Welche Krankheitsbilder führen zum Ausschluss aus der Pflegeausbildung!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Claudini

Newbie
Registriert
21.11.2013
Beiträge
2
Hallo Leute,

ich brauch dringend eure Hilfe!

Bei einer betribesrztlichen untersuchung wurde bei mir eine chronische Neuralgie im linken Arm festgestellt, bei meiner Freundin Fotoepilepsie.

Wir sind beide in der Ausbdilung zur Gesundheits-und Krankenpflegerin aber nun sollen wir gekündigt werden weil beide Kranknheitsbilder es nicht zulassen die Ausbildug weiter zu führen...sagt der Arzt und der Schulleiter.....

Nun meine Frage: ist das wirklich so? Ich muss leichte Schmerzmittel nehmen und meine Freundin nimmt auch Medis gegen die Epilepsie.

und noch eine Frage: gerade jetzt haben wir auch noch einen Arbeitsauftrag bekommen, dass wir uns mal Gedanken machen sollen welche kranknheitsbilder es NICHT zulassen in der Pflege zu arbeiten :-(

Ich weiß das von schwerem Asthma, wer weiß noch etwas?


Freue mich über schnelle Antworten (bitte konstruktives, hab mir schon einige Bösartigkeiten leider anhören müssen :-(

Liebe Grüße,Claudi
 
Solange Du mit Deiner chronischen Neuralgie bei adäquater Medikation arbeiten kannst (heißt natürlich auch waschen, Betten schieben, Patiententransfers,...), besteht eigentlich kein Grund, Dich einfach so rauszuschmeißen. Gleiches gilt für Deine an Epilepsie leidende Freundin. Eventuell ergeben sich nach abgeschlossener Ausbildung gewisse Einschränkungen bezüglich der möglichen Einsatzfelder, aber selbst in der Ausbildung sollten die Verantwortlichen vielleicht Rücksicht nehmen und z.B. Dich mit Deinem Arm nicht 12 Wochen im Pflegeheim schuften lassen, sondern die vorgeschriebenen Einsätze ggf. auf ein Mindestmaß reduzieren.
 
Einen Schüler kündigen geht schon mal gar nicht, es sei denn er hat z.B. auf Station Medis geklaut oder einen Pat. mißhandelt.

Seid ihr noch in der Probezeit? - dann brauchts keine Begründung, das ist sehr entscheidend.

Ansonsten:
wie lange bist du schon in Ausbildung?
Kannst du bestimmte Arbeiten nicht verrichten?
Treten bei deiner Freundin Anfälle häufiger auf (in der Arbeit) oder ist sie unter Medis Anfallsfrei?

Gibts bei dir eine Bestätigung durch einen Neurologen?
Wie stellt ein Betriebsarzt bei einer meist recht oberflächlichen Untersuchung das fest?

Woher weiß der Schulleiter dass? - Schweigepflicht!

Gabs keine Einstellungsuntersuchung?

Wenn ich schon in der Ausbildung bin (nach der Probezeit), dann ist ein Kündigung faktisch nicht mehr möglich, es sei denn es ist dir objektiv nicht möglich deine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
 
@renje: ist es dann rechtens, dass in den Verträgen steht, vorbehältlich gesundheitlicher Eignung(die durch eine betriebsärztliche Untersuchung, fest zu stellen ist)....?
 
Also ich bin ja echt froh, dass wir renje hier haben. Der kennt sich ganz gut aus. Ansonsten bin ich entsetzt, wie hier mit den Schülern umgegangen wird.
 
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine chronische (!) Neuralgie durch den Betriebsarzt festgestellt wurde - die Diagnose wird wohl nicht erst seit der Untersuchung bekannt sein. Und dann frage ich mich, warum der Betriebsarzt die TE zur Ausbildung zugelassen hat, jetzt aber kündigen lassen will...

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
...
und noch eine Frage: gerade jetzt haben wir auch noch einen Arbeitsauftrag bekommen, dass wir uns mal Gedanken machen sollen welche kranknheitsbilder es NICHT zulassen in der Pflege zu arbeiten :-(

Ich weiß das von schwerem Asthma, wer weiß noch etwas? ...
Welch ein Zufall ... .

Geh doch mal von der anderen Seite ran- welche Fähigkeiten musst du mitbringen? Welche Erkrankungen könnten diese einschränken? Gibt es Hilfsmittel, die das Defizit ev. ausgleichen können?

