Wieviel Mehrarbeit ist rechtens?

Heinzi1964

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Hallo zusammen, folgende Situation: ich arbeite im TVÖD Tarif auf 50% Teilzeit. Laut Arbeitsvertrag bin ich zur Mehrarbeit verpflichtet. Aber wie siehts das aus? Müsste ich theoretisch jeden Monat Mehrarbeit leisten, oder kann ich irgendwann ablehnen? Danke für Eure Antworten
 
m.E. muß die Mehrarbeit auch genau in deinem Vertrag stehen. Sprich genau definiert wie: pro Monat sind X Stunden zulässig zu leisten bei folgenden Ereignissen.

Die Klausel "Überstunden auf Anweisung sind zu leisten" ist m.E. nicht zulässig. Erst recht nicht wenn sie nur im Tarifvertrag steht und dort hingewiesen wird.

Bitte lass das aber noch mal von deinem Betriebsrat oder Anwalt prüfen. Damit kannst du auch zu den Berufsverbänden (DBfK) gehen oder Gewerkschaften (Verdi).

Ab wann du ablehnen kannst, kommt nämlich auf DEINEN Vertrag an und ist pauschal nicht zu beantworten.

Welcher Tarifvertrag zugrunde liegt ist auch hinfällig. Da es im Vertrag und nicht im Tarif stehen muß.
 
Danke schon mal für die schnelle Antwort. In meinem Vertrag steht: Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Übestunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Sonst steht da nichts zur Mehrarbeit

Es ist halt so, das ich im Prinzip seit Jahren ca. alle 2 Monate Mehrarbeit leisten muss und ich langsam keine Lust mehr dazu habe, weil ich bei der Mehrarbeit auch keine Zuschläge bekomme!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mit dem Abschnitt schon lang Bauchschmerzen, weil das sehr unterschiedlich interpretiert wird und wir haben hier ja schon öfters drüber geschrieben, kontrovers diskutiert.
Was ist begründet betrieblich notwendig, also die Not wendend.
Ein Ausfall, der nicht andersweitig zu kompensieren ist, Ersatz muss zwingend her.
Für den Fall hat der AG jedoch auch genug Personal vorzuhalten, weil - Menschen werden krank (..), das kommt ja vor. WIE - dafür gibt es Spielräume, kann man Anreize schaffen, für MA die daran Interesse haben, wer TZ arbeitet hat das vermutlich - eher weniger. Warum jemand TZ arbeitet, kann viele Gründe haben.

Wenn die "Not" (regelmäßige Überplanung) dauerhaft ist, dann sehe ich da ein Organisationsdefizit und das ist dann eigentlich auch mit der lt. TVöD betitelten betrieblicher Notwendigkeit nicht mehr abgedeckt, weil irgendeine Begründung findet sich - immer.
Welche wäre/ wären das bei Dir?
Somit bleibt grad die Frage - es wirkt so - wirst Du regelmäßig und kontinuierlich überplant?
Ist das regelmäßig, gibt es keinen Ausgleich - müsstest mal reden.
Mach das mal für Dich, die Soll- und Ist-Stunden hast ja -
rechne zusammen die letzten 12 Monate, so als Anhaltspunkt um wieviel höher Dein Ist war als Dein Soll.
Um wieviel Stunden geht es denn, durchschnittlich pro DP-Turnus/ im Jahr.

Leiste ich Mehrarbeit habe ich das Anrecht auf Freizeitausgleich, heißt eben nicht, dass ich kontinuierlich noch was draufpacke auf mein Pluskonto, ohne dass ich wieder was davon los werde.

Die Angabe, in welchem Zeitraum Mehrarbeit ausgeglichen werden muss - ist im TvöD Abschnitt 2, §6 (2) nachzulesen.
Die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit wird im Zeitraum von bis zu 12 Monaten erhoben. Außer bei uns Wechselschichtlern, da kann der Zeitraum länger sein. Obergrenze? Keine im Text!
Mit etwas gutem Willen sollte also die Mehrarbeit aus 4/16 bis spätestens 3/17 ausgeglichen werden.
Welche Regelung gilt bei Euch?

Auch das Thema Mehrarbeit ist völlig unzureichend behandelt und allein schon die Formulierung empfinde ich persönlich als unsäglich und eigentlich inakzeptabel.
Abschnitt 2, §6 Protokollerklärung zu Absatz 4 (5)
Dass ich Sonn- und Feiertage, Wechselschicht arbeite, weil das betrieblich/dienstlich bedingt notwendig ist - geschenkt, ist vollkommen logisch, im Krankenhaus muss immer jemand da sein.
Der zweite Teil, Teilzeitkraft hat sich zusätzlich aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung* oder mit ihrer Zustimmung** zu BD, RB, Üst. und MA zu verpflichten - da ich verstehe tatsächlich nicht, wie und warum der in dieser Form zustande kam und durch ging und tippe auf die Notwendigkeit den AG ein riesiges Stück entgegen zu kommen.

*völlig wischiwaschi, das ist in KEINEM AV klar definiert, also WAS soll das eigentlich beinhalten - außer einem potentiellen Freifahrschein für sämtliche Eventualitäten ENTGEGEN dem Bedürfnis des Teilzeitlers auf die vertraglich zugesicherte Arbeitszeit. Da es keine klaren Angaben gibt (außer der Definition Überstunden) ist da schon verdammt viel Spielraum, je nachdem mit wieviel Std. /Prozent man in TZ arbeitet.
**darüber lässt sich IMMER reden, wobei BD, RB - für mich nicht relevant sind und Üst. hab ich tatsächlich schon sehr, sehr lang keine mehr gemacht.
 
Es ist halt so, das ich im Prinzip seit Jahren ca. alle 2 Monate Mehrarbeit leisten muss und ich langsam keine Lust mehr dazu habe, weil ich bei der Mehrarbeit auch keine Zuschläge bekomme!
Die fehlenden Zuschläge betreffen alle Teilzeitler im TVÖD. Dies muss nicht separat im Arbeitsvertrag stehen.
 

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