Wenn du einen Nebenjob hast...

flexi

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[font=Verdana, Arial]Ärzte Zeitung, 13.09.2004[/font]

Jeder Nebenjob muß akkurat angegeben werden

Neues Gesetz gegen Schwarzarbeit bringt härtere Strafen / Zoll kontrolliert Einhaltung der Vorschriften

BERLIN (ddp). Seit Anfang August ist das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Kraft. Es hat für illegal Beschäftigte schwerwiegende Folgen, denn die Vorschriften sind strenger geworden.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Arbeitnehmer, die zusätzlich schwarz arbeiten, werden mit bis zu 50 000 Euro zur Kasse gebeten. Bezieher von Sozialleistungen, die zusätzlich illegal arbeiten, müssen mit noch höheren Geldstrafen rechnen - plus Rückzahlung der illegal verdienten Summe.

In besonders schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Das sieht der Paragraph acht des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vor. Grundsätzlich gilt: Wer nebenher arbeitet und Geld dafür bekommt, hat eine Meldepflicht. Arbeitnehmer müssen in ihrer Einkommensteuererklärung auf Nebeneinkünfte hinweisen.

Wer Leistungen vom Staat bezieht, muß den Zusatzverdienst umgehend und vollständig der zuständigen Behörde mitteilen. Das trifft für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Rentner vor dem 65. Lebensjahr zu. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls hart bestraft werden kann.

Die Grenzen zwischen Schwarzarbeit und Gefälligkeit sind im Gesetz klar gezogen. Wer lediglich Arbeiten ausführt, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind, muß sie nicht anmelden und auch keine Ordnungsstrafe befürchten. Darunter fallen Gefälligkeiten, die man Lebenspartnern oder Nachbarn erweist. Eine Friseuse zum Beispiel, die einer Freundin hin und wieder die Haare färbt, muß sich keine Sorgen machen. Schneidet sie aber regelmäßig gegen Entgelt allen Nachbarn die Haare, fällt das unter illegale Arbeit, wenn sie den Nebenverdienst verschweigt.

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften wird vom Zoll kontrolliert. Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist deutschlandweit dafür zuständig und baut ihr Fahndernetz weiter aus. Ihr Interesse richtet sich allerdings nicht vorrangig auf Verstöße in Privathaushalten, sondern auf die Bekämpfung der organisierten Schwarzarbeit - besonders auf dem Bau, in der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich.

Derzeit kontrollieren bundesweit 5000 Zollfahnder die Einhaltung der Vorschriften. Zwar dürfen die Beamten keine privaten Wohnungen oder Häuser kontrollieren. Doch zur Baustelle eines halbfertigen Eigenheims haben sie Zutritt. Und sie dürfen neuerdings auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten Betriebe kontrollieren.

Der Wortlaut des Gesetzes im Internet: www.aufenthaltstitel.de/schwarzarbg.html
 

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