Gehalt, Zulagen etc.

Max95

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Azubi GuK
Hallo zusammen,

ich weiß, diese Themen gibt es zuhauf. Ich brauche dennoch Hilfe. Ich habe zig Bewerbungen für die Ausbildung zum Pflegefachmann für Beginn nächstes Jahr abgeschickt und mache mir aufgrund des Pflegenotstands keine Sorgen, die Ausbildung im kommenden Jahr beginnen zu dürfen. Ich bin "schon" 27 Jahre, d.h. nach der Ausbildung steht dann so langsam Familienplanung an. Daher versuche ich mir zu berechnen, was ich als examinierter Pfleger zukünftig verdienen werde. Und da humpelt der Hamster...

Gehalt: Angenommen mein zukünftiger AG bezahlt nach TVÖD (P-Tabelle). Dann kann ich mir mein Grundgehalt ja problemlos ermitteln.
Zulagen: Pflegezulage 120€ + Wechselschichtzulage 155€. Was vergessen?
Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag etc.): Hier habe ich ein Problem, eine grobe Zahl zu ermitteln. Wie viel kommt denn so durchschnittlich bei Vollzeit und Wechselschichten an Zuschlägen monatlich zusammen?

Danke euch!
 
Dies kann man nicht so einfach sagen. Je nachdem wie die Schichten liegen können zwischen 0 und 400 Euro rauskommen.
 
Ich weiss :)
Gerne einfach einen Durchschnitt, wie viel an Zuschlägen bei euch so zusammenkommt.
 
Hallo max95,

Deine "Rechnung" ist seeeehr theoretisch.
Ob dein zukünftiger Arbeitgeber nach P-Tabelle bezahlt, weißt du nicht.
Die nächste Frage: nach welcher P-Tabelle : tövd-Bund, tövd-Land (welches), AVR,...

Also bleib doch erst mal bei deiner "Grundrechnung" und freue dich, wenn du weitere Zulagen (Wochenende, Nacht,...) dann zusätzlich bekommst.
Jetzt schon alle "möglichen" Beträge dazurechnen macht wenig Sinn

LG Einer

P.S.
Zulagen in der Pflege bitte nicht mit "Industriestandards" vergleichen.
Eine Schicht am Sonntag ergibt KEINE 75% Zulage !!! Es gibt also nur ein paar Euro pro Stunde extra.
UND: In der Pflege werden auch die Zulagen VOLL besteuert und sind sozialabgabenpflichtig.
Die lohnenden "Sonderschichten" der Industriearbeiter (z.B. 1. Mai Sonntag = 275% Bezahlung) wirst du in der Pflege nicht bekommen. In der Pflege wäre das ein einfacher Feiertag mit beispielsweise 5€ pro Stunde zusätzlich.
 
Nachtschicht bringt bei mir am meisten (Diakoneo) AVR.
Deshalb arbeite ich auch nur Nachtschichten.

Sind ca. 5 € Netto pro Stunde drauf.
Habe bei 30 Stunden/ Woche ca. 1850 € Netto und dazu, wenn ich mal so viele Nächte bekommen würde, ca. 540 € Zuschläge nur für die Nacht und komme auf 2390 € Netto. Oft komme ich aber nicht auf meine 12 Nächte was ziemlich nervig ist.
Brutto ist halt der Haken, aber momentan bin ich froh fast mehr Netto zu haben als Brutto. Alles was über 2100 € im Lohn ist geht instant in den Kredit um den schneller weg zu haben.

Man merkt das fehlende Geld wenn man natürlich auch Urlaub nimmt. Weshalb ich oft mein Urlaub einfach nur auszahlen lasse, weil ich sowieso 16 Tage im Monat frei habe und immer noch Überstunden mache. Urlaub kostet mir als Dauernachtwache jede Menge Geld.

Hilft dir natürlich überhaupt nicht weiter. Es kommt auf dein Vertrag an.
 
Gehälter werden generell „brutto“ kommuniziert, da „netto“ Zahlen nicht vergleichbar sind. So erfährt man z.B. in den Gehaltstabellen, oder in Tarifverträgen immer Brutto-Zahlen, wie z.B. „hier“.
 
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Hallo max95,

Deine "Rechnung" ist seeeehr theoretisch.
Ob dein zukünftiger Arbeitgeber nach P-Tabelle bezahlt, weißt du nicht.
Die nächste Frage: nach welcher P-Tabelle : tövd-Bund, tövd-Land (welches), AVR,...

Also bleib doch erst mal bei deiner "Grundrechnung" und freue dich, wenn du weitere Zulagen (Wochenende, Nacht,...) dann zusätzlich bekommst.
Jetzt schon alle "möglichen" Beträge dazurechnen macht wenig Sinn

LG Einer

P.S.
Zulagen in der Pflege bitte nicht mit "Industriestandards" vergleichen.
Eine Schicht am Sonntag ergibt KEINE 75% Zulage !!! Es gibt also nur ein paar Euro pro Stunde extra.
UND: In der Pflege werden auch die Zulagen VOLL besteuert und sind sozialabgabenpflichtig.
Die lohnenden "Sonderschichten" der Industriearbeiter (z.B. 1. Mai Sonntag = 275% Bezahlung) wirst du in der Pflege nicht bekommen. In der Pflege wäre das ein einfacher Feiertag mit beispielsweise 5€ pro Stunde zusätzlich.
Bei mir werden Zulagen nicht besteuert und sind auch nicht sozialabgabepflichtig.
Ich dachte immer, das wäre einheitlich?
Ausnahme ist an Weihnachten der Zuschlag der tagsüber gezahlt wird.
Dass die Höhe unterschiedlich ist je nach Vertrag, das kann ich mir vorstellen.
Wobei ich mir einen 1. Mai mit 5 Euro pro Stunde zusätzlich nicht vorstellen kann.
Wo gibt es das?
 
