- Registriert
- 20.10.2007
- Beiträge
- 483
- Ort
- Bayern
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Schlaganfalleinheit mit Stroke Unit und allgemeine Innere
- Funktion
- tätig als Nachtschwester
Liebe Forums-Mitglieder!
Es geht um die Frage: Wird die Pause im Nachtdienst, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben ist, bei Euch auf Station bzw. im Wohnbereich gewährt?
Nach ständiger Rechtssprechung ist Pause definiert mit "frei von Arbeit und Arbeitsbereitschaft".
Das Bundesarbeitsgericht definiert den Begriff "Pause" (vgl. BAG vom 5. 5. 1988 und vom 27. 2. 1992 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 3 AZOKr) als eine im voraus festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern frei darüber entscheiden kann, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Pause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten, freigestellt ist.
Das bedeutet auch, dass ich in meiner Pause machen kann, was ich will. Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass ich auf Station bleibe um, wenn nötig, die Klingel zu bedienen, dann befinde ich micht in "Arbeitsbereitschaft", die wie Vollarbeit zu vergüten ist. Das aus Sicht des höchsten deutschen Arbeitsgerichts keine Pause!
Wie ist die Pause in der Nachtschicht bei Euch geregelt?
Freue mich über zahlreiche Antworten und Diskussionen!
Es geht um die Frage: Wird die Pause im Nachtdienst, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben ist, bei Euch auf Station bzw. im Wohnbereich gewährt?
Nach ständiger Rechtssprechung ist Pause definiert mit "frei von Arbeit und Arbeitsbereitschaft".
Das Bundesarbeitsgericht definiert den Begriff "Pause" (vgl. BAG vom 5. 5. 1988 und vom 27. 2. 1992 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 3 AZOKr) als eine im voraus festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern frei darüber entscheiden kann, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Pause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten, freigestellt ist.
Das bedeutet auch, dass ich in meiner Pause machen kann, was ich will. Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass ich auf Station bleibe um, wenn nötig, die Klingel zu bedienen, dann befinde ich micht in "Arbeitsbereitschaft", die wie Vollarbeit zu vergüten ist. Das aus Sicht des höchsten deutschen Arbeitsgerichts keine Pause!
Wie ist die Pause in der Nachtschicht bei Euch geregelt?
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