Wieviel Mehrarbeit ist zulässig?

Tiffy1970

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Schleswig-Holstein
Beruf
Krankenschwester
Hallo,ich arbeite als Krankenschwester in einer Klinik, in der der TVÖD gilt.Laut Vertrag arbeite ich 25h/ Woche.Im April habe ich eine Sollarbeitszeit von 90 h.Geplant bin ich mit 122h,also 32 h zu viel.8 Tage habe ich Urlaub.Muss ich das so hinnehmen,dass ich trotz Urlaub so viel arbeiten muss?Wäre für Antworten dankbar.LG Tiffy
 
Deine Frage lässt sich ohne weitere Informationen nicht beantworten. Welche Dienstvereinbarungen gelten diesbezüglich bei Euch im Haus? Werden die Dienstpläne über einen Monat oder ein Quartal geschrieben? Werden die Feiertage mit oder ohne Freizeitausgleich berechnet? Habt Ihr ein Arbeitszeitkonto?

Wenn Du das nicht beantworten kannst, wende Dich an den Personalrat.
 
Für sie ist hier wichtig was in ihrem Arbeitsvertrag steht. Steht da nix von zu leistenden Überstunden, muß sie auch keine machen. TZ Kräfte müssen keine Ü-Stunden machen, außer es steht ausdrücklich im Arbeitsvertrag. Der Urlaubsanspruch ist hier irrelevant, da Überstunden ohnehin in Freizeit abgegolten werden müssen. Sich die Ü-Stunden auszahlen zu lassen ist eine individuelle Regelung unter den Parteien.

Nebenbei ist das schon bemerkenswert jede Woche 10+ Stunden zu machen. Da frage ich mich ob die VZ das auch machen müssen? Wenn nicht ist man da auch noch zusätzlich in der Diskriminierung. Es wird nämlich gerne den TZ mehr Überstunden aufgebrummt als den VZ weil die ja mehr "Zeit" haben und man mit den Ruhezeiten weniger ins Gehege kommt. ;)
Ein TZ Vertrag ist nicht umsonst ein TZ Vertrag. Das hat seine Gründe sonst hätte man ja nicht reduziert. Muß man dann aber ständig Überstunden machen, hebt da den Sinn des TZ Vertrags auf.

Wäre ich aber gegen meinen Wunsch TZ Beschäftig wäre das für mich ein gefundenes Fressen. Denn es kann bei einer Regelmäßigen Mehrarbeit zu einer automatischen Änderungskündigung mit heraufsetzten der Arbeitszeit kommen. Daraus ergibt sich dann auch der entsprechende Urlaubsanspruch etc.
Zudem von Vorteil wenn man auf das Geld angewiesen ist, der AG einen aus irgendwelchen Gründen in die dem Rahmen aber nicht mehr beschäftigen will. Dann gilt die Änderungskündigung und der Vertrag wurde z.B. von 25 auf 30/h Woche raufgesetzt. Somit hat der AN dann auch Anspruch auf die 30/h Beschäftigung.

Teilzeit / 4.1 Dauer und Lage der Arbeitszeit, Überstunden | TVöD Office Professional | ...
 
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Von einer regelmäßigen und ständigen Mehrarbeit schreibt die TE ja nichts. Es geht im Augenblick nur um einen bestimmten Monat.
 
Das war nur Randinformation.

Ich kann mir allerdings schwer vorstellen, das dieses Prozedere nur diesen Monat vorkommt.
 
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Eine Überplanung von über einer Arbeitswoche im Monat? Doch, ich kann mir schon vorstellen, dass dies eine Ausnahme ist.

Wie gesagt, ohne die Regelungen im jeweiligen Betrieb (deren Gültigkeit ja auch im Arbeitsvertrag festgehalten wurde) können wir die Frage nicht beantworten. Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz liegt nicht vor. Und der TVöD untersagt Mehrarbeit nicht grundsätzlich, im Gegenteil. Der Passus "Bereitschaft zu Mehrarbeit" etc. findet sich dort in nahezu allen Arbeitsverträgen.
 
Eine Verpflichtung zu Mehrarbeit muß ausdrücklich im Vertrag stehen. Ein Verweis auf den Tarifvertrag ist nicht zulässig. Auch Dienstvereinbarungen sind so raus.

§6 Abs 5 TVöD
"(5) Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."

Dieser § macht deutlich das die Verpflichtung selber nochmal im Vertrag stehen, oder der AN individuell zustimmen muß. Nun ist die Fragen ob ein nicht widersprechen des Dienstplans eine Zustimmung ist.

Bleibt immer noch ob im Vertrag der TE die Verpflichtung geregelt ist? Das weiß aber nur sie. Sollte dem nicht so sein empfehle ich den Gang über den BR oder Anwalt, bevor man irgendwas macht, was einen evtl. Schadet weil falsch angegangen.
 
