Hallo!
Ich bin neu hier und möchte direkt mit einem für mich aktuell sehr wichtigem Thema losschießen:
In dem Haus, in dem ich seit 2001 tätig bin, arbeite ich seit Feb. 2010 im Op und bin somit in der Tarifgruppe 8A eingeordnet.
Seit Januar 2012 bin ich in Elternzeit. Nun möchte ich im Januar wieder mit der Arbeit beginnen, allerdings nur mit 40%.
Mein Pflegedirektor möchte mich nun wieder auf Normalstation versetzen. Dies möchte ich aus finanziellen, aber vor allem natürlich aus aus Zeitgründen nicht. Im OP habe ich ja geregelte Arbeitszeiten, auf Station käme ich wieder in den Schichtdienst.
Absolut schwierig wäre das vor allem im Bezug auf die Betreuung meiner Tochter und das Familienleben.
Ver.di hat mir nun gesagt das es rechtlich nicht zulässig ist mich wieder auf Normalstation zu versetzen. Zum einen würde ich dann in der Lohngruppe zurückgestuft werden, zum anderen ist auch die Änderung der Arbeitszeit als Nachteil zu werten. Gesetzlich ist aber verankert das einem nach der Elternzeit keinerlei Schlechterstellung zuteil werden darf und einem ein "gleichwertiger Arbeitsplatz" (wohl vor allem finanziell gemeint) zusteht.
Nun bin ich natürlich in dem Dilemma das bei der "Chefetage" auch durchzusetzen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Meine Frage ist nun, ob es irgendwem schon ähnlich ergangen ist und wie das geregelt wurde. Oder hat wer noch mehr Informationen zu dem Thema und einer möglichen Lösung?
Vielen, vielen Dank schon mal für alle Hilfe und alle Ideen!!!
Ich bin neu hier und möchte direkt mit einem für mich aktuell sehr wichtigem Thema losschießen:
In dem Haus, in dem ich seit 2001 tätig bin, arbeite ich seit Feb. 2010 im Op und bin somit in der Tarifgruppe 8A eingeordnet.
Seit Januar 2012 bin ich in Elternzeit. Nun möchte ich im Januar wieder mit der Arbeit beginnen, allerdings nur mit 40%.
Mein Pflegedirektor möchte mich nun wieder auf Normalstation versetzen. Dies möchte ich aus finanziellen, aber vor allem natürlich aus aus Zeitgründen nicht. Im OP habe ich ja geregelte Arbeitszeiten, auf Station käme ich wieder in den Schichtdienst.
Absolut schwierig wäre das vor allem im Bezug auf die Betreuung meiner Tochter und das Familienleben.
Ver.di hat mir nun gesagt das es rechtlich nicht zulässig ist mich wieder auf Normalstation zu versetzen. Zum einen würde ich dann in der Lohngruppe zurückgestuft werden, zum anderen ist auch die Änderung der Arbeitszeit als Nachteil zu werten. Gesetzlich ist aber verankert das einem nach der Elternzeit keinerlei Schlechterstellung zuteil werden darf und einem ein "gleichwertiger Arbeitsplatz" (wohl vor allem finanziell gemeint) zusteht.
Nun bin ich natürlich in dem Dilemma das bei der "Chefetage" auch durchzusetzen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Meine Frage ist nun, ob es irgendwem schon ähnlich ergangen ist und wie das geregelt wurde. Oder hat wer noch mehr Informationen zu dem Thema und einer möglichen Lösung?
Vielen, vielen Dank schon mal für alle Hilfe und alle Ideen!!!