Ich hatte das Thema hier nicht gesehen und es im Rechtsforum noch mal eingestellt. Auf der BAG Seite hab ich übrigens nichts dazu gefunden.
Was in dieser Angelegenheit auch ein relevanter Punkt ist: Die Finanzen der betroffenen Arbeitnehmerin.
Die Frau hat 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen, danach ALG1. Wäre sie richtig krank gewesen, hätte sie nach der Lohnfortzahlung Krankengeld bekommen.
Der Unterschied Gehalt - Krankengeld - ALG1 ist erheblich.
Bei mir sah das so aus (2008):
Mein Netto lag etwa bei 1.350 EUR bei zwei Schichten. Mein Krankengeld dann etwa bei 1.150 EUR. Mein ALG1, nachdem ich ausgesteuert wurde, bei 810 EUR (+ 30 EUR Wohngeld). Beim Krankengeld spielte mein Weihnachtsgeld mit, das hatte ich einen Monat vorher bekommen.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin in eine nicht zu rechtfertigende finanzielle Notlage gebracht. Fast auf die Hälfte des vorherigen Einkommens zu verzichten, ohne sich darauf vorbereiten zu können (günstigere Wohnung, Verträge kündigen, Lebenshaltung anpassen), ist nicht zu kompensieren. Wohngeld ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn hier sind keine Heizkosten enthalten - die Energiepreise steigen aber munter weiter. Hier sammeln sich sehr schnell hohe Schulden an.
Es kommt noch hinzu, dass der Anspruch auf ALG1 unabhängig von der vorherigen Dauer der Berufstätigkeit, bei maximal einem Jahr liegt. Dieser Anspruch ist quasi abgelaufen, obwohl eine Kündigung unter normalen Umständen (also ohne diese spezielle Regelung mit Nachtdiensten im Krankenhaus), niemals durchgegangen wäre oder ihr zumindest einige 10.000 EUR Abfindung gebracht hätte. Sollte die Frau es in naher Zukunft also "tatsächlich" benötigen, ist es erstmal nicht verfügbar und es heißt direkt "Hartz IV". Und ob die Dame je wieder für den Arbeitgeber arbeiten wird, darf bezweifelt werden. Solche Gerichtsprozesse führen gewöhnlich nicht dazu, dass man wieder zusammenkommt. Es werden eher die Weichen für einen finanziellen Ausgleich durch den Arbeitgeber gestellt. Prozess gewonnen, Arbeitgeber muss zahlen. Das bringt den Job nicht zurück. Und eine Abfindung wiederum ist Vermögen oder sogar Zufluss in Sinne des SGB II, das heißt, dass davon nichts gespart werden kann, es wird aufs ALG I und II angerechnet und man darf dann auch noch seine Krankenversicherung selbst zahlen. Und in dem Alter gibts auch schwer einen neuen Job, v.a. wenn sich die diversen Krankenhauschefs untereinander kennen. Resultat: Hartz bis zur Rente.
Rein vom Kollegialen her, da hat das ganze vielleicht zwei Seiten, nur wie extrem man in einer solchen Situation sozial fallen kann, das wird gar nicht bedacht.