Verlängerung der Probezeit im TVöD nicht vorgesehen?

narde2003

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Liebe Experten,

ich habe gehört, dass im TVÖD eine Verlängerung der Probezeit nicht möglich ist?

Eine MA wird 5 Wochen nach der Einstellung für mindestens 4 Monate krank.
Somit ist eine faire Einschätzung der MA nicht möglich.
Die Mitarbeiterin hat einen unbefristeten Vertrag.

Warum kann man die Probezeit nicht um die Zeit der Krankheit verlängern?

Liebe Grüsse
Narde
 
Schau mal ins Kündigungsschutzgesetz,- die Kündigungsfristen ändern sich zb. dann. Ich denke, daß der Arbeitgeber die Probezeit warscheinlich nicht verlängern will. Vielleicht hat er für Ersatz sorgen müssen und ist mir diesem sehr zufrieden. Ich habe gelesen, daß man bei der Verlängerung der Probezeit so etwas wie einen Aufhebungsvertrag schließen kann.
Erinnere mich, daß wir eine Mitarbeiterin hatten deren Probezeit verlängert wurde und die dann als diese nach dem Ablauf nicht genommen werden sollte geklagt hatte.- Leider erinnere ich mich nicht mehr wie das ausgegangen ist.- Warscheinlich aber würde mich das als Arbeitgeber abschrecken eine Probezeit zu verlängern.lg Fearn
 
Du interpretierst in meinen Beitrag Dinge hinein die nicht dort stehen - wenn ein Ersatz für die MA vorhanden wäre, bräuchte man sich nicht den Kopf darüber zu zerbrechen, sondern einfach nur kündigen.

Es gibt keinen Ersatz für die MA, nur sind wir sehr zwiegespalten, ob man die MA nun ohne Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernimmt oder nicht, zumal eine lange Einarbeitungsphase geplant war.
 
Liebe Experten,

ich habe gehört, dass im TVÖD eine Verlängerung der Probezeit nicht möglich ist?

Eine MA wird 5 Wochen nach der Einstellung für mindestens 4 Monate krank.
Somit ist eine faire Einschätzung der MA nicht möglich.
Die Mitarbeiterin hat einen unbefristeten Vertrag.

Warum kann man die Probezeit nicht um die Zeit der Krankheit verlängern?

Liebe Grüsse
Narde

Hallo,

eine Verlängerung der Probezeit ist zwar nicht möglich, jedoch gibt es für diesen Fall doch eine Hintertür:

a) das Arbeitsverhältnis wird während der Probezeit gekündigt

und

b) man schließt ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der sachlichen Begründung "zur Erprobung" ab. Dies sollte aber 6 Monate nicht überschreiten.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Medsonet,

vielen Dank für den Tipp, den werde ich weiterleiten.

liebe Grüsse
Narde
 

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