Verbindliche Zusage für Ausbildungsplatz

Tanya

Newbie
Registriert
16.02.2011
Beiträge
6
Hi ihr lieben, ich habe mal eine wichtige frage: ich wurde von einer krankenpflegeschule, die mir gut gefällt, vorgemerkt, und sollte innerhalb einer woche kurz schriftlich zusagen, dass ich den ausbildungsplatz wahrnehme.
da das sekretariat "verbindlich" geschrieben hatte, habe ich dieses wort ebenfalls in meiner kurzen antwort verwendet.
der vertrag wird erstellt und mir in den nächsten wochen zugesandt.

nun habe ich von einer anderen schule, die mir noch ein wenig besser gefällt, auch eine zusage, insofern ich gesund bin (betriebsärztliche untersuchung steht noch aus).

jetzt habe ich eine frage: was bedeutet das wort "verbindlich" hier?
könnte ich immer noch absagen, um an der anderen pflegeschule aufgenommen zu werden?
wenn ja, wie würde das gehen?
ich würde das natürlich früh machen, um jemand anderem auch eine chance zu geben.
oder komme ich aus meiner verbindlichen zusage nun gar nicht mehr raus?
könnt ihr mir bitte kurz erklären, was da sache ist?

vielen lieben dank!
 
Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, müsste das eigentlich ohne Probleme gehen.
Je früher desto besser allerdings =)
Würde also sobald wie möglich absagen, damit, wie du schon gesagt hast, jemand anderes noch die Chance bekommt. Wann wäre denn der Ausbildungsbeginn? Oktober??

Lg
 
genau, der 1.10.
ich habe auch ein schlechtes gewissen, aber der fahrtweg ist sehr weit. :/
 
Na ja, bis Oktober ist es ja noch ein Weilchen =)
Da werden die auf jeden Fall den Platz noch besetzen können.
 
Ich hab mir den link jetzt mal durchgelesen.
oh mann, was mach ich denn jetzt nur? die betriebsärztliche untersuchung ist erst am 29. märz, vorher sind keine termine frei.
wenn ich jetzt schon kündige und dann doch nicht die stelle in meinem traumklinikum kriege?
ich weiß nicht weiter. :(
 
aber während der probezeit könnte man doch theoretisch auch ohne angabe von gründen kündigen?
nicht, dass ich das so spät machen wollen würde, aber es würde denen doch mehr bringen, wenn die mich abspringen ließen?
 
Hey Tanya!

Ich finde den Link, den Maniac eingestellt hat, nachvollziehbar.
Trotzdem würde ich es anders sehen...

Ich habe bis vor zwei Monaten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gearbeitet und stand während der Bewerbungsverfahren für die Ausbildung zur GuK vor dem gleichen Problem wie du.

Grundsätzlich hast du doch erst einmal das Ausbildungsangebot angenommen. Du bist aber inhaltlich noch nicht über dein Ausbildungsverhältnis informiert - sprich: Arbeitszeiten, Urlaubstage, Schweigepflicht, Arbeitskleidung, Tätigkeitsbeschreibung etc.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man dir gegenüber keine Ansprüche herleiten kann, solange du den Ausbildungsvertrag nicht unterschrieben hast.

Überlege doch mal den umgekehrten Fall: Du bekommst eine "verbindliche" Zusage von einem potentiellen Arbeitgeber. Nachdem dir aber kein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zugesandt wurde, erfährst du auf Anfrage, dass man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat. Meinst du, dass du den Arbeitgeber jetzt verklagen kannst?

Ein Arbeitsvertrag bedarf zwar nicht zwingend der Schriftform, aber die Rahmenbedingungen müssen geklärt sein...

Liebe Grüße, Lantanas
 
@tanya:

oh mann, was mach ich denn jetzt nur? die betriebsärztliche untersuchung ist erst am 29. märz, vorher sind keine termine frei.
wo lässt du die Untersuchung machen?
Mußt du denn Befürchtung haben, dass du gesundheitlich nicht geeignet bist für den Beruf?

Ansonsten, warten bis du den Vertrag vom anderen Haus hast, dann Mitteilung, dass du den Ausb.platz doch nicht annimmst - danke für ihr Bemühungen - und gut ist es.
Was sollen die denn machen, wenn du nicht kommst?
Sie könnten dich höchstens auf Schadensersatz verklagen und die entstanden Kosten einfordern, die sie erst mal nachweisen müssten!
Wenn du angenommen Ende März kund tust - ich komme nicht - sind noch 6 Monate um den Platz zu besetzen.
Welche Kosten sollten denn da entstanden sein?
Kenne keine Schule die jemals geklagt hätte - ist Unsinn.

Als keep cool, wenn du den anderen Vertrag in der Tasche hast, dann schreib sofort - ich komme nicht - und gut isses.

Ein solches Vorgehen ist zwar nicht schön, aber durchaus üblich.

Alle Gute
Mach dich nicht verrückt.
 

Ähnliche Themen