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Eine Verpflichtung zu Mehrarbeit muß ausdrücklich im Vertrag stehen.
Siehe oben: In 99% aller Arbeitsverträge steht sie da drin. Dein eigener Link schlägt den Arbeitgebern die entsprechende Formulierung vor.

Zugegeben, solange wir nicht wissen, ob die TE zu den restlichen 1% gehört, lässt sich die Frage nicht beantworten. Bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gehe ich jedoch davon aus, da ist selbiges für gewöhnlich Inhalt des Arbeitsvertrages.

Sollte der Dienstplan über das ganze Quartal geschrieben und in den Monaten Mai und Juni weniger Stunden geplant worden sein, ist es sowieso keine Mehrarbeit.
 
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So oder so würde ich das ganze vom Betriebsrat prüfen lassen.
 
Nun ist der April ein harter Monat. 5 Wochenenden + Ostern. Nur 138,x Sollstunden. Damit kommt es natürlich zu Stundenaufbau.
Würdest du dieselben Stunden im März arbeiten, wären es nur ~7 Überstunden.

32 Stunden für deinen Beschäftigungsanteil ist aber dennoch zu viel mMn und würde hier nicht passieren.
Sprich es an, vllt. wurde es ja auch übersehen.
 
Danke für die Antworten.Im Vertrag steht : " Bei vereinbarter TZ-Beschäftigung ist die TZ-Kraft verpflichtet,bei Bedarf auf Anordnung Mehrarbeit bzw.Überstunden im tariflichen Rahmen zu leisten".
Und es bezieht sich ( bisher) nur auf den Monat April.Trotzdem erscheint es mir schon sehr hoch; 1 oder 2 Tage lass ich mir gefallen,aber über 1 Woche mehr, finde ich schon heftig.
 
Dann solltest du das mit dem BR Besprechen. Angeordnete Überstunden müssen auch gewissen Kriterien entsprechen, die nur der BR beurteilen kann.
 
Hallo
Erste Anlaufstelle ist der Betriebsrat. Habt ihr eine Betriebsvereinbarung für Urlaub ? Du hast auch noch Urlaub in dem Monat, wie es aussieht arbeitest du deine Urlaubsstunden rein. Urlaub dient der Erholung. Du kannst dich aber nicht erholen wenn du trotzdem genauso viel arbeitest, als wenn du keinen Urlaub hättest. Versuche es mal auf dieser Seite ->Buch der 100 Fragen.
Schau dir auch an wie die anderen Kolleginnen arbeiten. Bist du die einzige die derart heftig überplant ist, ist das eindeutig eine Ungleichbehandlung. Laut Verdi muss eine Teilzeitkraft (theoretisch) auch nur anteilig Wochenenddienste machen.
Ist von Verdi, dort werden viele Dienstplanprobleme sehr gut beantwortet, mit Argumentationshilfe für Dienstplangestalter
.

Ich würde mir so einen Dienstplan nicht gefallen lassen.
Alesig
 
Im April habe ich eine Sollarbeitszeit von 90 h. Geplant bin ich mit 122h,also 32 h zu viel. 8 Tage habe ich Urlaub
Und es bezieht sich ( bisher) nur auf den Monat April.Trotzdem erscheint es mir schon sehr hoch; 1 oder 2 Tage lass ich mir gefallen,aber über 1 Woche mehr, finde ich schon heftig.
Heißt das jetzt, in den 122 Stunden sind die Urlaubstage NICHT mitgerechnet? :eek1:
32h - so in etwa 4 Arbeitstage, wenn 1 Arbeitstag denen einer Vollzeit entspricht - wo kommt jetzt >1 Woche, also mind. 8 Tage mehr her?
Zur Vervollständigung:
Wieviel Std. zählt bei Dir 1 Urlaubstag, wieviel Stunden beinhaltet Dein Arbeitstag?
Vollzeit 38,5h, 5 Tage-Woche?
Verwirrende, (scheinbar) widersprüchliche Angaben - wie sind sie zu werten?
 
Ich verstand es schon so, dass der Urlaub drin ist.
Deshalb ja auch eine Woche mehr. Sonst wäre sie ja noch mehr drüber.
 
Die Urlaubstage sind in den 122 h mit drin, d.h.ich arbeite praktisch die Tage,die ich durch Urlaub fehle,vor und nach dem Urlaub,sozusagen an meinen freien Tagen.
 
Und für Deine Urlaubstage wird die Stundenzahl eines ganzen Arbeitstages berechnet, oder nur anteilig?

Hast Du schon mit dem Dienstplanersteller gesprochen?
 

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