- Registriert
- 29.07.2007
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Hallo,
ich arbeite in der ambulanten Pflege und habe somit keine festen Arbeitszeiten. Normalerweise habe ich einen Teilzeitvertrag, nach dem ich 25 Std. pro Woche arbeite. Nun habe ich eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, ich arbeite jetzt vorübergehend für 2 Monate 30 Std. pro Woche, damit wir die vorgeschriebenen 120 Std. pro Woche insges. erreichen
. Wie wird denn dann der Urlaub in der Zeit berechnet? Wir haben eine 5-Tage-Woche (so stehts zumindest auf dem Papier), somit müssten doch pro Urlaubstag in diesem Zeitraum 6 Std. gut geschrieben werden, oder
? Lt. Chef ist das aber wohl nicht so, weil ich ja nur vorübergehend die 30 Std. arbeite! Tatsächlich arbeite ich allerdings regelimäßig noch mehr als 6 Std. pro Tag.
Kennt sich hier irgendjemand damit aus?
Alexandra
ich arbeite in der ambulanten Pflege und habe somit keine festen Arbeitszeiten. Normalerweise habe ich einen Teilzeitvertrag, nach dem ich 25 Std. pro Woche arbeite. Nun habe ich eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, ich arbeite jetzt vorübergehend für 2 Monate 30 Std. pro Woche, damit wir die vorgeschriebenen 120 Std. pro Woche insges. erreichen


Kennt sich hier irgendjemand damit aus?
Alexandra