Wenn ein Kunde nicht mehr unterschreiben kann

Rose 70

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13.07.2010
Beiträge
28
Ort
SACHSEN ANHALT
Beruf
krankenschwester.
Akt. Einsatzbereich
Ambulanter Pflegedienst
Funktion
stellvertr. PDL, QMB,Pflegeberater
Hallo,
hier nochmal eine Frage von mir.Wie ist der Pflegedienst rechtlich abgesichert ,wenn der Kunde aus körperlichen oder kognitieven Einschränkungen nicht in der Lage ist,z.B. einen Leistungsnachweis selbst zu unterschreiben.Darf ich ``in Vertretung " mit meinem Namen unterschreiben mit der Begründung ,warum er nicht selbst unterschreiben kann oder lasse ich die Unterschrift ganz weg und begründe nur ,warum die Unterschrift fehlt.

Vielen Dank für Eure Antworten
 
Wurde eine Betreuung eingerichtet? Wenn ja, dann muss diese unterschreiben. Wenn nein, sollte dies angeregt werden.
 
wenn der Kunde zB keine Betreuung hat und die Angehörigen soweit weg wohnen,dass auch sie eine Unterschrift nicht leisten können.Es wäre nur der Kunde allein da und kann nicht unterschreiben...
 
In Vertretung oder im Auftrag dürfen nur Betreuer und mit der Betreuung beauftragte Personen unterschreiben.
Das was du machen kannst, ist jedesmal zu dokumentieren, aus welchem Grund die Unterschrift nicht möglich ist. Und dann dein Servus dahinter.
 
Achso,dann lasse ich die Unterschrift weg(bei Unterschrift des Klienten ) und begründe nur ,warum der Kunde nicht unterschreiben kann.
Habe ich verstanden--vielen Dank für diese Antwort,habe wieder was gelernt...
 
Es darf nur der Klient selber, oder dessen Vertreter (Angehöriger bzw. Betreuer) unterschreiben.

Andere Personen dürfen den Leistungsnachweis nicht unterschreiben (Urkundenfälschung).

Und somit besteht für den Kunden bzw. dessen Anghörigen keine Pflicht die Rechnung des Pflegedienstes zu bezahlen.
 
Sofern es keinen vom Gericht bestätigten Betreuer gibt. wird in vielen Angelegenheiten auch eine Vorsorgevollmacht
anerkannt. Sparkassen und Banken akzeptieren aber nur notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten, oder solche
die mit ihren eigenen Vollmachtsformularen eingerichtet wurden.
Die Einrichtung einer Betreuung kann ohne Eilantrag, je nach Gemeinde oder Stadt mehrere Monate in Anspruch
nehmen.

Liebe Grüße Plüsch
 
Hi Rose 70,
hast Du das Problem bei der Kasse mal angesprochen?
Wir hatten einen Fall, wo wir die Leistungsbögen zurück bekamen mit der Begründung, die Unterschrift fehle.
Pat. konnte an guten Tagen einen etwas krakeligen Strich ziehen. Nach ABsprache mit der Kasse konnte er abweichend von der Untschrift nach Monatsende irgendwann im Monat, wenn die Finger mitspielten schon unterschreiben.
Das mußte schrifltich nachweisbar sein, falls der MDK im Monat prüft und der LB schon unterschrieben ist.

Als PFK für den Kunden unterschreiben geht gar nicht. Es soll ja eine Bestätigung vom Patienten der erbrachten Leitsungen sein.
 
*neugierigbin* Der Betreuer ist ja net immer vor Ort. Die Kinder wohnen weit weg. Und dann? Nachbarn? Oder wie stellt man sich das bei der Kasse vor? Darf nur der kongitiv leistungsfähige Bürger einen Pflegedeinst nutzen? Muss ein Bürger, der dies net mehr kann, in die Pflegeeinrichtung wechseln?

Elisabeth
 
Da triften Theorie und Praxis mal wieder auseinander.

Ich habe auch einige Pflegekunden, die es nicht mehr können. Sie sehen es nicht, sie haben Arthrose, zittern usw.

Deshalb wollen diese Menschen keine Betreuung haben.

Bisher habe ich das i.A. (bitte Schwester unterschreiben sie das für mich) unterschrieben und an die Pflegekasse geschickt. Hatte ich noch nie Probleme mit. Wenn etwas zurück kommt, dann telefoniere ich und stoße auch hier auf Verständnis.


Unter den Leistunsgnachweisen sind ja auch für jede Woche eine Unterschrift vorgesehen, d.h. die Klienten müßten 4 bis 5 Unterschriften leisten, ich lasse immer nur 1 Mal unterschreiben. Auch dies hat noch nie zu Problemen geführt.
 

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