Wiederholungsprüfung woanders machen - wer kennt sich aus?

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NoOneKnows

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Hallo,

ich muss meine praktische Prüfung wiederholen, weil sie mich haben durchfallen lassen, das geht auch schon übern Anwalt und so. Meine eigentliche Frage ist folgende: ich halte da nervlich echt nicht mehr aus in meiner jetzigen Einrichtung und muss nun auch zum Psychologen. Der AG wo ich hätte anfangen können, hat mir nun angeboten, mich als Hilfskraft einzustellen und dann später als examinierte zu übernehmen. sie sind aber kein zugelassenes Prüfungshaus und ich müsste dann für die praktische woanders, Abenschule, anderes Kh oder so.
Ist es denn möglich, die EInrichtung zu wechseln und die praktische Wiederholungsprüfung dann woanders zu machen oder muss ich solange in meiner jetzigen EInrichtung bleiben?

Und wie ist das dann mit der WIederholungsprüfung? Muss ich an den Tag der Prüfung mein Ergebnis erfahren? Weil ivh im Internet gelesen habe das mit Bestehen der Prüfung die Ausbildung endet...und bei uns war es bisher so, das die einen dann noch zappeln lassen bis AUgust und man solange noch ausgenutzt wird als billige Arbeitskraft.
 
Die Sache mit der Hilfskraft funktiooniert nur bei den theoretischen Prüfungsteilen, bei der Wiederholung der praktischen Prüfung ist die Ausbildungsverlängerung gesetzlich vorgeschrieben. Ein Wechsel an einer andere Schule wäre theoretisch möglich; dass das Quereinsteigen in einen anderen Ausbildungskurs so kurzfristig klappt ist aber recht unwahrscheinlich. Ich denke nicht, dass eine andere Schule sich darauf einlässt.

Die Ausbildung endet an dem Datum, das im Ausbildungsvertrag festgelegt wurde, und nicht mit dem Bestehen der Prüfung. Letzteres gilt bei Ausbildungen, die unters Berufsbildungsgesetz fallen, wozu die pflegerischen Ausbildungen nicht zählen. Lies mal das Krankenpflegegesetz, das steht alles da drin.
 
Hallo NoOneKnows,
nur als neugierige Nachfrage...bist Du "nur" praktisch durchgefallen?
Ich frage, weil Du vor einiger Zeit wegen der Mündlichen nachgefragt hast.
VG lusche
 
Hallo @lusche, ja nur praktisch...ich hatte damals ein schlechtes Gefühl, was die mündliche betraf, deswegen hatte ich danach gefragt, aber mündlich habe ich erstaunlicherweise mit 2 bestanden.
@-Claudia- ich habe kein Datum bekommen für meine Verlängerung, da steht lediglich nur geschrieben, das die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird.
 
Ich werde mich mal mit meiner ANwältin kurzschließen, ich halte das echt nich mehr aus bei uns
 
ich habe kein Datum bekommen für meine Verlängerung, da steht lediglich nur geschrieben, das die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird.

Das Datum wird nachgereicht werden. Rechne mal mit einem halben Jahr, weniger wäre ungewöhnlich. Die Ausbildungsverlängerung darf maximal ein Jahr dauern (KrPflAPrV, § 8)

Die Anwältin brauchst Du nicht, Du kannst Dir die Antwort auf alle bisherigen Fragen selbst im Krankenpflegegesetz bzw. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nachlesen. Sie kann Dir auch keinen Ausbildungsplatz auf einer anderen Schule einklagen.

Die einzige Möglichkeit für einen Wechsel an eine andere Schule bestünde in einer Bewerbung. Du kannst Dich zumindest telefonisch erkundigen, ob eine Chance dazu besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@-Claudia- die brauche ich schon.aber nicht wegen der anderen Einrichtung sondern weil ich betrogen wurde bei der Prüfung.
Das hat mir meine anwältin auch gesagt das da vieles nich so abgelaufen ist wie es sollte.
Und halbes jahr....schön wärs.ich bin die einzige doofe die 1 Jahr wiederholen muss...
 
Okay, dann kennst Du doch den ungefähren Zeitraum. Das genaue Datum legt die Prüfungskommission fest, wahrscheinlich steht noch nicht mal der Zeitkorridor für Deine Schule. Mit Sicherheit wird Dir das Prüfungsdatum rechtzeitig mitgeteilt.

Selbst wenn Du mithilfe der Anwältin erfolgreich den Prüfungsablauf anfechten kannst - das braucht Zeit, sie kann dies nicht beschleunigen. Die einzige Möglichkeit bleibt also die Bewerbung an einer anderen Schule. Und das ist Dein Job.
 
Da wir alle nicht dabei waren: das Prüfungsgeschehen muss sich prüfungsprotokoll inklusive der Bewertung nachvollziehen lassen. Der prüfungsvorsitzende bestimmt daraus resultierend die Zeit der weiteren Ausbildung.
Mit dem Vorwurf des Betruges würde ich sehr vorsichtig umgehen, da kannst du sehr schnell selbst eine entsprechende klage einkassieren.
 
Du bist durchgefallen!
Was willst du da mit einem Anwalt?
Vielleicht solltest du deine Arbeit einfach richtig einschätzen und reflektieren.
 

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