Wobei ich mir einen 1. Mai mit 5 Euro pro Stunde zusätzlich nicht vorstellen kann.
Wo gibt es das?
Du hast Recht. Hab nachgerechnet: es sind etwa 6,70€
Hier die Quelle: AVR Anlage 31 §6

Ist übrigens die höchste Zulage: 35%.

LG Einer

P.S. Meine Zulage sehen im Brutto vor Abzug von Sozialversicherung und Steuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann bekommst du aber dafür Freizeit für die Feiertagsstunden.
Dann ist das o.k..
Ohne Freizeitausgleich würdest du dann 135% bekommen zusätzlich.
Bei uns ist die höchste Zulage 150%

Ich hab jetzt nochmal nachgelesen.
Die Steuerpflicht etc. kommt, wenn du über 25 Euro mit deinem Grundlohn liegst.
Wie das genau besteuert wird etc. müsste ich auch nachlesen.

Bei mir ist alles steuerfrei weil mein Grundlohn nicht über 25 Euro liegt.

Wenn du im OP arbeitest liegst du da wahrscheinlich drüber.
 
Nachtschicht bringt bei mir am meisten (Diakoneo) AVR.
Deshalb arbeite ich auch nur Nachtschichten.

Sind ca. 5 € Netto pro Stunde drauf.
Habe bei 30 Stunden/ Woche ca. 1850 € Netto und dazu, wenn ich mal so viele Nächte bekommen würde, ca. 540 € Zuschläge nur für die Nacht und komme auf 2390 € Netto. Oft komme ich aber nicht auf meine 12 Nächte was ziemlich nervig ist.
Brutto ist halt der Haken, aber momentan bin ich froh fast mehr Netto zu haben als Brutto. Alles was über 2100 € im Lohn ist geht instant in den Kredit um den schneller weg zu haben.

Man merkt das fehlende Geld wenn man natürlich auch Urlaub nimmt. Weshalb ich oft mein Urlaub einfach nur auszahlen lasse, weil ich sowieso 16 Tage im Monat frei habe und immer noch Überstunden mache. Urlaub kostet mir als Dauernachtwache jede Menge Geld.

Hilft dir natürlich überhaupt nicht weiter. Es kommt auf dein Vertrag an.
Doch, hilft mir sehr weiter. Danke! Ich weiß, dass das mit den Zuschlägen total individuell ist. Dennoch kann ich mir anhand solcher Zahlen schon mal ein ganz ganz grobes Bild schmieden.

Vllt. mag ja noch jemand mit Wechselschichten seine Zahlen teilen?
 
Hallo max95,

Deine "Rechnung" ist seeeehr theoretisch.
Ob dein zukünftiger Arbeitgeber nach P-Tabelle bezahlt, weißt du nicht.
Die nächste Frage: nach welcher P-Tabelle : tövd-Bund, tövd-Land (welches), AVR,...

Also bleib doch erst mal bei deiner "Grundrechnung" und freue dich, wenn du weitere Zulagen (Wochenende, Nacht,...) dann zusätzlich bekommst.
Jetzt schon alle "möglichen" Beträge dazurechnen macht wenig Sinn

LG Einer

P.S.
Zulagen in der Pflege bitte nicht mit "Industriestandards" vergleichen.
Eine Schicht am Sonntag ergibt KEINE 75% Zulage !!! Es gibt also nur ein paar Euro pro Stunde extra.
UND: In der Pflege werden auch die Zulagen VOLL besteuert und sind sozialabgabenpflichtig.
Die lohnenden "Sonderschichten" der Industriearbeiter (z.B. 1. Mai Sonntag = 275% Bezahlung) wirst du in der Pflege nicht bekommen. In der Pflege wäre das ein einfacher Feiertag mit beispielsweise 5€ pro Stunde zusätzlich.
Du hast absolut Recht. Dennoch wird das Gehalt ja oft erst durch die Zuschläge interessant, von daher interessiert mich halt eine grobe Hausnummer.

Ich habe eine große Klinik bei uns in der Stadt im Auge und male mir aufgrund eines früheren Praktikums dort auch gute Chancen aus, eine Zusage für die Ausbildung zu bekommen. Die Klinik bezahlt nach TVÖD, daher einfach mal meine Annahme.
 
Dann bekommst du aber dafür Freizeit für die Feiertagsstunden.
Dann ist das o.k..
Ohne Freizeitausgleich würdest du dann 135% bekommen zusätzlich.
Bei uns ist die höchste Zulage 150%

Ich hab jetzt nochmal nachgelesen.
Die Steuerpflicht etc. kommt, wenn du über 25 Euro mit deinem Grundlohn liegst.
Wie das genau besteuert wird etc. müsste ich auch nachlesen.

Bei mir ist alles steuerfrei weil mein Grundlohn nicht über 25 Euro liegt.
Die Steuerpflicht für Zulagen kommt, wenn man pro Stunde einen bestimmten Betrag an Zulagen überschreitet.
Mein Stundenlohn ist über 25 Euro/Stunde und meine Zulagen sind Steuerfrei
 

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