Gesetzliche Anforderungen
Aber auch diese Geräte werden nach den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) in den Verkehr gebracht und müssen in vollem Umfang den Anforderungen für Medizinprodukte entsprechen.
So müssen sie mit einem CE-Zeichen mit nachfolgender Kennziffer einer anerkannten Prüfstelle versehen sein. Durch die Anbringung dieses Zeichens garantiert der Hersteller die Einhaltung der Anforderungen des MPG für Blutdruckmessgeräte.
Anwendungshinweise
Beachten Sie bitten bei beiden Messarten das korrekte Aufpumpen der Manschette. Dies stellt bei den vollautomatischen Geräten jedoch in der Regel kein Problem dar.
Die Messungen sollen möglichst immer zur gleichen Tageszeit durchgeführt werden, da sich der Blutdruck im Tagesverlauf verändert. Da Stress blutdrucksteigernd wirkt, sollten Sie diesen vor und während der Messung vermeiden, d.h. die Messung sollte in einem Zustand physischer – und psychischer Entspannung erfolgen.
Empfehlenswert ist außerdem eine Vergleichsmessung mit dem Blutdruckmessgerät des behandelnden Arztes, um evtl. auftretende Differenzen und fehlerhafte Anwendungen schnell und zuverlässig erkennen zu können. Ebenso wichtig ist die Langzeitdokumentation der gemessenen Werte, um damit Trends beim Verlauf des Blutdrucks erkennen zu können.
Grundsätzlich sollten Sie die Auswertung des Blutdruckbildes und daraus resultierende Maßnahmen mit einem Arzt absprechen.
Messgenauigkeit
Beim Kauf des Gerätes können Sie davon ausgehen, dass durch den Hersteller die Messgenauigkeit der Geräte überprüft wurde; auch ist der Messbereich mit der dazugehörigen Messgenauigkeit in der Bedienungsanleitung angegeben. Die Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften wird durch das CE-Zeichen auf dem Gerät nochmals bestätigt.
Überprüfung des Messgerätes
Für gewerblich bzw. professionell genutzte Blutdruckmessgeräte schreibt der Gesetzgeber durch das Medizinproduktegesetz regelmäßige Kontrollen der Messgenauigkeit durch den Anwender vor. Bei der Anwendung der Blutdruckmessgeräte durch den medizinischen Laien ist dies nicht zwingend erforderlich, wird jedoch von den meisten Herstellern und den Behörden empfohlen.
Sie sollten spätestens alle 2 Jahre die Messgenauigkeit, Funktion und
Dichtigkeit gemäß den Herstellerangaben alle 2 Jahre durch den Hersteller oder einen autorisierten Fachhändler überprüfen lassen. Mit der Prüfung soll eine Prüfbescheinigung ausgestellt oder ein Prüfsiegel am Gerät angebracht werden.
Wichtige Hinweise
* Für die BR Deutschland gilt die MPBetreibV vom 29.06.1998
* Das Gerät auf keinen Fall über 300 mmHg aufpumpen
* Die Meßzeit soll 2 min. nicht überschreiten
* Wiederholungsmessung frühestens nach 2 min. vornehmen
* Gerät vor starker Erschütterung bewahren
* Gerät vor Verschmutzung und Nässe schützen
* Beschädigung der Gummiteile durch scharfe oder spitze Gegenstände
vermeiden
* Lagerung bei Raumtemperatur zwischen 10° und 40°C.
Relative Luftfeuchte kleiner 85%
* Gerät keiner direkten UV-Bestrahlung aussetzen , dies gilt besonders für
Gummiteile
* Die Manschette ist mit Hygieneschutzstreifen zu verwenden oder zu
reinigen, bevor sie für den nächsten Patienten verwendet wird.
Wartung und Pflege
a) Manometer
Das Manometer ist prinzipiell wartungsfrei. Zur Reinigung empfehlen wir ein
weiches trockenes Tuch. Durch die in der Umgebungsluft befindlichen
Staubpartikel kann mit der Zeit das im Hauptkörper
( bzw. im Ventilkörper ) montierte Sieb verstopft werden. Nach Abziehen des
Gebläseballs wird dieses zugänglich und ist leicht zu säubern oder
auszutauschen.
b) Manschette
Zur Reinigung der Manschette zuerst die Gummiblase entfernen. Bezüge mit
Rapidverschluß vor dem Waschen falten, so daß Flausch- und Hakenband
geschlossen aufeinander liegen.
Alle Metallteile sollen sich innerhalb der Manschette befinden.