Wer informiert die Polizei bei "Verschwinden" eines Patienten?

FrauAntje

Newbie
Registriert
19.09.2007
Beiträge
27
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Stationsleitung, Pflegemanagementstudentin
Hallo,
wie handhabt Eure Klinik es wenn ein Patient, der desorientiert ist die Station verlässt und in der Klinik nicht mehr auffindbar ist. Gibt es interne Regelungen oder gesetzliche Vereinbarungen wer die Polizei zu informieren hat?
Die Pflege informiert den Dienstarzt aber wie geht es dann weiter, wenn der Arzt sich weigert die Polizei anzurufen?
Vielen Dank für Eure Informationen
 
Dann hat er Pech, er ist für ihn verantwortlich und kann selbst entscheiden ob er die Polizei ruft oder nicht.

Wenn der Pat desorientiert ist, ist es ja eigentlich defintiv angebracht...!

Aber dein Job ist es nicht.
 
Hallo,
kann leider keine Quellenangabe machen aber bei uns ist es auch üblich, dass der Dienstarzt vom Pflegepersonal informiert wird und dieser dann (wenn er es für nötig befindet - wovon ich bei desorientierten Patienten ausgeh) die Polizei. Es gibt wohl auch Häuser, die einen hauseigenen Sicherheitsdienst haben, die suchen als erstes das Haus ab, wir haben aber keinen.
Bei uns macht dies immer der Arzt!!
 
Guten Morgen,

bei uns ist es so, nach der Unterrichtung des Oberarztes, soll zuerst eine 1/4 Stunde die Station, das Haus abgesucht werden; ist der Patient dann dennoch nicht auffindbar, informiert der zuständige Oberarzt die Angehörigen und die Polizei.

Zum Glück ist es bei uns noch nicht sooo oft vorgekommen, daß ein Patient abhanden gekommen ist, da wir eine Kinderklinik sind und gewisse bauliche Vorkehrungen getroffen sind, damit zumindest kleinere Patienten nicht so schnell abhauen können. Bei Jugendlichen, v.a. suizidgefährdeten und alkoholisierten Patienten, wäre ich da schon vorsichtiger.
 
Das Wichtigste für die Pflege ist auf jedem Fall die Dokumentation, falls der Arzt sich für eine längere Wartezeit entscheidet, oder gar keine Polizei informieren möchte.
Am besten noch mit Zeugen (diensthabende Kollegin) dokumentieren.
 
Hallo zusammen!

Bei "uns" ist das klar in einer Geschäftsanweisung geregelt.
  • Stufe 1: Schichtleitung ruft Dienstarzt, Nachbarstationen und Angehörige an.
  • Stufe 2: Schichtleitung ruft PDL und Telephonzentrale an, Dienstarzt ruft Oberarzt an, die Telephonzentrale verständigt die IV-Abteilung, Sicherheitsdienst und Krankentransport, die IV-Abteilung verständigt alle Stationen und Funktionsbereiche.
  • Stufe 3: Schichtleitung ruft auf PDL-Veranlassung die Polizei an, die Telephonzentrale verständigt Hundestaffel, Taxizentrale, Klinikumsvorstand.
Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo zusammen!

  • Stufe 3: Schichtleitung ruft auf PDL-Veranlassung die Polizei an, die Telephonzentrale verständigt Hundestaffel, Taxizentrale, Klinikumsvorstand.
Auch nachts?
Tagsüber kommt bei uns gaaanz selten einer weg :)
 
Hallo Gego,
ja so wie es aussieht ist bei Euch alles geregelt. Ich sträube mich allerdings ein wenig. Denn in meinem konkreten "Problem" ging es darum, dass die Polizei natürlich nichts telefonisch in die Wege leiten wollte sondern per Fax. Eine Vermisstenanzeige wurde so durch unsere Personenbeschreibung in die Wege geleitet. (was in diesem Fall der diensthabende Arzt auf mehrmaliges Drängen hin dann leider überhaupt nicht zeitnah gemacht hat) nach ca. 8 Std. ist dann die "vermisste" Person aufgetaucht... leider so ca 80 km von uns entfernt.... bei Verwandten angekommen.... wieder sehr begeisternd wie einfach man nur halbbekleidet im Winter ohne Geld von A nach B gelangt.
Da nun die Person wieder da war hab ich die Polizei angerufen um die Fahndung einstellen zu lassen, die wiederum die Rücknahme der Vermisstenanzeige schriftl. per Fax haben wollte. Der Arzt der ursprünglich die Anzeige aufgegeben hat, hat sich nun leider geweigert dies zu tun mit dem Ergebnis, dass die Polizei weiter gesucht hat jetzt auch schon mit Hundestaffel und Hubschrauber und nur weil dieses Fax nicht geschickt wurde. Das wurde dann erst weitere 5 Stunden! durch einen anderen Dienstarzt übernommen, für den völlig klar war, dass das eigentlich Aufgabe seines Kollegen gewesen wäre. Dummerweise fällt leider erst in solchen Situationen auf, dass doch das eine oder andere noch klar zu regeln ist.

Komisch bei Euren Stufen find ich allerdings, dass die PDL das OK gibt die Polizei anzurufen, die weder Patient noch weitere Umstände kennt. Das sie informiert wird keine Frage, aber die Delegation des Anrufs (und wie in meinem "Fall" war es mit einem Anruf auch nicht getan) ist mir schleierhaft.

