Woher bekomme ich das Führungszeugnis?

hmmmm,

jetzt bin ich wieder ganz durcheinander*fg*

ich habe an einer KPS nachgefragt, was ich alles für eine Bewerbung mitschicken muss, da sagte man mir, dass ich das Führungszeugnis schon bei der Bewerbung mitschicken muss......... und wenn ihr sagt, es darf ein gewisses alter nicht überschreiten*gG* also, wenn ich mich im juli 2004 bewerbe, für den oktober 2005, und das Führungszeugnis mitschicke, dann ist dieses ja , falls ich die stelle bekommen sollte, schon wesentlich älter als z.b. 6 monate*g* oder???


hiiilllffeee.....
 
Hi Erased,
also am besten fragst du die Krankenpflegeschule in dem Fall selbst !!
Ich bin schon sehr verwundert darüber, das du schon bei Bewerbung eins Beilegen sollst, das kostet bei 20 Bewerbungen 20 mal 13 EURO !!!!
Tipp für Bewerber: ggf Fotokopie beilegen, original kann nachgereicht werden.
Die meisten Schulen allerdings fordern es gerade wegen der Kosten erst an, wenn Sie sich für eine Einstellung entschieden haben, und das ist auch rechtzeitig.
 
Hallo,
flexi schrieb:
An Der Prüfung werden die Herren teilnehmen können, aber die Erlaubnisurkunde werden sie nicht bekommen.
Dürften sie dann nach einer bestimmten Frist (z.B. wenn der Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht wird) die Berufsbezeichnung aufnehmen, vorausgesetzt natürlich, sie haben das Examen bestanden?
 
Ich will ja nicht nerven, aber ich bin neugierig: Kann man die Erteilung zur Führung der Berufsbezeichnung wiedererlangen, wenn ein Eintrag ausm Führungszeugnis nach der Tilgungsfrist verschwunden ist? Immerhin hat man das Examen ja bestanden.
Ist es grundsätzlich möglich, einem lebenslänglich die Erlaubnisurkunde zu verweigern, nur weil man einmal einen Fehler begangen hat (in den meisten Fällen eventuell noch recht jung, mit 20 oder so)? :eek1: Fänd ich ja echt krass, z.B. wegen Urkundenfälschung nie wieder seinen erlernten Beruf ausüben zu dürfen. Das die Straftaten "einschlägig" sein müssen, find ich auch etwas unglücklich formuliert. Man kann in wirklich jede Straftat "einschlägig" interpretieren.
 

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