Zu lange Arbeitszeiten in der ambulanten Pflege

jessy3105

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Akt. Einsatzbereich
ambulante pflege
hallo zusammen,

ich arbeite zur zeit in einem ambulanten pflegedienst, ich finde das die arbeitszeiten extrem lang sind. und jedes arbeitswochenende müssen wir teildienste fahren sprich von 6.00- 14uhr und dann wieder von 16.30-22.00 uhr.
dies gilt auch an feiertagen. meine frage ist nun ob das alles so erlaubt ist, da ich es schon sehr hart finde. der frühdienst geht von 6.00-14.30 und der spät 13.00-22.00 uhr ( wenn man echt gut ist, schafft man die tour von 44 pat auch in der zeit) sonst ist man bis ca 22.45 uhr unterwegs.

ich freue mich auf eure antworten

lg jessy
 
Siehe Arbeitszeitgesetz:

Tägliche Arbeiszeit:

ArbZG - Einzelnorm

Pause

ArbZG - Einzelnorm

Ruhezeit

ArbZG - Einzelnorm


Bedeutet, dass 6.00-14.30 = 8,5 h

Bedeutet, dass nach spätestens 6 h eine Pause von mindestens 30 Minuten erfolgen muß, daß heißt 8,5 h mit Pause ist ok.

Eure Teildienste sind aber zu lange, das sind ja insgesamt 8h + 5,5 h. Selbst wenn darin Pausen enthalten sind, überschreitet es die zulässige Arbeitszeit.

Außerdem wird die Ruhepause bis zum Frühdienst nicht eingehalten.
 
Hallo,
bei mir ist das ähnich mit den geteiten Diensten:
05.30- ca 11.00 = 5,5Std und abends 15.30- ca 22.00 = 6,5Std

Mal kommt es vor, dass man schon morgens um 10Uhr heim darf, mal auch erst um kurz vor 12.
Auch im Spät haben wir grade viel zu tun (wir fahren zu zweit und der Chef möchte keinen 3. Spätdienst einplanen) und sind so bis 22.30 unterwegs, wenn alles glatt geht.
Nun steht mir wieder ein WE mit geteiltem Dienst bevor zu diesen Arbeitszeiten. Generell muss man auch sagen, dass fast jedes 2.WE ein Doppelschicht -WE bei mir ist.
Ja, ich arbeite 30Std, aber auch unsre 20Std Kraft hat fast immer mit mir Doppelschicht. D.h. ich komme geplant schon auf 4x geteiltem Dienst / Monat. Mitunter kommt dies auch noch in der Woche hinzu, sodass ich auf 6 komme, bei ca 10 Tagen Dienst am Stück.
Auch Feiertage werden so verbracht, entweder haste frei zb Ostern, dafür 3 Tage Doppelschicht an Pfigsten. Mit Weihnachten/Silvester ist das auch so...
Sollte es einen 3. Spät geben (das hatten wir schon mal, geht dieser etwa von 17-2030) und wird aber nur als geteilter Dienst gefahren.
Und sehr nervig dabei ist, dass das ganze nur so ist, weil wir von ca 13 Schwestern 7 sind, die Spätdienste machen.Von den 7 sind 2 PH´s und eine 20Std Kraft bei 2 benötigen Spät/Tag.
Alle andern machen "einfach keinen" (keine Ahnung, was das für eine Regelung ist). Die sind auch gar nicht eingearbeitet und können demnach noch nicht mal zur Not einspringen ..
Demnach, wenn es eine Krankmeldung gibt, die den Spät betrifft, heißt das wieder für jmd andres: Doppelschicht.
Achja Rufbereitschaft gibt es ja auch noch im Wechsel: wenn man Pech hat, muss man um 3Uhr nachts zum Einsatz, da rentiert sich das Hinlegen nicht mehr wenn man um 5 hoch muss.

Das ist mein erster Betrieb in der amb. Pflege und ich frage mich, ob das "normal" ist?
 
