Urkunde zur Berufsbezeichnung

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Asmo

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03.04.2013
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Hallo,

hoffe ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Forum. Ich habe 1996 mein Examen gemacht und die Urkunde bekommen,die mich
berechtigt mich Krankenpfleger zu nennen. Ich bin nun seit 2000 raus aus dem Beruf und habe vieles anderes gemacht. Ich überlege
für mich , ob ich wieder zurückkehre in meinen gelernten Beruf.

Jetzt zur Frage: seit 2003/2004 gibt es eine neue Bezeichnung ( GuKP ) , ich habe gehört ich müsse meine Urkunde anpassen lassen, was ich mir garnicht vorstellen kann. stimmt es tatsächlich, mussten alle die die Urkunde zur Berufsbezeichnung Krankenpfleger haben , ihre Urkunde durch die neue Berufsbezeichnung ersetzten lassen?

Für ein paar Infos wäre ich echt dankbar :-)

gruß,

Asmo
 
Ist nicht so, du behälst deine Berufsbezeichnung.

"Die Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wird nach einer dreijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule und erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Prüfung auf Antrag erteilt. „Krankenschwestern“, „Krankenpfleger“, „Kinderkrankenschwestern“ und „Kinderkrankenpfleger“ dürfen diese Berufsbezeichnungen weiterführen."
Quelle:
Gesundheits- und Krankenpfleger
 
Hallo, Du kannst diese ändern lassen- musst es aber nicht!
 
Hallo, Du kannst diese ändern lassen- musst es aber nicht!
Ich dachte die Ausbildung wurde nicht nur umbenannt, sondern auch verändert. Mehr Theoriestunden, mehr Fokus auf Prävention und Gesundheitsvorsorge.
Ist das nicht Etikettenschwindel, wenn sich die Krankenpflegekräfte die nur die alte Ausbildung haben, Gesundheits- und Krankenpfleger nennen dürfen?
 
@Fleschor_Max: Es ist so vorgesehen, dass die "alten" Krankenschwestern und -pfleger ihre Berufsbezeichung ändern lassen können aber nicht müssen. Und soo viel hat sich auch nicht geändert, dass man da einen Unterschied machen müsste.
 
Und soo viel hat sich auch nicht geändert, dass man da einen Unterschied machen müsste.
Die Theoriestunden sind von 1600 auf 2100 gestiegen und die Inhalte wurden umstrukturiert. Da müsste man jetzt streiten wo "nicht so viel" anfängt. Meiner Meinung nach entwertet man die neue Ausbildung, wenn man den Pflegekräften der alten Ausbildung die gleiche Bezeichnung verleiht.
 
Das bedeutet also, dass allle, die ihr Examen vor 2004 gemacht haben, eigentlich gar keine richtigen examinierten Pflegekräfte mehr sind, sondern nur bessere Pflegehilfskräfte?

Elisabeth
 
So krass würde ich das nicht sagen, aber fakt ist ja, dass man deutlich weniger Theoriestunden hatte. Das kannst du schlecht wegdiskutieren.

Du solltest bedenken, dass ich kein Urteil fälle über einzelne Pflegekräfte die die alte Ausbildung haben, ich fälle kein Urteil über deren Wissen und Kompetenz, sondern ich vergleiche die Grundausbildungen. Da wir keine Weiterbildungspflicht haben, wäre alles andere nicht zulässig.
 
Eine Abwertung bedeutet im Umkehrschluss eine Aufwertung. Die Frage ist auch, wofür werden die 500 Mehrstunden verwendet? Eine kürzere Theoriephase würde ich nicht unbedingt mit einer geringeren Vermittlung praxisrelevanter Inhalte gleichsetzen.

Zu überlegen gilt auch, wenn ich aktuell 2100 Stunden brauche- wie will ich das zukünftig bei der generalistischen Ausbildung handhaben? Es sind ja net alle tehoretischen Inhalte identisch. Trotzdem soll die Praixs-Theorie- Stundenverteilung so bleiben. Werden dann noch weniger gut ausgebildete Pflegekräfte als vor 2004 auf den Markt kommen?

Ich finde die Aussage schwierig zu bewerten, welche Ausbildung nun die bessere ist- die vor 30 Jahren, die vor 15 Jahren, die nach 2004 und die, die es in nächster Zukunft geben soll. Es dürfte immer vom Einzelnen abhängen, was er aus dem Angebot macht.

Elisabeth
 
Die Halbwertszeit von Wissen läßt nach, zeitgleich steigt das theoretische Wissen. Vor 20 Jahren wurden natürlich in allen Bereichen (nicht nur in der Pflege) weniger Theorie gelehrt. Deswegen war die Ausbildung nicht schlechter, sondern nur zeitgemäß.
In der Praxis habe ich jedoch den Eindruck, daß die Auszubildenden trotzdem nicht "tauglicher" geworden sind.
Wie auch immer.. die "alten" dürfen sich so oder so nennen. Die "jungen" nicht :mrgreen:
 
Hallo zusammen, da ihr nicht mehr über die Urkunde mit der Berufsbezeichnung diskutiert, sondern über die Wertigkeit der Ausbildung nach Krankenpflegegesetz von 1985 versus 2004, mach ich den Thread dicht.

Klar ist das Gesetz, das in die Gleichwertigkeit der Berufsbezeichnung eindeutig regelt, wie Bluestar es bereits in # 2 zitiert.
 
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