auf eine Stunde. Allerdings ist es nicht so, dass wir sofort los spurten müssen, wenn das Telefon klingelt.
Der diensthabende Arzt ruft an und teilt mit, wann der Operateur "Schnitt" haben möchte. Das lässt uns oft sogar 2-3 Stunden Zeit, bis wir in der Klinik sein müssen.

Ruhezeit ist bei mir immer mind. 9, maxi 11 Std., da meine Mitarbeiter und ich nach dem Rufdienst immer Spätdienst haben. Falls es vorkommt, dass sie nachts arbeiten mussten und die 9 - 11 Stunden bis zum Spätdienstbeginn als Ruhezeit nicht ausreichen, kommen sie entsprechend später, allerdings müssen sie spätesten zum Dienstende des Frühdienste vor Ort sein. Somit fallen nur für diesen Fall Minusstunden an.
So ein Fall ist bei uns im Letten Jahr genau 1x vorgekommen.

Schönen Abend
opjutti