Zulagen und Höhe der Wochenendzuschläge?

Phila

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Ich habe mein Examen 1994 gemacht und überlege eventuell wieder in der Pflege zu arbeiten. Ich bin seit vielen Jahren in einer Arztpraxis und im Notfalldienst tätig. Dass ich sehr wahrscheinlich ganz unten mit der Stufe 1 oder mit viel Glück 2 beginne ist mir schon fast klar.

Aber ich frage mich welche Zulagen man erhält? Wie hoch sind die Nacht-Feiertags-Wochenendzuschläge?

Ich möchte einfach mal überschlagen was ich bei einem Umfang von 50% brutto verdienen würde.

Wer kann mir weiterhelfen? Ich kenne mich in diesem "Tarifdschungel" überhaupt nicht aus.

DANKE!
 
Ich denke mit etwas Verhandlungsgeschick musst du nicht "ganz unten" einsteigen, bei der momentanen Personalsituation sowieso nicht. Bewerben & verhandeln, viel Erfolg!
 
Kommt natürlich auf den Tarifvertrag an. Aber Du könntest Dich ja an einem der großen orientieren.

Gib in unsere Suchfunktion "TVÖD-Rechner" ein. Der ist hier schon zigmal verlinkt. Dann hast Du schonmal Anhaltspunkt und Verhandlungsbasis. Die Zulagen müssten da auch nachzulesen sein.

Auf Normalstation wärst Du in der EG 7a. Stufe 1 ist nur für absolute Berufsanfänger. Wieviele Jahre Erfahrung hast Du in der Pflege? Kannst Du mit der Tätigkeit in der Arztpraxis oder im Notfalldienst (was genau verbirgt sich dahinter) evtl. Argumente für eine höhere Einstufung vorbringen?
 
Ich bin leider noch nicht wirklich weitergekommen. Bevor ich mich bewerbe muss ich aber in etwa wissen worauf ich mich da einlasse. Ich gehe einfach mal davon aus, dass ich in EG 7a Stufe 2 eingestuft werde.

Ich finde einfach nichts zum Thema Zulagen. Oder ich bin blind - das kann auch sein.
 
Vielen Dank, Claudia! Die Seite ist super! Genau danach habe ich gesucht.
 
Sorry... ich muss den Thread nochmal ausgraben. Da ich ab diesen Monat wieder im Krankenhaus mit Tarifvertrag (AVR, Anlage 31, E7a Stufe 1) arbeite, habe auch ich so meine Fragen.

Regelvergütung habe ich gefunden. Mache Tag- und Nachtdienst. 10 Nächte im Mai. Dann bekomme ich doch die große Wechselschichtzulage von rund 102€, oder? Also früh und spät hab ich auch.

Nachtzulage. 20 v.h. lese ich in der Tabelle. Habe auch irgendwo was von 1,48€/Stunde gelesen.

Hoffe, es kann mir jemand helfen. Wollte gern in etwa wissen mit was ich rechnen kann.

Danke für eure Hilfe!
 
§ 4 Sonderformen der Arbeit

(1) 1. Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. 2. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

Das bedeutet, dass Du mindestens 2 mal im Monat 2 zusammenhängende Nachtdienste machen musst + einmal Frühdienst und Spätdienst, um die Wechselschichtzulage zu erhalten. Selbst einmal 10 Nächte am Stück und nicht nochmal mindestens 2 Nächte zu einem anderen Zeitpunkt im gleichen Monat wird nicht zur Wechselschichtzulage führen.

Es gibt übrigens keine kleine oder große, sondern nur Schichtzulage oder Wechselschichtzulage.
Für Nachtdienst erhälst Du 1,48€ pro Stunde steuerfrei. Die 20% stehen für Überstundenzuschläge.
 
Danke. Das hat mir sehr geholfen.
 
Das bedeutet, dass Du mindestens 2 mal im Monat 2 zusammenhängende Nachtdienste machen musst + einmal Frühdienst und Spätdienst, um die Wechselschichtzulage zu erhalten. Selbst einmal 10 Nächte am Stück und nicht nochmal mindestens 2 Nächte zu einem anderen Zeitpunkt im gleichen Monat wird nicht zur Wechselschichtzulage führen.

Ist das im AVR tatsächlich so? Der gleich lautende Absatz im TVÖD bedeutet, dass die Nachtdienstblöcke mit maximal vier Wochen Abstand aufeinander folgen müssen. Also z.B. Ende Mai und dann wieder Mitte bis Ende Juni. Die Zuschläge werden ja zeitversetzt ausgezahlt, da lässt sich der Anspruch dann leicht herauslesen.
 
Also ich habe im Mai einmal 3 Nächte, dann wieder eine Woche Tagdienst und danach 7 Nächte. Dann habe ich doch Anspruch auf die Wechselschichtzulage.

Nochmal zu der Zulage: Habe das hier gefunden. Das bezieht sich ja aber doch nicht auf Überstunden. Dann erhalte ich doch 20%?

Quelle Schiering schrieb:
§ 6 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

(1) 1. Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde

  1. für Überstunden in den Entgeltgruppen 1 bis 9: 30 v. H.,
    in den Entgeltgruppen 10 bis 15: 15 v. H.
  2. für Nachtarbeit 20 v. H.
  3. für Sonntagsarbeit 25 v. H.
  4. bei Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135 v. H.,
    mit Freizeitausgleich 35 v. H.
  5. für Arbeit am 24. Dezember und am 31 Dezember jeweils ab 6 Uhr: 35 v. H.
  6. für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt: 20 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
 
Ist das im AVR tatsächlich so? Der gleich lautende Absatz im TVÖD bedeutet, dass die Nachtdienstblöcke mit maximal vier Wochen Abstand aufeinander folgen müssen. Also z.B. Ende Mai und dann wieder Mitte bis Ende Juni. Die Zuschläge werden ja zeitversetzt ausgezahlt, da lässt sich der Anspruch dann leicht herauslesen.
Für welchen Monat wird denn dann die Wechselschichtzulage bezahlt, für Mai UND Juni? Das hieße ja, dass man nur einmal im Monat Nachtdienst braucht und immer die Wechselschichtzulage erhält (vorausgesetzt die Abstände stimmen). Anhand der Zahlung der Wechselschicht-/Schichtzulage wird auch der Zusatzurlaub berechnet.
 
Ah ok... mich verwirrt es, dass es unter Anlage 31 nochmal anders steht. Ich werde niemals durchblicken. Lasse mich mal überraschen, was Ende Juni auf der Abrechnung steht.

Danke vielmals!
 

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