Hallo Argiwarda

05.30- ca 11.00 = 5,5Std und abends 15.30- ca 22.00 = 6,5Std

Dies sind 12h Dienst pro Tag und es darf lt. Arbeitszeitgesetz absolutes maximal 10h tgl. gemacht werden und im Durchschnitt sogar nur 8h.

Es ist bekannt das es in der ambulanten Pflege teils große Engpässe gibt und Teildienste gerade im ländlichen Bereich an der Tagesordnung sind. Aber auch dann dürfen Gesetze nicht missachtet werden und wenn ihr nicht genug Personal habt bleiben nur 2 Möglichkeiten
1. mehr Personal (ja es gibt keins auf dem Markt)
2. weniger Patienten.....

Das was euer Chef mit euch macht Teildienste/Rufbereitschaft ist erlaubt aber das ist kein guter Arbeitgeber.

Da du nur Teilzeitangestellt bist kannst du auch auf deine 30h im Durchschnitt bestehen und musst keine Mehrarbeit leisten.

Auch wenn du Rufbereitschaft hast musst du lt. Gesetz 5,5h ununterbrochene Ruhezeit haben.

Zu dem kurzfristigen Einspringen falls jemand ausfällt das ist immer freiwillig und kann dir nicht befohlen werden.

Tue dir eine Gefallen und informiere dich am besten bei einer Gewerkschaft über deine Rechte/Pflichten.
Besprich dieses mit deinen Kollegen und denkt gemeinsam darüber nach ob diese Problematik mit dem Chef mal besprochen werden muss. Sollte dies alles nicht helfen empfehle ich sich nach einem Neuen Arbeitgeber umzuschauen.

mfg Akhran

Link zum Arbeitszeitgesetz

ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 
Da du nur Teilzeitangestellt bist kannst du auch auf deine 30h im Durchschnitt bestehen und musst keine Mehrarbeit leisten.
Quelle, bitte. Im Arbeitszeitgesetz steht dies nämlich nicht drin. Und die Verpflichtung zu Überstunden und Mehrarbeit ist Bestandteil meines Arbeitsvertrages, sowohl zu meinen Zeiten als Vollzeit- als auch als Teilzeitkraft.
 
Quelle, bitte. Im Arbeitszeitgesetz steht dies nämlich nicht drin. Und die Verpflichtung zu Überstunden und Mehrarbeit ist Bestandteil meines Arbeitsvertrages, sowohl zu meinen Zeiten als Vollzeit- als auch als Teilzeitkraft.

Richtig es muss im Arbeitsvertrag stehen.

mfg
 
Und die Verpflichtung zu Überstunden und Mehrarbeit ist Bestandteil meines Arbeitsvertrages, sowohl zu meinen Zeiten als Vollzeit- als auch als Teilzeitkraft.
Die Verpflichtung zu Überstunden wird vom Arbeitszeitgesetz geregelt. Dein AG kann nicht einfach unbegrenzt Überstunden einfordern.
Eine Arbeitszeit von 13 1/2 Std. ist auf jeden Fall nicht erlaubt. Auch bei Doppelschichten dürfen 10 (12) Std. nicht überschritten werden. 12 habe ich in Klammern geschrieben, weil es meines Wissens da auch eine Sonderregelung geben darf, wenn ein gewisser Rahmen insgesamt eingehalten wird. Aber du überschreitest ja selbst die 12 Stunden.
 
Und auch die vertragliche Verpflichtung zu Mehrarbeit und Überstunden hat gewissen Grenzen.
 
Beides richtig, aber dennoch kann niemand auf die vertragliche Wochenarbeitszeit, ob nun Teil- oder Vollzeit, bestehen. Dabei handelt es sich nämlich um die durchschnittliche Wochenarbeitszeit pro Kalenderjahr. Erst wenn übers ganze Jahr gerechnet mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet wird, verstößt dies gegen das Arbeitszeitgesetz.
 
Ja, das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Als Arbeitgeber muss ich mich, wenn ich meinen Angestellten solche Zeiten regelmäßig zumuten, nicht wundern, wenn niemand bei mir arbeiten möchte oder der Krankenstand ins Unendliche steigt.

