News Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten

… oder sie bekommt keinen reinen Nachtdienstvertrag - weil ja alle Nachtdienste leisten müssen und das auch ungerecht wäre und sowieso viel zu teuer.

Ich weiss auch nicht, woran es insgesamt krankt. Als ich noch jung war, war es für mich selbstverständlich, die älteren Kolleginnen zu entlasten, die Mütter Weihnachten freizuschaufeln, keinen Urlaub in den Ferien zu nehmen und wenn Not am Mann war noch ein zwei Dienste zusätzlich zu machen. Es war normal, das man sich half und auch entlastete, wenn jemand dringend frei brauchte.

Irgendwie ist, während des "Immer-schneller-immer-billiger-System-Umbaus" das Miteinander abhanden gekommen. Die Kraft reicht vielen nur noch für das Nötigste, soziale Kontakte mit Kollegen sind sowieso unerwünscht, denn das gibt ja evtl. Solidarität und diese ist gefährlich für den Arbeitgeber.
 
Wann interessiert sich der Arbeitgeber dafür, dass da einer im Team keinen Nachtdienst mehr machen kann? Doch nur, wenn der Rest des Teams dies nicht will. Ich bezweifele ernsthaft, dass das Urteil der Betreffenden wirklich weiter hilft. Sich außerhalb des Teams aufstellen bringt immer Probleme mit sich. Eine unterschwellige Ablehnung kann auch ein Betriebsrat/eine MAV nicht unterbinden. Gefühle, und besonders das der Ungerechtigkeit, lassen sich nicht abstellen per Dienstanweisung.

Elisabeth

Nein, nicht unbedingt. Bei uns gab es so einen Fall nach Diagnose Brustkrebs. Alle Kollegen waren einverstanden, dass diese Kollegin die ärztlich "verbotenen" Nächte wirklich nicht machen muss. Das Krankenhaus aber witterte die Einsparmöglichkeit: keine 3 Schichten mehr = keine Möglichkeit als Krankenschwester weiter zu arbeiten, da eine Gesundheits- und Krankenpflegerin nur vollwertig im 3-Schichtsystem wäre = Bezahlung wie Medizinisch-Technische-Angestellte!
 
Hallo Resigniert,
eine Gesundheits- und Krankenpflegerin bleibt eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, egal in welchen Schichten sie arbeitet. Wer einen Betriebsrat hat ist klar im Vorteil, der könnte in so einer Situation helfen. Ansonsten hilft nur noch der Anwalt. Da sind wir auf unserer Station ja richtig gesegnet. Wir haben Mitarbeiter die nur Frühdienst machen, welche die von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr arbeiten, dann welche die ausschließlich Spätdienst machen, welche die Früh- und Spätdienst arbeiten, und dann noch mich als Dauernachtwache. Natürlich haben wir auch einige die alle 3 Schichten arbeiten. So lange pro Schicht immer die geforderte Mitarbeiterzahl da ist, ist es meinem Brötchengeber wurscht wer wie arbeitet.

Alesig
 
...Irgendwie ist, während des "Immer-schneller-immer-billiger-System-Umbaus" das Miteinander abhanden gekommen. Die Kraft reicht vielen nur noch für das Nötigste, soziale Kontakte mit Kollegen sind sowieso unerwünscht, denn das gibt ja evtl. Solidarität und diese ist gefährlich für den Arbeitgeber.

...was halt alles so seine Nebenwirkungen hat, gut zusammengefasst.

Ich habe aber auch Respekt für all die jungen, die das ewige Geben satt haben und sich klar positionieren. Das fängt doch in der Ausbildung schon an, es läuft nicht gut, die Verknappung geht auch zu Lasten der Schüler, sie lernen auch das 3 Jahre lang.

Ob es allerdings mangelnde Solidarität im Team war, der nötig gewordenen Gang zum Gericht - mag ich doch bezweifeln. Die Kollegin arbeitete seit 1983 in der Klinik - 31 Jahre. Langjährige Betriebszugehörigkeit. Da fragt man sich leise doch auch, wie geht es mir in 10 Jahren, nach genauso vielen Berufsjahren wie die Kollegin.

Wünschen würd ich mir selbstverständlich, weitgehend unbeeinträchtigt weiter arbeiten zu können, aber ob das dann so sein wird? Im Betrieb macht man sich schon länger drüber Gedanken, was angegangen werden müsste, insbesondere für Mitarbeiter die zum ü50-Kreis gehören.

Aber was spruchreifes hab ich noch nicht mitbekommen. Der Arbeitgeber der Kollegin ist mehrmals in Revision gegangen, bis zum Bundesarbeitsgericht. Hätte man nicht müssen. Hätte man sich einigen können. Wenn sowas gut läuft, Attest vorlegen - infolge dessen kein Nachtdienst mehr o.k., ist aber nicht überall so. So einfach ist es auch wieder nicht. Deswegen brauchte es wohl dieser Urteil. Der Arbeitgeber hat sich ja auch ausgerechnet, am Ende zu gewinnen.

