Verlängerung der 3-jährigen Ausbildung

BlauesMeer

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Hallo zusammen :-), welche Gründe sind denkbar und evtl auch schon praktiziert worden um eine 3jährige Ausbildung zu verlängern?
Wäre theoretisch auch eine Verlängerung um lediglich 6Monaten möglich?

Vielen Dank schonmal für Eure Meinungen und Erfahrungen!! ;-)
 
Hallo BlauesMeer,

verlängerungen sind meiner Erfahrung nach meist Folge von Fehlzeitenüberschreitungen während der Ausbildung oder entsprechend schlechte Noten (entweder vor der Examen oder im Examen). Davon abhängig ist welche Teile der Ausbildung dann verlängert bzw. Teile des Examens wiederholt werden müssen. Das Examen kann (sofern es kein gesonderter Nachholtermin wg. Erkrankung während des Examens ist) frühestens nach 6 Monaten erneut angetreten werden. Das liegt daran, dass es hier und da zwei unterschiedliche Ausbildungsbeginne im Jahr gibt. Entweder 1.10 oder 1.4. - also muss das Prüfungskomitee der Regierungsbezirke welche das jeweilige Examen verantworten alle 6 Monate ein Neues aufstellen.

Geplant bzw. vorsätzlich die Ausbildung zu verlängern, das wollte bisher noch keiner der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler welche ich kennengelernt habe. Ob das geplant möglich ist (so wirkt es irgendwie aus deiner Frage auf mich) ist wohl maßgeblich davon abhängig was die Berufsfachschule an welcher man sich bewirbt oder lernt bzw. die zuständige Schulleitung dazu sagt. Denkbar ist auch, dass so etwas durch die Regierung dann erst genehmigt werden muss und es dann deswegen einen guten Grund haben müsste.

Ob die aktuelle "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV)", welche die Gesetzesgrundlage für alles während Ausbildung und rum uns Examen ist, eine Erklärung bietet lässt sich auf die Schnelle bestimmt auch selbst herausfinden. ;)

Link zur KrPflAPrV: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf
 
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Die Gründe:
Schlechte Noten, Fehlzeiten, persönliche Gründe.
Prkatiziert - ja immer wieder.
6 Monate grundsätzlich möglich, auch 3 Monate kein Problem.
Du wirst nur schwer eine Schule finden bei der du dann das Examen ablegen kannst.
Bei 6 Monaten weniger Probleme, wenn deine Schule einen halbjährlichen Beginn hat, oder du legst das Examen an einer anderen Schule ab, auch das ist möglich, aber nicht unbedingt ratsam.
Der Schulaufsichtsbehörde ist das egal.
 
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Danke für eure Antworten. Ich dachte wenn ich zuviele Fehlzeiten wegen Krankheit habe, dass dann die Schule ohnehin mich ansprechen wird und dann die Prüfung auf den nächstmöglichen Termin verlegt, oder seh ich das zu einfach?

Kennt jemand gute online Seiten für die Vorbereitung rund um die Themen Medizin, Anatomie, Organe, Pflege usw.??

Schonmal Danke für Eure Tipps! ;-)
 
Ja, wenn du über 10 % der Stundenzahlen der praktischen oder theoretischen Ausbildung kommst und keine Härtefallregelung in Kraft tritt, wirst du nicht für das Examen zugelassen. In der Praxis sind es 250 Stunden und in der Theorie 210 Stunden. Jenachdem kann man nur Teilweise das Examen abgelegen und muss "Ausbildungsteile" wiederholen. Wenn du zu viele Fehlzeiten hast, werden sie es dir spätestens bei der Zulassung zum Examen offenbaren... hoffentlich aber eigentlich schon eher. Diese Regelungen stehen aber in der bereits genannten KrPflAPrV ;-)

Gute online-Seiten zur Examensvorbereitung?

Mein Favorit zur Examensvorbereitung aller Art waren diese zwei offline-Seiten-Sammlungen... ;-)

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Danke für eure Antworten. Ich dachte wenn ich zuviele Fehlzeiten wegen Krankheit habe, dass dann die Schule ohnehin mich ansprechen wird und dann die Prüfung auf den nächstmöglichen Termin verlegt, oder seh ich das zu einfach?
Ja teilweise.
Denke daran du bist in der Erwachsenenbildung und nicht mehr in DER Schule. Du musst dich um dein Zeugs jetzt selbst kümmern, es läuft dir keiner mehr Hinterher.
Behalte sowohl deine Leistungen wie auch deine Fehlzeiten im Blick, du bist dafür Verantwortlich und sonst niemand.

Was ist eigentlich der Hintergrund deiner Frage?
 
Ich befürchte einfach, dass das Lernpensum zu viel werden könnte, und da ist es sehr beruhigend zu wissen, dass man die Dauer der Ausbildung um ein halbes oder ganzes Jahr dehnen kann.. :o)
 
Ich befürchte einfach, dass das Lernpensum zu viel werden könnte, und da ist es sehr beruhigend zu wissen, dass man die Dauer der Ausbildung um ein halbes oder ganzes Jahr dehnen kann.. :o)
So einfach ist es nicht - Du willst für das halbe Jahr schließlich auch bezahlt werden, oder nicht? Über die drei Jahre kommen da pi mal Daumen Euro 50.000,- zusammen - warum sollte man mit weiteren zehn- bis zwanzigtausend Deine Faulheit unterstützen?

Eine Verlängerung der Ausbildung entsteht durch Fehlzeiten, wegen Krankheiten, Unfällen, durch Schwangerschaft und Erziehungszeit oder aber, weil die Leistungen so schlecht sind, dass die Zulassung nicht möglich ist. Diese Entscheidung liegt jedoch nicht beim Azubi!
 
Wie errechnen sich denn diese Summen von denen du berichtest?

Ich werde selbstverständlich alles dafür tun um in der Regelzeit zu bestehen, kam vielleicht falsch rüber! ;-)
 
Diese Entscheidung liegt jedoch nicht beim Azubi!
Bei wem denn sonst?
Wenn ich unbedingt verlängern will und die Schule stimmt nicht zu, was bei uns bei einer einigermaßen guten Begründung immer der Fall ist, dann überschreitet der Schüler halt die Fehlzeiten oder schreibt schlechte Noten oder fällt im Examen durch - das ist doch steuerbar durch den Schüler und gar nicht so schwer!
Wie errechnen sich denn diese Summen von denen du berichtest?
Dein Monatsgehalt x12Monate x3Jahre
 
Bei wem denn sonst?
Wenn ich unbedingt verlängern will und die Schule stimmt nicht zu, was bei uns bei einer einigermaßen guten Begründung immer der Fall ist, dann überschreitet der Schüler halt die Fehlzeiten oder schreibt schlechte Noten oder fällt im Examen durch - das ist doch steuerbar durch den Schüler und gar nicht so schwer!
So gesehen hast Du nicht Unrecht. Die Ausbildung unterscheidet sich halt in dieser Hinsicht von einem Studium, bei dem der Student (in einem gewissen Rahmen) selbst entscheiden kann, ob er ein Urlaubssemester nimmt, das geplante Examen um ein halbes Jahr verschiebt o.ä.
 

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