Urlaubsstunden bei Teilzeitkräften

  • Ersteller Ersteller sunair76
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Hallo,

dann gehe ich mal davon aus, das dass die Berechnung eurer Personalabteilung stimmt, wenn ihr einen Haustarif habt.

Wenn du jetzt dauerhaft von einer 4-Tage Woche auf eine 3-Tage Woche umstellst, ist die Berechnung deiner Urlaubstage relativ einfach:

21 Tage ./. 4 Tage x 3 Tage --> 15,75 Tage, also 16 Urlaubstage jährlich.

Dies gilt aber nur dann, wenn du deinen Arbeitsvertrag dauerhaft auf diese Arbeitszeit änderst. Wenn nur nur kurzfristig per Dienstplan kürzer eingesetzt wirst, bleibt es bei den 21 Tagen wie bisher.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Medsonet1,
morgen werden sie mir erzählen. ich hoffe, dass du Recht hat. Noch mal herzlichen Dank.
Mecky
 
Dieses Herunterrechnen von Urlaubstagen auf 3 -oder 4-Tage-Wochen ergibt zwar rein rechnerisch keinen Nachteil, aber wer garantiert, das tatsächlich auch am Ende 6 Wochen Urlaub genommen werden können.

Konsequent wäre es daher, allen Pflegekräften die 6 Wochen Urlaub (je nach Tarifvertrag oder Regelung) zu geben und den einzelnen Urlaubstag entsprechend anteilig zu berechnen. Dann steht auch in der ganzen Woche ein U und nicht nur an drei Tagen.
 
Dieses Herunterrechnen von Urlaubstagen auf 3 -oder 4-Tage-Wochen ergibt zwar rein rechnerisch keinen Nachteil, aber wer garantiert, das tatsächlich auch am Ende 6 Wochen Urlaub genommen werden können.

Konsequent wäre es daher, allen Pflegekräften die 6 Wochen Urlaub (je nach Tarifvertrag oder Regelung) zu geben und den einzelnen Urlaubstag entsprechend anteilig zu berechnen. Dann steht auch in der ganzen Woche ein U und nicht nur an drei Tagen.

Hallo,

da gebe ich dir recht, dies ist auch das in den meisten Unternehmen übliche Berechnungsverfahren.
Der Urlaub wird auf Basis der Vollzeitkräfte berechnet (z.B. 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage Woche), pro Urlaubstag wird je nach Wochenstundenzahl (z.B. 40 Wochenstunden = 8 Stunden) das Arbeitszeitkonto entlastet, bei Teilzeitkräften (z.B. 20 Wochenstunden) im entsprechenden Verhältnis, in diesem Beispiel 4 Stunden pro Urlaubstag, unabhängig davon, wie sich ihre Wochenstundenzahl zeitmäßig auf die Wochentage verteilt.

Gruß

medsonet.1
 
aber wer garantiert, das tatsächlich auch am Ende 6 Wochen Urlaub genommen werden können.

Bei mir ist es garantiert.
Beispiel : eine MA arbeitet 6 Nächte/Monat und nimmt 3 Wochen Urlaub.
Sie arbeitet vom 01.-03.08. 3 Nächte.
Urlaub geht vom 10.-31.08. Der erste Urlaubstag wird auf den 10.08.
der letzte Urlaubstag auf den 31.08. geschrieben.
Ebenfalls steht sie für 3 Wochen so auf dem von der PDL genehmigten Urlaubsjahresplan.

LG
 
Hallo,

grundsätzlich muß der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch garantieren, egal, wie er jeweils rechnet. Hierüber müssen auch entsprechende Aufzeichnungen und Nachweise vorliegen. Dies ergibt sich schon aus den gesetzlichen Vorschriften für die Buchführung, denn er muß zum Jahresabschluß eine Pflichtrückstellung für die Resturlaube der Mitarbeiter bilden.

Jedoch sollte jeder nach dem Grundprinzip handeln:

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"

Gruß

medsonet.1
 
Dieses Herunterrechnen von Urlaubstagen auf 3 -oder 4-Tage-Wochen ergibt zwar rein rechnerisch keinen Nachteil, aber wer garantiert, das tatsächlich auch am Ende 6 Wochen Urlaub genommen werden können.

Konsequent wäre es daher, allen Pflegekräften die 6 Wochen Urlaub (je nach Tarifvertrag oder Regelung) zu geben und den einzelnen Urlaubstag entsprechend anteilig zu berechnen. Dann steht auch in der ganzen Woche ein U und nicht nur an drei Tagen.
Es kann auch anders gehandhabt werden, da haben solche, die in einem bestimmten Rhythmus arbeiten zwar nicht weniger Urlaub, aber an mehr Tagen frei.
Beispiel: 7 Tage-Rhythmus, ca. 19 Tage Jahresurlaub. Macht am Ende fast 9 Wochen Freizeit, da die freien Rhythmen garantiert sind und mit 7 Tagen Urlaub 3 Wochen Freizeit abgedeckt sind.
Was glaubst Du passiert, wenn diese umgerechnet werden?
 
