Berufsbezeichnung beibehalten

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Hallo,

es ist schwierig etwas darüber im Internet zu finden.
Es gibt nun die generalisierte Pflegeausbildung mit der anschließenden Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“.

Ich habe 2013 mein Examen gemacht und trage die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“.

Ich finde im Internet nur Berichte darüber, dass ich mich Pflegefachkraft nennen darf.
Nun zu meiner Frage:
Darf ich auf meine aktuelle Berufsbezeichnung bestehen? Zum Beispiel auf dem Namensschild?
Eine Kollegin, die auch die GuK Ausbildung absolviert hat, bekam ein neues Namensschild mit der neuen Bezeichnung.
Ich persönlich hätte was dagegen.
 
In Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen und dem Lebenslauf darfst Du Dich weiterhin als GUKP bezeichnen. Auf das Namensschild darf der Arbeitgeber schreiben lassen, was er möchte. Evtl. muss er das mit dem Betriebsrat abklären, nicht jedoch mit dem einzelnen Arbeitnehmer.

Wir haben im Zuge eines Umzugs neue Namenssschilder bekommen (weil diese jetzt auch elektronische Türschlösser öffnen. Alle Pflegenden mit drei Jahren Ausbildung haben jetzt einheitlich "Pflegefachkraft" darauf stehen, um die Bezeichnungen Krankenschwester /-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Kinderkrankenschwester /-pfleger usw. usf. zu vereinheitlichen.

Die Berufsbezeichnungen im Pflegeberufegesetz lauten übrigens Pflegefachfrau oder -mann. Pflegefachkraft ist also keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern eben ein Sammelbegriff.
 
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Es gibt nun die generalisierte Pflegeausbildung mit der anschließenden Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“.
Nö. Die neue generalistische Berufsbezeichnung lautet Pflegefachmann oder Pflegefachfrau (in Anlehnung an die Schweizer Berufsbezeichnung, soweit ich weiß).
Pflegefachkraft bist Du jetzt schon (siehe Claudia). Es bedeutet nur, daß Du keine Hilfskraft bist.

Was das Tragen der neuen Berufsbezeichnung betrifft:
Die muß m. W. extra beantragt werden, im Gegensatz zu damals, als von Krankenpfleger/Krankenschwester auf Gesundheits- und Krankenpfleger(in) umgestellt wurde. D. h., Du DARFST Dich gar nicht einfach als Pflegefachmann bezeichnen.
 
Die muß m. W. extra beantragt werden
Oha .... tatsächlich?
Soweit ich weiß war der Unterschied der Berufsbezeichnung Krankenschwester in Gesundheits und Krankenpflegerin der, dass durch das KP-Gesetz von 1986 (glaube ich?) durch die neue Reform von 2003 die Theorie-Stunden von 1600 auf 2100 erhöht wurden. Inhaltlich wars aber ungefähr gleich.
Diesmal ist es doch völlig anders, da die Ausbildung komplett anders ist....
 
Hallo zusammen!

Im §64 Pflegeberufegesetz findet sich folgende Regelung:
"§ 64 Fortgeltung der Berufsbezeichnung
Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder nach dem Altenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Satz 1. Die die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden."

und §1 beinhaltet: "§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen will, bedarf der Erlaubnis. Personen mit einer Ausbildung nach Teil 3 führen die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ mit dem akademischen Grad."

Somit ist klar, daß im Rahmen des "Bestandsschutzes" die neue Berufsbezeichnung geführt werden darf.

Schöne Grüße, Gego
 
In meinem Zeugnis steht, hat die Erlaubnis die Berufsbezeichnung Krankenschwester zu führen...
 
Somit ist klar, daß im Rahmen des "Bestandsschutzes" die neue Berufsbezeichnung geführt werden darf.
Das lese ich hier aber anders:

Die nach dem alten Recht erworbenen Berufsbezeichnungen haben weiterhin Bestand und dürfen von den Absolventen und Absolventinnen auch weiterhin geführt werden. Die Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ nach dem neuen Pflegeberufegesetz ist für diesen Personenkreis nicht möglich.“


Irgendwo anders hatte ich mal gelesen, wir könnten/müssten das beantragen, wenn wir uns Pflegefachmann/-frau nennen wollen… finde es gerade nicht.
 
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