News Uniklinik Mannheim schafft Pflegedirektion ab

Ich kann Dir grade nicht so ganz folgen... die Entscheidungsbefugnisse der PDLs wurden in den letzten Jahren beschnitten? Warum, wieso? War das möglicherweise nur an Deiner Klinik so?
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das nur hier so ist.
Konkret kenne ich die Situation von mehreren Kliniken, es bestehen noch Kontakte, mit unterschiedlichem Hintergrund.
Von dem was meinen jetzigen AG früher ausgemacht hat, was die Stellung der Pflege anbelangte, davon ist leider gar nichts mehr übrig.
Wenn ich irgendwas positives finden soll, mir fällt tatsächlich nix ein, eher das Gegenteil. Mir ist auch nicht klar, für was die Person eigentlich steht, die jetzt bereits schon einige Jahre im Unternehmen tätig ist. Traurig und erschreckend.
 
@amezaliwa
Du schriebst ja, die Entscheidungsbefügnisse der PDL wären so beschnitten worden... wer hat die denn dann jetzt?
Sorry, die Situation kenn ich so überhaupt nicht.
 
@Martin H.
Ja, der "l'ordres des infirmières entspricht einer Pflegekammer und hat in Frankreich entsprechende Befugnisse.
 
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Das Management entscheidet. Finanzielles - da nehm ich nur einen Punkt raus, die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die massiv beschnitten wurden. Am besten zahlst alles selbst und nimmst in Deiner Freizeit dran teil. Zu einer FB wollte ich letztes Jahr wirklich hin, für 2 Tage, weil der Dozent fachlich UND menschlich topp ist, Thema - relevant für meinen Bereich, für die Pflege. Kurz vor Beginn wurde ich noch angefragt, ob ich nicht auch 3 Tage könne, womit die Kosten für mich um 50% höher gewesen wären - es wäre gegangen. Der Kurs wurde dann trotzdem aus Mangel an Teilnehmern (Anzahl leider nicht bekannt) abgesagt - man hätte dann ja draufgezahlt.
Mangel an Interesse - MA haben den Mehrwert nicht gesehen, nicht jeder ist bereit von seiner Freizeit 2 Tage zu opfern - o.k., für den 2. Teil habe ich schon ein gewisses Verständnis, aus verschiedenen Gründen...
Die 2 Tage FB hätten das Jahresbudget des einzelnen MA überschritten (was für die Bewilligung durch den Vorgesetzten abträglich ist, der muss das im Auge haben), jeder teilnehmende MA hätte, wenn das Dienstzeit gewesen wäre dann 2 Tage gefehlt, was auch ein Problem ist.
Fand ich krass. FB sind schon öfters abgesagt worden. So 2h Kurzveranstaltungen werden meist bewilligt, weil diese sich an einen Frühdienst anschließen können, also kann man den ja vorher machen und fällt für den Tag NICHT aus.
Keines der Punkte sind Dir bekannt?
 
Das Management entscheidet. Finanzielles - da nehm ich nur einen Punkt raus, die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die massiv beschnitten wurden.
Sprechen wir jetzt von "der Pflege" ganz allgemein oder von der PDL? :weissnix:
Ja, natürlich kenne ich das mit den Fortbildungen auch noch. Auch bei uns wurden früher (90er) noch super Pflegefortbildungen en masse im Haus angeboten (Kinästhetik, basale Stimulation, Bobath usw. usf.); zum Schluß war´s nur noch Mist (mal auf deutsch gesprochen), also nur noch die üblichen Pflichtfortbildungen, oder aber irgendein Arztkram (der mich genau null interessiert).
Da lese ich jetzt aber noch keine Beschneidung der Rechte der PDL raus. Sondern daß halt früher einfach mehr Geld da war, ganz allgemein.
 
Bevor wir von Beschneidung der Rechte lesen muss erst mal klar sein welche Rechte die PDL/PD hatten.
Ich kenne von "eigenem Budget" bis zu jegliche finanzielle Ausgabe muss vom GF genehmigt werden unterschiedliche Rechte.
Meine persönliche worst-case-Vision ist die, dass der CA nach "Nase" entscheidet wer auf seinen Stationen in der Pflege arbeiten darf. Wer noch lange Jahre in der Pflege bleibt sollte sich als erstes dann immer kundig machen welche Vorlieben der jeweilige CA so hat. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie die Zusammenarbeit mit übereifrigen Assistenzärzten sich gestalten könnte, mit der Mentalität "Herr CA ich weiß da was......"
Horrorvorstellung für mich, aber leider halte ich es nicht mal für so abwegig, dass andere dem Beispiel folgen.
 
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Meine persönliche worst-case-Vision ist die, dass der CA nach "Nase" entscheidet wer auf seinen Stationen in der Pflege arbeiten darf.
Ein absolutes No-Go und nur einer der Gründe, warum wir unbedingt PDLs brauchen!!
Hier hat kein Arzt irgendwas mitzureden.
 
