Eine Verpflichtung zu Mehrarbeit muß ausdrücklich im Vertrag stehen. Ein Verweis auf den Tarifvertrag ist nicht zulässig. Auch Dienstvereinbarungen sind so raus.
§6 Abs 5 TVöD
"(5) Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."
Dieser § macht deutlich das die Verpflichtung selber nochmal im Vertrag stehen, oder der AN individuell zustimmen muß. Nun ist die Fragen ob ein nicht widersprechen des Dienstplans eine Zustimmung ist.
Bleibt immer noch ob im Vertrag der TE die Verpflichtung geregelt ist? Das weiß aber nur sie. Sollte dem nicht so sein empfehle ich den Gang über den BR oder Anwalt, bevor man irgendwas macht, was einen evtl. Schadet weil falsch angegangen.