Umfrage für Dienstplanersteller

Schreiber

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Hallo, ich hoffe dass ich hier ein paar Unterstützer für meine Bachelorarbeit finde. Ich mache hierfür eine Umfrage für Dienstplanersteller, Teilnehmer haben die Möglichkeit das anonymisierte Gesamtergebnis einzusehen. Die Umfrage ist unter folgendem Link zugänglich (Daten werden selbstverständlich anonymisiert):


Liebe Grüße

C. Schreiber
 
Worum gehts denn genau in der Arbeit?
 
Schade.
Eine Befragung mit Pflichtantworten, die keine realistische Antwort zulassen, sind irgendwie schwer abzuschließen. (Übergabezeit)
Auch die Frage “Erreichbarkeit“ ohne die Option „ in der Freizeit wird kein MA angerufen“ = geltendes Recht, ist irgendwie nicht korrekt zu beantworten.

Ebenso die Festlegung einer Reihenfolge der „Notfall-Besetzung“ mit illegalen Aussagen ist mir suspekt.

Bitte die Fragen überarbeiten
 
Hallo einer, ich glaube sie steigern sich da etwas zu sehr in die Sache rein.
Die Antworten bzgl. Mitarbeiter sind gut/schlecht erreichbar sollen natürlich nicht bedeuten, dass dies die erste oder beste Wahl ist. Ich glaube es ist jedoch unrealistisch davon auszugehen, dass keinesfalls Mitarbeiter angerufen werden.
Es geht mir als Fragender natürlich nicht darum eine verbindlich gültige Reihenfolge festzulegen, in diesem Fall möchte ich eher wissen welche Optionen von den Teilnehmern insgesamt am häufigsten genutzt werden oder kaum/nicht in Frage kommen. So ist etwa die Antwort, dass der Ausfall akzeptiert wird natürlich situativ abhängig von aktueller Besetzung/Teamstärke. Ich möchte also nicht die eine Lösung finden sondern ein möglichst aufschlußreiches Gesamtbild bekommen.

Dennoch vielen Dank für die schnelle Rückmeldung
 
Und damit wirst du keine ehrliche Antwort von den Dienstplanerstellern bekommen, da Handlungen durchgeführt werden, die der rechtlichen Lage widersprechen, sprich illegal sind und auch mitunter in den strafrechtlichen Bereich reinfliessen.
Wenn Pflegekräfte ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten wahrnehmen würden, was meinst du, wieviele Anzeigen der Arbeitgeber am Hals hätte, weil er illegale Handlungen von seinen Stationsleitungen nicht nur toleriert sondern auch aktiv fördert.
 
Sorry aber jetzt mal ehrlich! Die Frage lautet:
Und damit wirst du keine ehrliche Antwort von den Dienstplanerstellern bekommen, da Handlungen durchgeführt werden, die der rechtlichen Lage widersprechen, sprich illegal sind und auch mitunter in den strafrechtlichen Bereich reinfliessen.
Wenn Pflegekräfte ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten wahrnehmen würden, was meinst du, wieviele Anzeigen der Arbeitgeber am Hals hätte, weil er illegale Handlungen von seinen Stationsleitungen nicht nur toleriert sondern auch aktiv fördert.
Wie schätzen sie die Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter außerhalb der Dienstzeit ein?
Die Antwort ist optional.
Die meisten Mitarbeiter sind telefonisch gut erreichbar.
Viele Mitarbeiter sind telefonisch schlecht erreichbar.

Das bedeutet nicht, dass ich es gut oder richtig finde. Die Antwort ist doch eh so allgemein gehalten. Erzähl mir doch bitte nicht, dass es irgendwo Leitungen gibt die ungeachtet der Situation prinzipiell nie jemanden kontaktieren würden. Wie kann man auf diese Frage ehrlich/unehrlich antworten??? Das ist auch keinesfalls eine Aufforderung die Mitarbeiter anzurufen.
 
Der Mitarbeiter muss für die Stationsleitung gar nicht erreichbar sein! Keiner ist in seiner Freizeit in Bereitschaft.

Wenn der AG was will, kann er das am nächsten Tag besprechen. Ausser der Verwaltung und notgedrungen der PDL muss niemand die Telefonnummer seiner Mitarbeiter haben.
 
Der Mitarbeiter muss für die Stationsleitung gar nicht erreichbar sein! Keiner ist in seiner Freizeit in Bereitschaft.

Wenn der AG was will, kann er das am nächsten Tag besprechen. Ausser der Verwaltung und notgedrungen der PDL muss niemand die Telefonnummer seiner Mitarbeiter haben.
Und ein Katastrophenfall wird von der Landesregierung ausgerufen.
Fehlendes Personal ist keine Katastrophe und auch kein Notstand.
Und trotzdem versuchen Leitungen immer wieder Leute zum Dienst zu verpflichten *lacht*
 
Wenn die Pflege endlich mal genug Ar... in der Hose hat und das Helfersyndrom abgelegt hat, wird kaum noch jemand telefonisch erreichbar sein.
 