Was bedeutet Fotoepilepsie? Muss das nicht heißen: optisch evozierte Potentiale? Wann treten die auf? Und welche Folgen kann das haben? Gibt es Möglichkeiten dieses Risiko zu reduieren?

Wodurch entsteht eine Neuralgie? Kann die Arbeistbelastung im Pflegeberuf eine Auswirkung auf die Ursache haben? Wenn ja welche und wie kann man das Risiko minimieren?

Warum ist ein Asthma ein Ausschlusskriterium? Trifft dies immer zu? ...

Ich würde zusätzlich unterscheiden zwischen bereist vorhandenen Erkrankungen und Erkarnkungen, die sich erst im Laufe der Arbeitszeit herauskristallisieren.

Viel Erfolg beim Erfüllen des Arbeitsauftrages.

Elisabeth
 
@kräuterfrau
@renje: ist es dann rechtens, dass in den Verträgen steht, vorbehältlich gesundheitlicher Eignung(die durch eine betriebsärztliche Untersuchung, fest zu stellen ist)....?
Das ist schon Rechtens. Aber da gehts um die Einstellung und nicht wenn ich schon die Ausbildung mache.
Deshalb auch u.a. meine Frage nach der Einstellungsuntersuchung und wie lange claudina die Ausb. schon macht.
Desweiteren woher kommt die Kenntnis des Schulleiters?

@claudina
Ich weiß das von schwerem Asthma, wer weiß noch etwas?
kommt auf die Ausprägung an:
z.B. gibts bekannte Auslöser

kann muss aber nicht:
Neurodermitis
Epilepsie
Diabetes
MS
Psychosen
schwere Schädel-Hirn-Traumen

aber auch da kommts immer auf die schwere der Erkrankung an und Manifestationen.

Querschnitt würde ich als einziges als absolutes K.O. Kriterium ansehen.
 
@kräuterfrauDas ist schon Rechtens. Aber da gehts um die Einstellung und nicht wenn ich schon die Ausbildung mache.
Deshalb auch u.a. meine Frage nach der Einstellungsuntersuchung und wie lange claudina die Ausb. schon macht.

Nicht immer findet die betriebsärztliche Einstellungsuntersuchung vor Ausbildungsbeginn statt. Sie kann auch im Einführungsblock liegen.
 
@claudia: jaaaahaa - deshalb ja auch meine Frage:weissnix:

Für Semptember- oder Oktoberbeginn, wäre das schon arg spät.

Das wäre ein ziemlich massives Versäumnis des Schulträgers, wenn dieser erst nach 4Monaten auf den Trichter kommt, dass der Schüler gesundheitlich ungeeignet wäre, da hätte er ihn ja schon auf die Menschheit losgelassen.:thinker:
 
@claudia: jaaaahaa - deshalb ja auch meine Frage:weissnix:

Für Semptember- oder Oktoberbeginn, wäre das schon arg spät.

Das wäre ein ziemlich massives Versäumnis des Schulträgers, wenn dieser erst nach 4Monaten auf den Trichter kommt, dass der Schüler gesundheitlich ungeeignet wäre, da hätte er ihn ja schon auf die Menschheit losgelassen.:thinker:


"Auf die Menschheit losgelassen" nicht unbedingt - ich kenne Schulen mit drei Monaten Einführungsblock. Also Ausbildungsbeginn 1.10., Praxiseinsatz ab Anfang Januar (und zwischen den Jahren Urlaub). Es soll auch Schulen mit Ausbildungsbeginn zum 1.11. geben. Und "gesundheitliche Nicht-Eignung" kann auch nach der Probezeit ein Grund für Beendigung der Ausbildung sein - falls eine Krankheit auftritt /entdeckt wird, die die Ausübung der Tätigkeit unmöglich macht.

Was mich wundert: Laut ihrem einzigen anderen Beitrag hat meine Fast-Namensvetterin ihr Examen im Herbst bestanden?
 
Was mich wundert: Laut ihrem einzigen anderen Beitrag hat meine Fast-Namensvetterin ihr Examen im Herbst bestanden?
So schreibt sie in dem anderen Ihrer 2 Beiträge insgesamt.

Haben wir wohl mal wieder die Schularbeiten gemacht.....

Ich schliesse dann mal diesen Thread hier mit der Bitte an die TE, sich bei mir für eine Wiedereröffnung zu melden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen