- Registriert
- 17.07.2013
- Beiträge
- 26
Hallo,
es ist schwierig etwas darüber im Internet zu finden.
Es gibt nun die generalisierte Pflegeausbildung mit der anschließenden Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“.
Ich habe 2013 mein Examen gemacht und trage die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“.
Ich finde im Internet nur Berichte darüber, dass ich mich Pflegefachkraft nennen darf.
Nun zu meiner Frage:
Darf ich auf meine aktuelle Berufsbezeichnung bestehen? Zum Beispiel auf dem Namensschild?
Eine Kollegin, die auch die GuK Ausbildung absolviert hat, bekam ein neues Namensschild mit der neuen Bezeichnung.
Ich persönlich hätte was dagegen.
es ist schwierig etwas darüber im Internet zu finden.
Es gibt nun die generalisierte Pflegeausbildung mit der anschließenden Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“.
Ich habe 2013 mein Examen gemacht und trage die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“.
Ich finde im Internet nur Berichte darüber, dass ich mich Pflegefachkraft nennen darf.
Nun zu meiner Frage:
Darf ich auf meine aktuelle Berufsbezeichnung bestehen? Zum Beispiel auf dem Namensschild?
Eine Kollegin, die auch die GuK Ausbildung absolviert hat, bekam ein neues Namensschild mit der neuen Bezeichnung.
Ich persönlich hätte was dagegen.