Wie viele Tage darf man am Stück arbeiten?

moonlight

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20.02.2005
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Hallo!
Ich mache eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Jetzt zu meiner Frage. Ich bin auf 2 Stationen 17 Tage am Stück eingeplant. Die ersten 6 auf der einen die restlichen auf der anderen Station (weiß nicht ob das von Bedeutung ist).
Ist das erlaubt?
Ich habe mal gehört, dass man nur 12 Tage am Stück arbeiten darf.
Gibt es da eine Begrenzung? Wie viele Tage am Stück darf man dann laut Gesetz arbeiten?
Schon im vorraus danke für eure Antworten.

Gruß moonlight
 
Hallo,

bei uns ist es in der Regel so, dass man maximal 12 Tage am Stück durcharbeiten darf. (soll anscheinend auch die rechtliche Regelung sein)
Hoffe das hilft dir ein bischen

Liebe Grüße
mAr
 
Hi moonlight!


Also in der Ausbildung wenn du über 18 bist darfst du max.12 Tage am Stück arbeiten so wurde es uns in der Ausbildung gesagt.
Bei unter 18 jährigen sind es nur 5 Tage am Stück.Stand 2001

Lg Maybell
 
Unter 18 darf man 5 Tage am Stück, mindestens 2 Sonntage im Monat müssen frei bleiben und max 40h/Woche.

Über 18 greift das, was oben stand, unabhängig von Ausbildung oder nicht...
Wenn eure Schule das nicht zulässt - freut euch :-)
 
Wieviel Tage am Stück darf man Arbeiten?

hallo!

mich würde interessieren wieviel tage man stück, gesetzlich gesehen, arbeiten darf? also bei uns im kh sagen sie 12 tage am stück darf man arbeiten! was ist wenn man diese überschreitet, wie kann man sich denn wehren??

ich habe bald meinen 8 tag und soll in meinen 2 tagen frei einspringen, nur danach habe ich wieder 10 tage am stück, das wären ja dann 20 tage!

und davor habe ich auch 10 tage gearbeitet und nur einen tag frei gehabt, ich kann bald nicht mehr weil wir tag täglich nur in unterbesetzung arbeiten, das ist so anstrengend!

an wen wendet man sich da? betriebsrat? zur PDL kann ich nicht weil von der die anordnung kommt, hmm!
 
Hallo Karo,

ich habe dich an den bereits bestehenden Thread angefügt, über deinem Beitrag findest schon eine angeregte Diskussion.

Soweit mir bekannt ist, darf laut Arbeitszeitgesetz 19 Tage am Stück gearbeitet werden.

Sonnige Grüsse
Narde - die ihr Überstundenfrei geniesst
 
Soweit mir bekannt ist, darf laut Arbeitszeitgesetz 19 Tage am Stück gearbeitet werden.

Ich kann nur vom AVR reden. Und es gibt meines Wissens keinerlei Bestimmung darüber wie lange am Stück gearbeitet werden darf. Relevant sind einzig und allein die Sonntage.

(3) Sonntagsarbeit ist die Arbeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr an Sonntagen. Bei Sonntagsarbeit sollen im Monat zwei Sonntage arbeitsfrei sein. Werden Mitarbeiter an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Der Ersatzruhetag darf nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.
Quelle:AVR Anlage 5

Aus diesem Passus ergeben sich dann maximal 19 Arbeitstage am Stück.

 
ich arbeite jetzt 5 sonntage hintereinander, ist das denn nun rechtens??:-?
 
also 5 tage ist eigentlich nicht rechtsen.

bist du den zusätzlich eingesprungen oder war das so geplant?

bei uns hat der betriebsrat erst kürzlich ein rundschreiben rausgegeben in dem es heisst, "Dienst ist Dienst und frei ist frei", wenn der dienstplan genehmigt ist, also 4 wochen vor dienstplan beginnt, ist der so einzuhalten, sollte dennoch ein engpass eintreffen, z.B. krankheit eines anderen kollegen ist es jedem MA überlassen ob er kommt oder auf sein frei besteht. das gleiche gilt natürlich für dienstumstellung, sprich wechseln von früh auf spät oder anderesherum.

für mich als stationsleitung nicht immer einfach!
 
ich arbeite jetzt 5 sonntage hintereinander, ist das denn nun rechtens??:-?