Und ja ich bin sehr gespannt drauf, was in der Urteilsbegründung drin steht.
 
Hallo Resigniert,
eine Gesundheits- und Krankenpflegerin bleibt eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, egal in welchen Schichten sie arbeitet. Wer einen Betriebsrat hat ist klar im Vorteil, der könnte in so einer Situation helfen. Ansonsten hilft nur noch der Anwalt. Da sind wir auf unserer Station ja richtig gesegnet. Wir haben Mitarbeiter die nur Frühdienst machen, welche die von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr arbeiten, dann welche die ausschließlich Spätdienst machen, welche die Früh- und Spätdienst arbeiten, und dann noch mich als Dauernachtwache. Natürlich haben wir auch einige die alle 3 Schichten arbeiten. So lange pro Schicht immer die geforderte Mitarbeiterzahl da ist, ist es meinem Brötchengeber wurscht wer wie arbeitet.

Alesig

Das Haus ist ja auch nicht damit durchgekommen. Es war eine Antwort auf Elisabeths Aussage. Ich habe Elisabeth so verstanden, dass die Kollegen die Schuldigen sind - und der Arbeitgeber deshalb die Forderung stellt. Deshalb hier ein Beispiel für: der Arbeitgeber als "Schuldiger".
 
Warten wir mal das Urteil ab. Da müsste ja genaueres drin stehen. Ich denke, dass es hier um den Faktor Behinderung geht und nicht nur um die Einnahme von Medikamenten.

Elisabeth
 
Ich bleibe dabei- ich muss erst den Urteilstext lesen. Schön finde ich den Abschlusssatz: Arbeitgeber werden findiger sein müssen beim Schreiben der Dienstpläne. Lediglich dem Vertreter des Klinikums fiel auf, dass es dann die Kollegen im Team auffangen müssen. Denn, egal wie man es dreht, die Dienste müssen besetzt werden.

Elisabeth
 
Danke für den link zur tagesschau - die Kollegin wirkte jetzt nicht als ob sie pflegebedürftig wär. Sie nimmt Medikamente ein, die sie nachts müde machen. Da fallen mir auf Anhieb ein paar ein, die mit einer Behinderung im eigentlichen Sinn - nix zu tun haben. Sie kann weiterhin Tagesschichten machen (hatte sie ja auch dem Arbeitgeber angeboten, dieser hatte dies abgelehnt). Somit sind ihre Grundvoraussetzungen auf der Pflegegruppe weiter arbeiten zu können - weiter gegeben.

Angenommen eine größere Station (ausgenommen Funktionsbereiche), angenommen ... etwa 35 Patienten. Kleine Gruppen gibt es ja eh nimmer viele und deswegen geh ich geh jetzt mal davon aus, dass das so oder so ähnlich auch sein wird. Da hast im Monat etwa 2-3 Nachtdienste (persönliche Befindlichkeiten auf der Pflegegruppe inklusive). Solange nur 1 davon ausgenommen wird - kann das sehr, sehr einfach "aufgefangen" werden. Sind es mehr, als für die 1 Station tragbar - wär 1 möglicher Weg, jemanden zu versetzen, oder eine Stelle anzubieten die ohnehin keinen Nachtdienst beinhaltet. Das wäre der mögliche Nachteil. Nach zig Jahren, musst vielleicht weg von "Deiner" Station. Besser als arbeitslos - wär es aber schon.

Wirkt doch machbar. In einem Betrieb mit 2.000 Mitarbeitern. Der Aufwand erscheint mir nicht unverhältnismäßig zu sein. Der unsanfte Schubser durchs BAG - dass man sich auch auf die Mitarbeiter zubewegen KANN - erscheint mir ebenfalls angemessen. Kann keinen Nachtdienst machen = nicht vereinbar mit der Beschäftigung einer Pflegekraft auf einer Pflegegruppe = zwingend arbeitsunfähig - erscheint doch eh völlig absurd.

Dass es auch machbar ist, eine Kollegin/ einen Kollegen vom Nachtdienst auszunehmen, bei entsprechenden Voraussetzungen - Realität. Mit fadenscheinigen Gründen wirst wohl kaum ein Attest vom Arzt bekommen, was DAS anbelangt. Damit erscheint mir, dass ab sofort massenhaft Mitarbeiter eine solches vorlegen werden und massenhaft Betriebe lahmlegen oder vor unlösbare Probleme stellen - einfach nicht realistisch.