Für mich wäre das ein Kündigungsgrund. Und genau das würde ich der TE auch raten. Vollkommen irrelevant, ob die Grenzen des gesetzlich Zumutbaren überschritten sind oder nicht. Und definitiv kann ich nein sagen, wenn Einspringen erforderlich ist. Egal, was ich unterschrieben habe.
 
Ich sage nicht, dass mir diese Arbeitszeiten gefallen würden. Man kann dennoch keine Behauptungen über Arbeitsrecht in den Raum stellen, die so einfach nicht korrekt sind. Schlimm genug, wie wenig viele Arbeitnehmer übers Arbeitsrecht wissen, da müssen wir nicht noch Gerüchte in die Welt setzen.
 
Sorry, ich war im Urlaub und kann deshalb jetzt erst antworten.
Vielen Dank für all eure Meinungen! :flowerpower:

Ja, ich meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ich bei gegebenen Umständen Mehrarbeit und Teildienste zu leisten habe. Das mit weniger Kunden, Akhran, das ist das genaue Gegenteil hier: Im Mai hatten wir "sowenig" Kunden, dass der Chef schon am Rad gedreht hat. Eine Frühtour wurde ganz gestrichen und im Spät fuhren wir zu 2. Einige, auch ich, hatten mehrere Tage am Stück frei bekommen, nur dafür, dass z.B auch unsre Azubine 3 Tage lang Doppelschicht hatte, was ja völlig sinnfrei ist dann...

Das das alles nicht so ganz rechtens ist, hatte mir Google schon mal gesagt, aber was ich nicht weiß, ist, an wen ich mich deshalb wenden kann bzw wer dageben was tut. Den Chefs geht dieses Thema da rein und da raus. Im Gegenteil: Es wird dann sogar am PC meine abgeklickten Touren durchgegangen und gefragt, was ich bitte an Tag x bei Kunde y gemacht hab weil ich da 20 statt nur 10 Min gebraucht hab (alles schon vorgefallen). Dann würde ich ja wohl auch nicht so lange Dienst haben wenn ich die Zeiten einhalten würde.

Leider sieht das hier in der Firma auch nur auf den ersten Blick so aus, als wären alle suuuuuper kolligial. Aber jeder kotzt hinter dem Rücken rum wegen den Chefs, und wenn ICH dann in der wöchentl. MAB sage, dass wir einen weiteren Spätdienst brauchen weil nicht mal mehr 6Std zwischen Dienstende und -anfang liegen, bleibt es völlig still. Ich werde von den Chefs öffentlich angekackt ("Kollege S hier ist um 21h fertig, warum Sie nicht?" - Anmerkung: Kollege S macht nur die Hälfte, das sagen auch die Kunden... )und alle anderen schweigen. Demnach wird das nichts mit dem "an einem Strang ziehen". :schraube:
 
Schlagfertig sein.
Kollege S hier ist um 21h fertig, warum Sie nicht? --- Weil ich alle geforderten Arbeiten zur Zufriedenheit der Kunden ordentlich ausführe !!! Wenn ich nur die Hälfte schnell und schlampig durchziehe, brauche ich natürlich auch weniger Zeit. Aber ich glaube das dürfte letztendlich nur zu Kundenunzufriedenheit führen und nicht in Ihrem Sinne sein.
 
("Kollege S hier ist um 21h fertig, warum Sie nicht?" - Anmerkung: Kollege S macht nur die Hälfte, das sagen auch die Kunden... )

Zur Arbeitsgeschwindigkeit gibt es keine Regelung und wenn du mehr brauchst als geplant....pech für den chef erstmal....aber natürlich kann er nachfragen warum wieso weshalb aber klauen kann er dir die Zeit nicht.

Über die Arbeitsqualität meiner Kollegen schweige ich mich grundsätzlich aus aber nehme natürlich gern Kundenbeschwerden schriftlich an.

An wenn kannst du dich wenden. Also zur Einhaltung des Arbzg. natürlich nur Anwalt(Privat oder Gewerkschaftlich)

Argil mit so einem Chef kommst du nicht weiter das ist sinnlos schau dich nach was anderem um.

mfg
 
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