Vielen Dank für Eure Antworten
Gruss
 
Hallo Frau Antje,

ich informiere den Dienstarzt und der informiert die Polizei.
Die Polizei kommt in die Klinik und nimmt die Vermisstenanzeige auf, dies geht meist sehr schnell. Zeitgleich fährt in der Regel auch ein Fahrzeug zur Wohnung des Patienten und klärt ab, ob dieser vtl. zuhause ist.
Wenn der Patient wieder auftaucht reicht bei uns auch ein Anruf bei der Polizei.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo Maniac!

[/list][/indent]Auch nachts?
Tagsüber kommt bei uns gaaanz selten einer weg :)

Besonders nachts! ;)

Aber Spaß beiseite, der Anlaß für diese ausführliche Regelung ist ein durchaus tragischer, vor einigen Jahren hat sich ein (verwirrter) Patient am Wochenende in einem Haus welches gerade umgebaut wurde verlaufen und nicht mehr herausgefunden. Er wurde dann am Montag von den Bauarbeitern tot aufgefunden.


Hallo FrauAntje!

Die telephonische Aufgabe der Vermisstenanzeige ist bei "uns" eigentlich kein Problem, ebenso auch wieder die Absage der Suche.
Die Delegation ergibt sich daraus, daß so sichergestellt werden soll, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. So eine polizeiliche Suche ist ja auch ein Kostenfaktor.


Schönen Gruß, Gego.
 
Als ich damals in der AkutPsych arbeitete ging die Meldung wenn ein Patient verschwunden war, und er auf Station nicht auffindbar war, sofort an den zuständigen Dienstarzt und an die Pforte, die leiteten dann sämtliche Maßnahmen ein.

In der Forensik läuft ja alles anders, dort wird ein Großteil der Pflege erledigt, wie Fahndung einleiten, sämtliche Stellen wie StA usw. informieren, faxen etc. pp. also ein riesiger Aufwand.
 
Hallo an Alle, die so fleißig geantwortet haben,
vielen Dank für die Statements wie es in anderen KH zugeht. Der von mir beschriebene "Vorgang" führte jetzt endlich dazu, dass Zuständigkeiten (nun schriftlich) geregelt sind. Jetzt sollte auch jedem Arzt klar sein, dass er sich um die Weiterleitung der Vermisstenanzeige (und ggf. Entwarnung) zu kümmern hat.
Gruss FrauAntje
 
Jetzt sollte auch jedem Arzt klar sein, dass er sich um die Weiterleitung der Vermisstenanzeige (und ggf. Entwarnung) zu kümmern hat.
Was ich ja nicht ganz verstehe:
Warum muss der Arzt mit der Polizei telefonieren oder faxen?

Ich meine, die Pflegekraft vermisst den Patienten; weiß wohl (hoffentlich) am besten über dessen aktuellen Zustand Bescheid, sowie dessen Kleidung und wann und wo das letzte Mal gesehen... Sowas weiß doch z.B. ein Dienstarzt in der Nacht überhaupt nicht. (Also, unsere mit Sicherheit nicht)

Ist ja schön, wenn er mir beim Suchen hilft und wegen mir auch drüber informiert ist (das würde ich schon auch machen), aber mir leuchtet echt nicht ein, warum er ausgerechnet die Polizei rufen sollte :gruebel:
Steht das irgendwo, dass Pflegekräfte das nicht können (dürfen?)?

Wenn ich als Pflegefachkraft Gefahr im Verzug sehe, sollte ich doch auch reagieren können und nicht unnötige Verzögerungen hervorrufen.

Naja, es gibt bei Euch jetzt ne klare Regel. Und das ist zumindest was.

Grüße
Michl
 
@ Michl

ja is sowieso klar das man dem arzt mitteilen sollte was er anhatte bzw. wie sein psychischer zustand war, wie gsagt bei uns im akutbereich war es halt so.

In der jetzigen STation (FO) gibt es ja eh die Fahndungsbögen die dann an sämtliche Stellen gefaxt gemailt werden und das in doppelter und dreifacher Ausfürhung, vom PP natürlich, Risikoeinschätzung darf nach wie vor nur der Arzt bei uns machen.
 
Hallo Michl,
mir ging es nicht darum, wer letztendlich dafür zuständig ist, sondern, dass jeder was anderes behauptet hat und nirgendwo eine Verfahrensregelung im entsprechenden "Not"fall zur Verfügung stand. Im Übrigen ist es ja wie bekannt nicht nur mit nem Telefonanruf bei der Polzei getan und ohne Anweisungen wie man mit der Situation umzugehen hat sind einige meiner Kollegen etwas ratlos...
Gruß FrauAntje
 
@ Frau Antje:

also b ei uns war am anfang auch ein durcheinander, wer was wie wann zu machen hat, das wurde dann im großen rahmen besprochen, und mittlerweile haben wir für alles ne checkliste, die alle stationen hernehmen müssen lt. dienstanweisung underer MRVleitung. ich muss sagen es klappt bis jetz ganz gut, wir müssen auch zweimal im jahr ne probeentweichung durchführen unter aufsicht (meine wenigkeit:D)