Versetzung aus OP nach Elternzeit

sabi81

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05.11.2013
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Hallo!

Ich bin neu hier und möchte direkt mit einem für mich aktuell sehr wichtigem Thema losschießen:
In dem Haus, in dem ich seit 2001 tätig bin, arbeite ich seit Feb. 2010 im Op und bin somit in der Tarifgruppe 8A eingeordnet.
Seit Januar 2012 bin ich in Elternzeit. Nun möchte ich im Januar wieder mit der Arbeit beginnen, allerdings nur mit 40%.
Mein Pflegedirektor möchte mich nun wieder auf Normalstation versetzen. Dies möchte ich aus finanziellen, aber vor allem natürlich aus aus Zeitgründen nicht. Im OP habe ich ja geregelte Arbeitszeiten, auf Station käme ich wieder in den Schichtdienst.
Absolut schwierig wäre das vor allem im Bezug auf die Betreuung meiner Tochter und das Familienleben.

Ver.di hat mir nun gesagt das es rechtlich nicht zulässig ist mich wieder auf Normalstation zu versetzen. Zum einen würde ich dann in der Lohngruppe zurückgestuft werden, zum anderen ist auch die Änderung der Arbeitszeit als Nachteil zu werten. Gesetzlich ist aber verankert das einem nach der Elternzeit keinerlei Schlechterstellung zuteil werden darf und einem ein "gleichwertiger Arbeitsplatz" (wohl vor allem finanziell gemeint) zusteht.

Nun bin ich natürlich in dem Dilemma das bei der "Chefetage" auch durchzusetzen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Meine Frage ist nun, ob es irgendwem schon ähnlich ergangen ist und wie das geregelt wurde. Oder hat wer noch mehr Informationen zu dem Thema und einer möglichen Lösung?

Vielen, vielen Dank schon mal für alle Hilfe und alle Ideen!!!
 
Hast du einen Vertrag als OP-Schwester, dann ist s unrechtens. Hast du einen Vertrag als Krankenschwester, dann ist es meiner Erfahrung nach möglich. Denn hier hast du keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Du bist Angestellte des Hauses. Dies achtet heutzutage penibl darauf, dass die Verträge so gestaltet sind, dass sie die Kollegen jederzeit verscheiben können. Die Entlohnung erfolgt leistungsgemäß nach Tarif.

Eliabeth
 
Ich sehe es so, daß Du Anspruch auf Deine Vergütungsgruppe hat, aber nicht auf den Einsatzort. Wenn der AG nachweisen kann, daß er Dich im OP nicht braucht oder nicht einsetzen kann, dann kann er Dich natürlich woanders einsetzen. Der Arbeitsvertrag ist in der Regel mit dem AG geschlossen und nicht mit einzelnen Bereichen.
Um Dir ans Geld zu gehen, müßte der AG eine Änderungskündigng aussprechen. Das halte ich für ihn direkt nach der Elternzeit doch schwer durchzuziehen, wenn Du Dich dagegen wehrst. Wenn Du schon mit verdi Kontakt hast (oder Deiner Personalvertretung), dann laß Dir bei der Formulierung eines Schreibens an den AG helfen. Du mußt natürlich bedenken, daß Du auch noch eine gewünschte Teilzeitbeschäftigung mit 40% und geregelte Arbeitszeiten möchtest, so wie fast alle Mitarbeiter mit kleinen Kindern. Da kann der AG schon gut argumentieren, daß er das nicht erfüllen kann.
Nun bin ich natürlich in dem Dilemma das bei der "Chefetage" auch durchzusetzen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Mitarbeiter des Jahres wirst Du wohl nicht mehr werden, wenn Du nicht den Interessen des AGs folgst. Das hängt sehr vom Chef und seiner Phantasie ab, ob und wie er Dir danach das Leben schwer machen könnte.
 
Meine Verdi-Auskunft lautete ehedem anders. Wo finde ich die entsprechenden Urteile zu dem Thema.

Elisabeth
 
Der Einsatz in einer niedrigeren Vergütungsgruppe (dann EG 7a statt 8a) setzt eine Änderungskündigung voraus:
http://www.haufe.de/oeffentlicher-d...derungskuendigung_idesk_PI13994_HI711861.html

bißchen ausführlichere Erklärungen zu der Änderungskündigung:
http://www.haufe.de/oeffentlicher-d...ung-55-abs-2-bat_idesk_PI13994_HI1425034.html

Zur Änderungskündigung im Anschluß an die Elternzeit sagt Haufe auch was:
http://www.haufe.de/personal/person...lben-arbeitsplatz_idesk_PI10413_HI568130.html

Man muß hier unterscheiden:
Einsatzort ist nicht Vertragsteil, Entgelt schon.
 
Ganz lieben Dank für die Infos.

Elisabeth
 

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