Rückkehr nach Elternzeit=Versetzung

Frederike06

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13.01.2011
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2
Ort
NRW
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensiv
Hallo,
ich bin z.Z. noch in Elternzeit. Ich möchte im Dezember nach 7 Monaten Elternzeit wieder arbeiten gehen. Ich werde genauso wieder arbeiten wie vorher, sprich Vollzeit. Ich arbeite als "normale" Krankenschwester auf einer Intensivstation. Auf unserer Station herrscht seit jeher chronischer Personalmangel. Durch viele Schwangerschaften in diesem Jahr, wurde der Personalmangel dieses Jahr sehr gravierend. Es wurden immer irgendwelche "unerfahrenen" Schwestern zum Arbeiten auf die Intensiv geschickt, mit befristeten Verträgen bis Dezember. Jetzt war meine Kollegin, die im Januar wieder kommen will, bei der PDL und ihr wurde gesagt, man habe keine Verwendung für sie auf der ITS. Sie wird da hingesteckt, wo ihre Stunden hinpassen ( sie hat von 100%, auf 60% reduziert).Sie hat wie ich auch keine Fachweiterbildung.
Mein Gespräch mit der PDL steht noch an, aber laut "meiner" Stationsleitung sieht es auch für mich schlecht aus.
Ich bin wie gesagt keine Fachkrankenschwester, habe aber auf "meiner" Station auch im Dialysebereich gearbeitet ( machen nur einige bei uns). Und komme mit den selben Stunden wieder. Lt. Arbeitsvertrag habe ich EG 8a TVöD und mir steht eine gleichwertige Arbeitsstelle zu.
Was heißt in dem Fall gleichwertig?
Und wie kann es sein, dass keine Stellen frei sind, wenn doch Schwestern bis Dezember auf die Intensiv versetzt wurden? Wir wollten doch im Dezember bzw. Januar wieder kommen?
LG Frederike
 
Moin Moin,
gleichwertig bedeutet du kannst überall dort eingesetzt werden wo gleiche oder ähnliche Aufgaben hast wie bisher.Wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht drin steht dass du explizit für die ITS eingestellt bist, können sie dich auf jede andere Station versetzen.Auch wenn das doof ist für dich.
Wie es sein kann dass keine Stellen frei sind musst du mit deinem Arbeitgeber klären.Dazu aus der Ferne etwas zu sagen,ohne das Haus etc.zu kennen käme wildem drauf losraten gleich:wink:
 
Danke für deine schnelle Antwort. Gleichwertig heißt also, egal hauptsache eine Stelle als Krankenschwester?
Stellen sind ja in dem Snne frei. Im Dezember laufen wohl die ganzen Zeitversetzung - Verträge aus. Es wären doch also " unsere" Stellen wieder frei. Haben wir keinen vorrangigen Anspruch darauf?
 
Wie bereits gesagt wurde, du hast keinen Anspruch wieder auf deine alte Stelle, auch keinen vorrangigen. Du hast ja einen Vertrag mit dem Haus, nicht mit der Station, von daher sehe ich da kein Problem seitens des AG.
Sieh es als Chance auch mal was neues kennenzulernen.
 
Auch wenn du nicht in Elternzeit gewesen wärst, könnte man dich versetzen.
 
...Es wurden immer irgendwelche "unerfahrenen" Schwestern zum Arbeiten auf die Intensiv geschickt, mit befristeten Verträgen bis Dezember. ...
Das Argument würde ich nicht anbringen beim Gespräch mit der PDL. Das könnte voll nach hinten los gehen- zu recht, wie ich finde.

Ansonsten: Was sagt dein Arbeitsvertrag? Bist du explizit für den Intensivbereich eingestellt?

Elisabeth
 
Auch wenn du nicht in Elternzeit gewesen wärst, könnte man dich versetzen.

Ja, aber soweit mir bekannt ist nur für max 3 Monate ohne Rücksprache mit dem Personalrat!

@All: Stünde ihr nicht eine Stelle mit der entsprechenden Entgeldgruppe zu?

@Frederike06: Ich möchte ja hier keine Paralelldiskussion aufmachen, aber kann es sein dass die Station die "Mütter" nicht alle zurück will, weil sie Unflexibilität bezüglich Dienstzeiten/Kind krank befürchtet?

Liebe Grüße
Ludmilla
 
@ludmilla- du hast in der Regel einen Arbeitsvertrag mit dem Haus gemacht. Bittere Erkenntnis für alle, die nach einer Auszeit wieder einsteigen wollen. Selbst ein Anwalt musste da klein beigeben. AG sind halt net dumm.

Elisabeth
 
@ludmilla- du hast in der Regel einen Arbeitsvertrag mit dem Haus gemacht. Bittere Erkenntnis für alle, die nach einer Auszeit wieder einsteigen wollen. Selbst ein Anwalt musste da klein beigeben. AG sind halt net dumm.

Elisabeth

Das ist mir sehr wohl bekannt, habe auch nichts anderes behauptet, aber das ist nicht die Antwort auf meine Fragen! Ich halte auch AG nicht für dumm!

