- Registriert
- 23.03.2017
- Beiträge
- 2
- Akt. Einsatzbereich
- Pflege
- Funktion
- Altenpfleger
Guten Morgen Zusammen,
mich interessiert folgendes Beispiel:
Mitarbeiter A. arbeitet seit dem 16.03. ununterbrochen im Dienst, am 20.3. und 21.3. steht in seinem Dienstplan Nachtdienst. Der 22.3. ist mit einem Strich versehen (Ausschlaftag) und am 23.3. beginnt wieder sein Dienst. Dieser Dienst geht bis zum 31.3.
Somit hat Mitarbeiter A. mit dem Ausschlaftag 16 Tage am Stück. UFF! Wie verhält es sich also rein rechtlich? Über Sinn oder Unsinn solcher langen Strecken möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht diskutieren. Mir geht es um die rechtliche Handhabe:
Zählt der 22.03, an dem Mitarbeiter A. morgens um 7 Uhr die Einrichtung nach seinem Nachtdienst verlässt, als Arbeitstag oder gilt dieser Tag als Unterbrechung um Dienstplan?
Bei Urlaub wäre der Fall für mich klar und deutlich: In diesem Fall darf ein Urlaubstag ja nicht an dem 22.03. beginnen. Wie ist es mit dem zählen der "Tage am Stück".... Jemand eine Ahnung, möglichst mit Rechtsangaben aus dem BGB oder MAVO?
mich interessiert folgendes Beispiel:
Mitarbeiter A. arbeitet seit dem 16.03. ununterbrochen im Dienst, am 20.3. und 21.3. steht in seinem Dienstplan Nachtdienst. Der 22.3. ist mit einem Strich versehen (Ausschlaftag) und am 23.3. beginnt wieder sein Dienst. Dieser Dienst geht bis zum 31.3.
Somit hat Mitarbeiter A. mit dem Ausschlaftag 16 Tage am Stück. UFF! Wie verhält es sich also rein rechtlich? Über Sinn oder Unsinn solcher langen Strecken möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht diskutieren. Mir geht es um die rechtliche Handhabe:
Zählt der 22.03, an dem Mitarbeiter A. morgens um 7 Uhr die Einrichtung nach seinem Nachtdienst verlässt, als Arbeitstag oder gilt dieser Tag als Unterbrechung um Dienstplan?
Bei Urlaub wäre der Fall für mich klar und deutlich: In diesem Fall darf ein Urlaubstag ja nicht an dem 22.03. beginnen. Wie ist es mit dem zählen der "Tage am Stück".... Jemand eine Ahnung, möglichst mit Rechtsangaben aus dem BGB oder MAVO?