Röntgenbär
Junior-Mitglied
- Registriert
- 01.11.2007
- Beiträge
- 58
- Beruf
- MTRA, Gesundheitsbetriebswirt
- Akt. Einsatzbereich
- Radiologische Diagnostik
- Funktion
- Bereichsleitung
Claudia hat nur zum Teil Recht, denn hier schlägt eventuell die Bürokratie wieder zu.
Zum Sächsischen Reisekostengesetz zum Beispiel existiert ein Monstrum Namens "Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes".
Und in dieser Vorschrift wird der Geltungsbereich erweitert und zwar von Landesbeamten und -richtern, u.a. auf alle Beschäftigten des Freistaates, die dem Geltungsbereich des TV-L und des TVA-L BBiG unterliegen.
Insofern kann Lusche wohl tatsächlich nur selbst seine Frage beantworten und sollte ggf. seine Betriebsrat/ Personalrat kontaktieren.
Allerdings würde mich der Ausgang des "Konfliktes" interessieren.
Zum Sächsischen Reisekostengesetz zum Beispiel existiert ein Monstrum Namens "Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes".
Und in dieser Vorschrift wird der Geltungsbereich erweitert und zwar von Landesbeamten und -richtern, u.a. auf alle Beschäftigten des Freistaates, die dem Geltungsbereich des TV-L und des TVA-L BBiG unterliegen.
Insofern kann Lusche wohl tatsächlich nur selbst seine Frage beantworten und sollte ggf. seine Betriebsrat/ Personalrat kontaktieren.
Allerdings würde mich der Ausgang des "Konfliktes" interessieren.