Vor Jahren war bei einem ehemaligen AG, Tarifvertrag des TVöD, eine dauerhafter Einsatz auf einer anderen Station nur nach Zustimmung des Personalrates möglich. Das galt aber nicht nach Rückkehr aus der Elternzeit. Kurzfristige Versetzungen waren möglich!

Also nochmal, kann die Rückkehrerin verlangen weiter nach EG 8a vergütet zu werden , auch wenn sie nicht auf Intensivstation eingesetzt wird. Und mich interessieren keine Spekulationen, sondern die gesetzlichen Grundlagen!
 
Ja, aber soweit mir bekannt ist nur für max 3 Monate ohne Rücksprache mit dem Personalrat!

Also nochmal, kann die Rückkehrerin verlangen weiter nach EG 8a vergütet zu werden , auch wenn sie nicht auf Intensivstation eingesetzt wird. Und mich interessieren keine Spekulationen, sondern die gesetzlichen Grundlagen!

Zuerst kommt das mal auf einen eventuellen Tarifvertrag (resp. AVR) an. Ob dazu überhaupt etwas im TVÖD steht weiß ich nicht, den Text kann man aber schnell googlen. Im Betriebsverfassungsgesetz ist es ein Monat, meine ich.

Wie oben schon irgendwann mal geschrieben wurde: Es steht ihr ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu. Der "Wert" bemisst sich aus der Vergütung (wichtiger Bestandteil der vertraglichen Bindung) und aus der qualitativen Tätigkeit, wiederum gern bemessen an der Qualifikation.

Das Gehalt muss ihr zustehen, Kürzungen kann es hier nur geben wenn sie auf ihren Wunsch wechselt oder wenn das ganze über eine Änderungskündigung praktiziert wird. Je nach AG kann das also in den nächsten Monaten auf sie zukommen ... Hier dann den BR hinzuziehen. (BEM-Maßnahmen wären auch möglich, hier ja aber nicht)

Die periphere Pflege als minderwertig darzustellen wird nicht gelingen, vor Allem weil sie eh keine Anästhesie/ITS- Zusatzqualifikation hat.

Also: Umsetzung ist machbar, Gehaltskürzung nicht; Änderungskündigung ausgenommen!

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Wann und wie und ob wo Stellen frei sind, kann die TE hier nicht wissen, da steckt viel mehr dahinter als der einzelne sieht; wir hier also erst recht nicht.
 
... Das Gehalt muss ihr zustehen, Kürzungen kann es hier nur geben wenn sie auf ihren Wunsch wechselt oder wenn das ganze über eine Änderungskündigung praktiziert wird. Je nach AG kann das also in den nächsten Monaten auf sie zukommen ... Hier dann den BR hinzuziehen. (BEM-Maßnahmen wären auch möglich, hier ja aber nicht)
...
Das ist relevant. Und hier würde ich überlegen, ob ich einen Anwalt hinzuziehe und mich beraten bezüglich der Änderungskündigung... es sei denn, die TE ist bereits Mitglied bei Verdi.

Ab wann hat man bei Verdi eigentlich einen Rechtsanspruch? Ehedem waren es erst nach 3monatiger Mitgliedschaft möglich.

Btw.- auch mit der Zusatzausbildung gibt es keinen Grund, sich über die periphere Pflege zu erheben. Wir sind schlussendlich alle Spezialisten auf dem jeweiligen Fachgebiet. Und die Intensivpflege ist nicht die Elite der Nation.

Elisabeth
 
Btw.- auch mit der Zusatzausbildung gibt es keinen Grund, sich über die periphere Pflege zu erheben. Wir sind schlussendlich alle Spezialisten auf dem jeweiligen Fachgebiet. Und die Intensivpflege ist nicht die Elite der Nation.

Elisabeth

Hat zumindest hier niemand behauptet. Sie möchte nur an ihren gewohnten Arbeitsplatz zurück, weil sie sich dort wahrsxheinlich sicher fühlt. Dagegen ist erstmal nichts einzuwenden und es ist auch verständlich.
Zudem ist mit dem ehemaligen Arbeitsgebiet, da Intensivstation, eine höhere Vergütung verbunden.

Mit Elite der Nation hat das in diesem Fall nichts zutun!
 
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Reaktionen: Bachstelze
"...irgendwelche "unerfahrenen" Schwestern..." Jeder interpretiert das halt anders.

Elisabeth
 
Und wie sieht das von der anderen Seite aus?
Die „unerfahrenen“ Kolleginnen sind seit Monaten auf Station...haben den Personalengpass kompensiert und sich zwischenzeitlich eingearbeitet, ins Team integriert usw....

Nun hat der Lakai seinen Dienst getan....und wird einfach wieder abgeschoben?

Das wäre (vor Allem) moralisch n.M.n. nur vertretbar, wenn den "Lückenfüllern" von Anfang an klar gesagt worden wäre, dass es definitiv keine Verlängerungsoption gibt.

VG lusche
 

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