Bewusst sind mir allerdings auch Vorgaben von meinem Arbeitgeber wie: Abschaffen der Dauernachtwachen, nur noch 2 höchstens 3 Nachtdienste am Stück. Das hat allerdings andere Gründe. Stichwort: Höhere Flexibilität der Mitarbeiter-Ausfälle zu kompensieren.

Stimmungsbarometer: :angry:
 
Angenommen eine größere Station (ausgenommen Funktionsbereiche), angenommen ... etwa 35 Patienten. Kleine Gruppen gibt es ja eh nimmer viele und deswegen geh ich geh jetzt mal davon aus, dass das so oder so ähnlich auch sein wird. Da hast im Monat etwa 2-3 Nachtdienste (persönliche Befindlichkeiten auf der Pflegegruppe inklusive). Solange nur 1 davon ausgenommen wird - kann das sehr, sehr einfach "aufgefangen" werden. Sind es mehr, als für die 1 Station tragbar - wär 1 möglicher Weg, jemanden zu versetzen, oder eine Stelle anzubieten die ohnehin keinen Nachtdienst beinhaltet. Das wäre der mögliche Nachteil. Nach zig Jahren, musst vielleicht weg von "Deiner" Station. Besser als arbeitslos - wär es aber schon.
Bei mir im Haus sind auf jeder Station 3-7 Mitarbeiter, die so ein Attest haben. Dann hast noch ein paar Teilzeitkräfte, die nicht nur für Nachtdienst eingesetzt werden können, Urlaub, Krankheit, das übliche.

Wenn das jetzt noch mehr werden, ist das schon recht eng! Teilweise ist es so eng, dass wenn 2 bestimmte Leute gleichzeitig in Urlaub sind und eine der anderen Leute die noch Nachtdienst machen krank ist, es schon nicht mehr funktioniert.
Bewusst sind mir allerdings auch Vorgaben von meinem Arbeitgeber wie: Abschaffen der Dauernachtwachen, nur noch 2 höchstens 3 Nachtdienste am Stück. Das hat allerdings andere Gründe. Stichwort: Höhere Flexibilität der Mitarbeiter-Ausfälle zu kompensieren.

Stimmungsbarometer: :angry:
Quatsch, das sind pro Arbeitnehmer-Vorgaben. Je mehr Nachtdienste ein Arbeitnehmer macht, umso mehr Personal hast du durch weniger Wechsel im Tagdienst verfügbar. Umso weniger gehen die Stunden hoch, bzw. könnte der Schlüssel runter. Durch 2-3 Nachtdienste-Vorgaben hat der Arbeitgeber nur "Nachteile", wenn man davon absieht, das damit alle Arbeitnehmer viiiel gesünder sind. ;)
 
@Maniac:
O.k., das ist ein Wort.

In all den Jahren, 21 sind's inzwischen - gab es bislang nur 1 direkten Kollegen mit Attest, schon länger her. Hingegen gab es einen in Vollzeit, der krankheitsbedingt ausschließlich Nachtdienst gemacht hat.

Gerne angemerkt - mein Radius ist deutlich begrenzter. Die Leitungen müssen bei uns keinen Nachtdienst machen, könnt man ändern, bei Bedarf. Besteht momentan aber nicht. Auch wenn' s Quatsch erscheint, die Begleitumstände waren eindeutig. Nach 2 Nachtdiensten hast als Vollzeit am Folgetag häufiger schon wieder Dienst. Da sind keine großen Lücken.
 
Trotz > 900 hits scheint es für die meisten kein großes Thema zu sein.
Mag sich noch jemand dazu äußern, wie's vor Ort auf der eigenen Gruppe ausschaut?
 
Was willst du denn genau wissen?

Bei uns ist es so, dass es keinen gibt, der ein Attest hat um keinen Nachtdienst machen zu müssen. Allerdings gibt es bei uns viele jüngere Pflegekräfte, die gerne Nachtdienste machen. So müssen die Älteren nur welche machen wenn Urlaubszeit ist oder sie die machen wollen wg. der Zuschläge.
 
Bei uns gibts eher ärztliche Bescheinigungen gegen den Frühdienst. Kein Scherz, vor allem von vorher Dauernachtwachen.

Wir dürfen aber Dienste tauschen - ein gutes Entgegenkommen des Arbeitgebers. Es finden sich auch immer Tauschpartner - absolut freiwillig.
 
Ich werde mir ein Attest besorgen "gegen" Silvester-Nacht und Neujahr-Frühdienst.
Nein, im Ernst... was als gesundheitlich belastend empfunden wird, ist doch sehr unterschiedlich.

Bei uns gibt es schon auch eine ganze Reihe von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung und Attest. Das war bisher die Gruppe, die auch vom Nachtdienst befreit war.
 
