- Registriert
- 16.02.2010
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- 6
Hallo zusammen,
ich arbeite seit über 11 Jahren in einem katholischen Krankenhaus.
Die Vergütung erfolgt nach AVR.
Nach einigen Jahren als Stationsleitung (Vergütung KR 9b) bin ich in die Pflegedienstleitung gewechselt (KR 11a).
Rufbereitschaften und Überstunden wurden in dieser Zeit (2,5 Jahre) nicht gezahlt.
Anfang nächsten Jahres werde ich in den Pflegedienst versetzt und als Bereichsleitung eingesetzt.
Laut Aussage der Personalabteilung soll dann eine Rückstufung in KR 9b erfolgen.
Ist dies zulässig und wo finde ich die Grundlagen bzw. Urteile dazu?
Habe ich einen Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung der Rufbereitschaft?
Vielen Dank für die Hilfe!
ich arbeite seit über 11 Jahren in einem katholischen Krankenhaus.
Die Vergütung erfolgt nach AVR.
Nach einigen Jahren als Stationsleitung (Vergütung KR 9b) bin ich in die Pflegedienstleitung gewechselt (KR 11a).
Rufbereitschaften und Überstunden wurden in dieser Zeit (2,5 Jahre) nicht gezahlt.
Anfang nächsten Jahres werde ich in den Pflegedienst versetzt und als Bereichsleitung eingesetzt.
Laut Aussage der Personalabteilung soll dann eine Rückstufung in KR 9b erfolgen.
Ist dies zulässig und wo finde ich die Grundlagen bzw. Urteile dazu?
Habe ich einen Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung der Rufbereitschaft?
Vielen Dank für die Hilfe!