5 Sonntage sind rechtens, wenn Du für jeden einzelnen Sonntag innerhalb 14 Tagen einen Ersatzruhetag erhälst.
In der AVR steht nur es SOLLEN 2 Sonntage im Monat frei bleiben, also keine MUSS-Vorschrift.
Insofern ist es zwar besch......, aber wenn ich das richtig deute entsteht daraus keine rechtliche Handhabe. Im Übrigen frage ich mich, wieso Du nicht mit dem DP-schreiber reden kannst. Irgendwie sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass ich meine MA niemals für 5 Sonntage hintereinander eintragen würde, sondern dann jemand eingeteilt wird, der weniger Sonntage gearbeitet hat.
Ich frage mich, wieso so etwas nicht in einem klärenden Gespräch geregelt werden kann. Sollte die Masse der DP-Schreiber wirklich so unbarmherzig sein?
 
Hallo alle zusammen!:flowerpower:

Dachte ich schreib hier auch mal was dazu. Mein Problem ist folgendes ich möchte gerne mehr als 7 Tage am Stück arbeiten aber meine SL sagt bei uns im Haus darf man nur 7 Tage arbeiten. Aber ich hasse es wenn ich immer nur einen freien Tag dazwischen bekomme, weil ich mit dem nichts anfangen kann.
Bisher kannte ich immer die Regelung max. 12 Tage zu arbeiten und das fand ich immer sehr praktisch denn danach hat man so 3-4 Tage frei. Nun meine Frage kann man mir verbieten 12 Tage zu arbeiten, wenn ich selber es so will?
Ich denke nämlich diese Regelung mit 7Tagen ist eher ein Schutz für den Arbeitnehmer, aber ein Ruhetag dazwischen? - Da kann ich mich nicht wirklich erholen. Zudem ist bei mir noch das Problem das meinen Freund und mich ca. 300 km trennen und für einen Tag lohnt sich das dann nicht zu fahren.

Vielleicht regt das ja ein bisschen zur Diskussion an :P

Grüsse Onkonurse!
 
@sigjun

das mit den 5 sonntagen kam so:

ich war für 2 wochenenden hintereinander geplant musste an meinem freien we. den sonntag einspringen und die nächsten beiden we. muss ich regulär arbeiten, also 5 sonntage... 8)

also heisst das, das ich in 14 tagen 5 freie tage bekommen muss oder hab ich das falsch verstanden???

LG
 
@

ich war für 2 wochenenden hintereinander geplant musste an meinem freien we. den sonntag einspringen und die nächsten beiden we. muss ich regulär arbeiten, also 5 sonntage... 8)
LG

Sorry, aber warum macht man sowas? Ich käme niemals auf die Idee, an einem Sonntag einzuspringen, wenn ich bereits 2 vorher und dann auch noch 2 hinterher arbeiten müsste. Man muss nicht einspringen, aber das wurde hier im Forum ja auch schon diskutiert, ich verstehs nicht......
 
@behid nee das kannst du auch nicht verstehen weil du nicht weisst wie chaotisch es momentan bei uns im kkh ist! seit 2 monaten immer kurz vor meinem frei (nicht nur bei mir, bei allen kollegen die noch gesund sind) ist jedesmal eine riesen diskusion wegen einspringen, die letzten 3 male habe ich mich durchgesetzt und nun war ich wieder an der reihe einzuspringen!

also bitte verschont mich damit, es ist schon belastend genug!

ich wollte einfach nur wissen ob es rechtlich gesehen erlaubt ist und sorry flexi jaaaa ich habe schon gegoogelt u versucht was heraus zu finden, konnte jedoch nichts finden und dachte hier im forum weiss es jemand!

wenn mir jemand helfen kann danke aber bitte keine vorwürfe mehr!
 
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das belastend ist und mein Beitrag war kein Vorwurf, sondern eine Frage! Ich habe deine Eingangsfrage allerdings so verstanden, dass du eine rechtliche Handhabe brauchst um dich zu wehren.
Deshalb wollte ich lediglich ein weiteres Mal zum Ausdruck bringen, dass man diese Gesetze nicht zitieren muss, da geplantes Frei nicht ohne Grund gestrichen werden darf. Kranke Kollegen sind defintiv kein Grund und es liegt hier ein Organisationsverschulden der Arbeitgebers vor....
 

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