Grüße
Ich habe da eine Frage , ok es sind in sich mehrere , aber alles gehört zusammen.
Bei einem Bewohner einer Demenzstation hat sich ein schwerer Dekubitus (Druckstelle) entwickelt, der von einer Pflegefachkraft "behandelt" wurde . Infolge dieser Behandlung muss der Bewohner in das örtliche KKH und verstirbt.
Haftet die Pflegefachkraft ? Können Pflegedienstleitung und Heimleitung auch dafür haften?
Wenn ja , warum und mit welchem Recht?
Das Problem an der ganzen Sache , es steht nirgendwo OB sie wirklich für den Tod verantwortlich ist .
Sofern es strafrechtlich verfolgt wird , kann man diese Person (Pflegefachkraft) Abmahnen und nach Urteil kündigen? Oder auch schon vorab? (Auch wenn noch nicht strafrechtlich verurteilt / fehlende Nachweise)
Evtl. kann mir ja jemand weiter helfen?
Ich weiss das ist kein Rechtsforum ect pp ... es ist eine Schulaufgabe und weiss schon nichtmehr wo ich noch suchen/fragen soll.
Grüße
Ich habe da eine Frage , ok es sind in sich mehrere , aber alles gehört zusammen.
Bei einem Bewohner einer Demenzstation hat sich ein schwerer Dekubitus (Druckstelle) entwickelt, der von einer Pflegefachkraft "behandelt" wurde . Infolge dieser Behandlung muss der Bewohner in das örtliche KKH und verstirbt.
Haftet die Pflegefachkraft ? Können Pflegedienstleitung und Heimleitung auch dafür haften?
Wenn ja , warum und mit welchem Recht?
Das Problem an der ganzen Sache , es steht nirgendwo OB sie wirklich für den Tod verantwortlich ist .
Sofern es strafrechtlich verfolgt wird , kann man diese Person (Pflegefachkraft) Abmahnen und nach Urteil kündigen? Oder auch schon vorab? (Auch wenn noch nicht strafrechtlich verurteilt / fehlende Nachweise)
Evtl. kann mir ja jemand weiter helfen?
Ich weiss das ist kein Rechtsforum ect pp ... es ist eine Schulaufgabe und weiss schon nichtmehr wo ich noch suchen/fragen soll.
Grüße