Sie meinte damit nicht, Patienten einfach mal so zu verprügeln, sondern sich in einer Notsituation gem. §32 StGB gezielt zu verteidigen, wenn sie angegriffen wird. Und das geschieht in der Akutpsychiatrie regelmäßig, eine gezielte und richtige Verteidigung zur Abwehr der Gefahr von Leib und Leben ist daher unabdingbar. Wenn das nur mit einem "zurückschlagen" möglich ist und keine verhältnismäßigen Alternativen zur Verfügung stehen, dann ist es eben so. Aber Du bist ja noch in Ausbildung, früher oder später, während Deines Psychiatrie-Einsatzes wirst auch Du lernen, was Du in Notfällen zu tun hast um Dich und andere zu schützen und Gefahren abzuwenden.Tante Doll...ZURÜCKSCHLAGEN? Ist nicht dein ernst!?
Ben