Ein absolutes No-Go und nur einer der Gründe, warum wir unbedingt PDLs brauchen!!
Hier hat kein Arzt irgendwas mitzureden.
Ich bin ganz Deiner Meinung. Ich meine mich zu erinnern, dass im Krankenhausgestaltungsgesetz irgendwann mal stand, dass ein Krankenhaus durch ein Direktorium geführt werden muss (ÄD, PD, VD). cCh weiß allerdings nicht mehr in welchen Bundesländern, da es Ländersache ist. In BaWü scheint es anders zu sein. Man berichtige mich bitte, wenn ich mich falsch erinnere.
Jetzt haben wir zwar bald 3 Länder mit Pflegekammern, dafür fangen dann andere andie Pflege in den Krh. durch solche Handlungen zu schwächen.
 
Wie gesagt, du musst da ja nicht arbeiten. Solltest du dich irgendwo bewerben, wo es keine PDL oder PD gibt stimmst du mit den Füßen ab, gehst woanders hin...
 
Wie gesagt, du musst da ja nicht arbeiten. Solltest du dich irgendwo bewerben, wo es keine PDL oder PD gibt stimmst du mit den Füßen ab, gehst woanders hin...
Würde ich persönlich wohl genau so machen. Ein Vorstellungsgespräch und vor mir sitzt ein Arzt um mich zu beurteilen?
Gruselig, entschuldigung...
 
Ich kram das wieder raus, weil Martin selbst durch einen Artikel von 2015 meine Vermutung/ vor Ort Beobachtung der Veränderungen bestätigt.
Zu finden dort, #12, für den Kontext: News - verdi-Expertin skeptisch gegenüber Akademisierung

https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Vorfahrt-fuer-die-Pflege-2015.pdf
S.11
".....Vielfach wurden Pflegedienstleitungen„entmachtet“ und der – BWL-qualifizierten – Geschäftsführung untergeordnet. Ihr Einfluss auf die Verteilung der Budgets, Strategien, Abläufe und Schwerpunktsetzungen wird seit Jahren beschnitten...."
Ja, da steht nicht alle, da steht aber auch nicht einzelne.
Wie viele, was sich seit 2015 verändert hat - unklar.
Vermutung - besser wurde es nicht.
Lesenswert, Dankeschön :up:
 
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@amezaliwa
Hatte ich übersehen, danke für den Hinweis! :up:
Aber - nee, kannte ich bis dato aus eigener Erfahrung nicht so.
 
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Ob der dbfk valide Daten darüber hat, bezweifel ich zwar etwas, aber egal.
Kann ich auch nicht beurteilen, Maniac. :wink:
Ich habe gerade durch Zufall gefunden, dass es Diverse Hochschulmedizingesetze gibt, und hier Sachsen a
Landesrecht Sachsen-Anhalt HMG LSA | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Gesamtausgabe | Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HMG LSA) vom 12. August 2005 | gültig ab: 18.08.2005


Hier wird der Pflegedirektor explizit erwähnt, gilt natürlich nur für uniklinika.
Danke für den Hinweis! :up:

"§ 14[1]
Direktor oder Direktorin des Pflegedienstes

(1) Dem Direktor oder der Direktorin des Pflegedienstes obliegen die zur Gewährleistung der Krankenpflege notwendigen Aufgaben und Befugnisse.
(...)

§ 15[1]
Klinikumsvorstand


(1) 1 Dem Klinikumsvorstand gehören mit Stimmrecht an:

1.
der Ärztliche Direktor oder die Ärztliche Direktorin als Vorsitzender oder Vorsitzende,

2.
der Kaufmännische Direktor oder die Kaufmännische Direktorin,

3.
der Dekan oder die Dekanin der Medizinischen Fakultät,

4.
der Direktor oder die Direktorin des Pflegedienstes.
(...)
(2) 1 Beschlüsse und Entscheidungen des Klinikumsvorstandes zu medizinischen Leistungen und Strukturen, die von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung des Universitätsklinikums sind, können nicht gegen die Stimme des Ärztlichen Direktors oder der Ärztlichen Direktorin getroffen werden. 2 Der Kaufmännische Direktor oder die Kaufmännische Direktorin kann Beschlüssen und Entscheidungen des Klinikumsvorstandes widersprechen, wenn er oder sie diese nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für vereinbar hält. "


Wobei die Möglichkeit des Einspruchs bzw. Widerspruchs hier auch nur dem ärztlichen bzw. kaufmännischen Direktor zugestanden wird. Ein ähnliches Recht scheint der Pflegedirektor nicht zu besitzen.
 
Der Absatz betrifft aber auch nur "medizinische Leistungen..."
 
Ja, schon richtig.
Ich finde aber einen ähnlichen Passus bzgl. der pflegerischen Leistungen nicht.
Das würde sich dann auch mit amezaliwas Aussage bezüglich z. B. Budgets für Fortbildungen decken; hier können die anderen mit reinquatschen.
 

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