Was willst du denn genau wissen?
Bei uns ist es so, dass es keinen gibt, der ein Attest hat um keinen Nachtdienst machen zu müssen. Allerdings gibt es bei uns viele jüngere Pflegekräfte, die gerne Nachtdienste machen. So müssen die Älteren nur welche machen wenn Urlaubszeit ist oder sie die machen wollen wg. der Zuschläge.
Ich frag mich, was die Folge des Urteils sein wird, auf längere Sicht. Maniac beschreibt, was ich so gar nicht kenne: Auf jeder Station 3-7 Mitarbeiter mit Attest, dass es teilweise schon eng wird.

Deswegen interessiert es mich schon wie es anderswo ausschaut. Der Verweis auf die Hits, mitgelesen haben ja viele, nur dazu geäußert - hatte sich bislang kaum einer. Deswegen die doch naheliegende Vermutung: Es ist aktuell kein flächendeckendes Problem, die Nachtdienste zu organisieren und Maniac beschreibt die Ausnahme, nicht die Regel. Auch mit einzelnen Kollegen die künftig möglicherweise ein Attest erhalten - dürfte kein Chaos ausbrechen. Stationsinterne Absprachen zu mehr oder weniger Nachtdienst für einzelne Mitarbeiter - gibt es bei uns auch.

Aber so ausgeprägt wie bei Dir - ist es dann doch wieder nicht. Jeder macht Nachtdienst.
Die Zuschläge spielen durchaus eine Rolle.
 
Genau aus dem Grund kann ich den Gang vor Gericht nicht nachvollziehen. Entweder hat der Arbeitgeber tatsächlich ein Problem bei der Besetzung der Nachtdienste bzw. wird in absehbarer Zeit bei zunehmender Überalterung der Belegschaft ein solches erwartet. Oder es gibt da mehr Gründe, warum man als Arbeitnehmer vor Gericht zieht. Und deswegen- erst mal den genauen Wortlaut des Urteils abwarten.

Elisabeth
 
... was als gesundheitlich belastend empfunden wird, ist doch sehr unterschiedlich. Bei uns gibt es schon auch eine ganze Reihe von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung und Attest. Das war bisher die Gruppe, die auch vom Nachtdienst befreit war.

Ich geh jetzt - mit meiner doch sehr begrenzten Sichtweise auf die Situation - davon aus, dass man sehr ernsthaft abwägt, bevor man aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend/ dauerhaft einen Ausschluss vom Nachtdienst angeht der Arzt ebenso sorgfältig abwägt bevor er ein solches Attest erstellt (gibt es da einen Katalog/ Vorgaben?). Die Begründungen müssen doch Überprüfungen standhalten können wie z.B. der Krankenkasse (weitere?).

Wie hoch ist denn bei Dir der durchschnittliche Anteil pro Station? Die anderen Fragen: Ist das eine Belastung für die anderen Mitarbeiter, oder nicht? Wird es auch teilweise eng, wie Maniac es beschreibt - oder nicht?
 
Btw: hab ich nur eine Mitarbeiterin, die ein Attest "gegen" Spätdienst hat. ;)

Alles weitere was du beschreibst gibts hier auch. Also Mitarbeiterin die nur Nachtdienst machen wollen, nur Spätdienst und Nachtdienst, nur Frühdienst o.Ä...
Als Entgegenkommen halt.

(Dafür hat auch fast jeder seine TelNr angegeben und springt auch schonmal ein... ;)
 
@Elisabeth Dinse:

Bis die Urteilsbegründung vorliegt, das vielleicht?
Hensche - Leidensgerechte Arbeit im Krankenhaus

Relevanter Abschnitt - der 4. - reicht aus:

BAG: Krankenschwester ist arbeitsfähig...
daraus sinngemäß: Die geringfügig zeitliche Einschränkung allein führt nicht zur Arbeitsunfähigkeit. Sie war in vollem Umfang arbeitsfähig.

Was ja auch die Vorinstanzen, das Arbeitsgericht Potsdam und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg schon festgestellt hatten.

O.k. doch 1 Zitat aus dem 3. Abschnitt, der durchaus Bedeutung hat:

Die Krankenkasse hat auch nicht erkennen können, dass hier eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und demzufolge auch kein Krankengeld gezahlt. Die Folge - nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung gab es direkt Arbeitslosengeld.

"....Die Krankenschwester bot postwendend ihre Arbeit an und verwies auf die Möglichkeit, sie tagsüber einzusetzen. Das wollte die Klinik aber nicht. Daher erhob die Krankenschwester Klage auf Beschäftigung und auf Zahlung von Annahmeverzugslohn. Denn nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang "Entgeltfortzahlung" geleistet hatte, musste die Schwester Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, da ihre Krankenkasse keine Arbeitsunfähigkeit erkennen konnte und daher kein Krankengeld zahlte..."