Es kann auch anders gehandhabt werden, da haben solche, die in einem bestimmten Rhythmus arbeiten zwar nicht weniger Urlaub, aber an mehr Tagen frei.
Beispiel: 7 Tage-Rhythmus, ca. 19 Tage Jahresurlaub. Macht am Ende fast 9 Wochen Freizeit, da die freien Rhythmen garantiert sind und mit 7 Tagen Urlaub 3 Wochen Freizeit abgedeckt sind.
Was glaubst Du passiert, wenn diese umgerechnet werden?

Hallo,

bei solchen Systemen bleibt wahrscheinlich nur ein "gutes Vertrauen" an die entsprechenden Buchhalter, den der "normale Arbeitnehmer" dürfte es schwer haben, diese Umrechnungen nachzuvollziehen und sogar verstehen zu können.

Gruß

medsonet.1
 
Wie gestaltet sich das bei Mitarbeitern, deren Stellenanteil im Verlauf der vergangenen Monate zugenommen hat? Meine Kollegin hatte zuerst eine 50 % -, dann eine 75 %- und inzwischen eine 100% Stelle. Sie möchte nun zumindest einen Teil ihres Urlaubs noch vor dem Jahresende nehmen. Findet die anfängliche Teilzeitstelle bei der Berechnung des jetzigen Urlaubs Niederschlag?
 
Selbstverständlich.

Elisabeth
 
Und wie? Den ersten Monat hatte sie die 50%, danach 2 Monate 75 %. Wie rechne ich das um?
 
Du musst den Urlaubsanspruch für die entsprechenden Abschnitte berechnen und dann aufaddieren.

Nehmen wir mal an, dass du als VK einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr hättest.
Das macht pro Monat 2 Tage.

1 Monat 50% = 1 Tag
2 Monate 75% = 3 Tage
9 Monate 100% = 18 Tage
Würde also insgesamt 22 Tage ergeben.

Kommst du auf eine ungerade Zahl wird im Interesse des ANs aufgerundet.

Elisabeth
 
@Elisabeth: Herzlichen Dank...manchmal sieht man vor lauter Wald die bäume nicht mehr...:wink1:
 
Da fehlen die Berechnungsgrundlagen

bekommt sie z.B. 30 UT a 4 h oder 15 UT a 8h?

Ich würde es mir ja bequem machen und den Urlaubsanspruch in h umrechnen und dann als Urlaubstage a 8h (= Vollzeit) planen.:knockin: Man kann ihr die Urlaubstage auch so genehmigen, wie sie angefallen sind: z.b. 2,5 Tage a 4 h + 5 Tage a 6 h. Dann könnte es allerdings passieren, dass ein paar Minusstunden anfallen.
 
Man kann ihr die Urlaubstage auch so genehmigen, wie sie angefallen sind: z.b. 2,5 Tage a 4 h + 5 Tage a 6 h. Dann könnte es allerdings passieren, dass ein paar Minusstunden anfallen.
So hätte ich es jetzt gemacht- kam mir irgendwie korrekter vor...but by the way: Gibt es denn tatsächlich Programme, die diesbezüglich mitrechnen können?
 
N´abend

1 Monat 50% = 1 Tag
2 Monate 75% = 3 Tage
9 Monate 100% = 18 Tage
Würde also insgesamt 22 Tage ergeben.

Kommst du auf eine ungerade Zahl wird im Interesse des ANs aufgerundet.
Gibt es dazu irgendeine Quelle? Ich habe keine zu dieser Vorgehensweise gefunden.

Ich kenne das ganz anders.
Nach BUrlG wird der Urlaub ja für TAGE gewährt. So bekommt ein Arbeitnehmer z.B. seinen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (auf die 5-Tage-Woche).
§3 BUrlG
Diese Tage werden entsprechend des Wertes eines (fiktiven) Arbeitstages gewertet. Ist er Vollzeit (z.B TvöD West) und hat eine Sollzeit von 7,7 Std., dann zählt der Tag 7,7 Std; wechselt er unter dem Jahr auf halbtags, dann zählt der Tag dann 3,85 Std.

Der Mitarbeiter erwirbt in diesem Beispiel also für jeden Monat einen Anspruch von 1,66 Urlaubstagen (20/12). Nimmt er diese Tage nicht bei der 50%-Beschäftigung, dann ist das ungünstiger für den Arbeitgeber.
Manche Betriebe schauen da schon drauf, daß die Mitarbeiter auch ihre Urlaube dann zu dem jeweiligen Beschäftigungsgrad nehmen, wenn nicht, können aber auch keine Tage gekürzt werden.

Anders schaut es aus, wenn sich die Tage-Woche innerhalb des Jahres verändert. (Z.B. 5-Tage-Woche auf 3-Tage-Woche) Hier muss man umrechnen und dann wird auch berücksichtig, wie viele Tage man bereits genommen hat.

Außerdem gibt es für Vollzeit-Mitarbeiter, die aus Elternzeit zurückkommen und danach Teilzeit arbeiten ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, daß hier nicht gekürzt werden darf. Wieweit das in der BRD jetzt umgesetzt wird, kann ich nicht sagen. EuGH Urteil

Dann noch zu den Rundungen: ab ,5 wird aufgerundet, sonst wird abgerundet.
§ 5 Abs. 2 BUrlG

Tschö,
hype
 
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