Und ein Katastrophenfall wird von der Landesregierung ausgerufen.
Nur teilweise richtig - MANV und die dadurch automatisch ausgelösten Abruf Telefonlisten wurden in meinem ehemaligen Haus in der ersten Stufe (Anästhesie/OP/Notaufnahmen Personal) vom zuständigen Notaufnahmen Oberarzt ausgelöst.
 
Ich schreibe keine Dienstpläne und kann deshalb nicht teilnehmen. Ein wenig mehr an Informationen im Eingangstext (an welcher Hochschule studierst, wie lautet Dein Studiengang usw.) wären aus Gründen der Höflichkeit angebracht.
Der Mitarbeiter muss für die Stationsleitung gar nicht erreichbar sein! Keiner ist in seiner Freizeit in Bereitschaft.
Das macht einen Anruf aber nicht zu einer illegalen Handlung. Oder kannst Du mir ein Gesetz zeigen, das Telefonanrufe untersagt?
Nur teilweise richtig - MANV und die dadurch automatisch ausgelösten Abruf Telefonlisten wurden in meinem ehemaligen Haus in der ersten Stufe (Anästhesie/OP/Notaufnahmen Personal) vom zuständigen Notaufnahmen Oberarzt ausgelöst.
Der Katastrophenfall (bzw. ein Großschadensereignis, ehe die Dippfelesschisser wieder laut werden) muss von der zuständigen Behörde ausgerufen werden. Die "Regie" innerhalb eines Krankenhauses geht dann in der Regel auf einen Chef- oder Oberarzt über, der dann auch die Alarmkette auslöst.
 
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Das macht einen Anruf aber nicht zu einer illegalen Handlung. Oder kannst Du mir ein Gesetz zeigen, dass Telefonanrufe untersagt?
Naja, wenn den Mitarbeiter unter Druck setzt und bedrängt, dann kann man zumindest darüber nachdenken ob es nicht Nötigung ist? Es bleibt ja oft nicht bei der einfachen Frage und der Akzeptanz eines einfachen „nein ich kann/will nicht einspringen“! Mitarbeiter fühlen sich genötigt das Nein zu begründen, was sie keinesfalls müssen. Selbst ein „ ich habe was vor, wollte seit langem mal wieder das Wochenende auf dem Sofa mit nem guten Buch verbringen“ reicht und ich muss es noch nicht einmal sagen!
Leute gebt eure Nummern raus, wenn ihr wollt, aber stellt sie auf stumm und lasst nicht zu dass man euch die Nailbox vollquatscht. Dann juckt es euch nicht und könnt endlich mal regenerieren….!
Mir hat das lautlos stellen der Krankenhausnummern ( Station/PDL) echt Entspannung verschafft damals zu meinen Klinikzeiten.
 
Naja, wenn [die / der Vorgesetzte] den Mitarbeiter unter Druck setzt und bedrängt, dann kann man zumindest darüber nachdenken ob es nicht Nötigung ist? Es bleibt ja oft nicht bei der einfachen Frage und der Akzeptanz eines einfachen „nein ich kann/will nicht einspringen“!
Dann ja. Ein Anruf an sich ist jedoch keine strafbare Handlung. Nicht alles, was uns nicht gefällt, ist gleich illegal.
 
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Wenn der Arbeitnehmer seine Nummer nur auf der Bewerbung angegeben hat, dann sind Anrufe, die nichts mit dem Einstellungsprozess zu tun haben, ein Verstoß gegen die DVSGO. Und die Nutzung von Daten, deren Zustimmung vom AN nicht vorliegt, ist illegal, da Verstoß gegen geltendes Recht. Unerlaubte Datenverarbeitung ist ein grundlegendes Problem. Und anscheinend ist sich kaum einer bewusst, dass die Nutzung einer Telefonnummer auch darunter fällt. Sofern ein AN seine Nummer angibt und auch deren Zweck kommuniziert, darf ausschließlich nur zweckgebunden der AN angerufen werden.
Wenn der AN sagt, er möchte im Notfall informiert werden, dann darf er auch nur in dem Notfall angerufen werden, den dieser mit der Leitung auch definiert hat.
Personalmangel ist kein Notfall.
Alle anderen Telefonate können somit zur Anzeige gebracht werden.
Niemand wird per se in Dienstbereitschaft versetzt nach seiner abgeleisteten Tätigkeit. Und solange der AG diesbezüglich keine Klausel im Vertrag mit aufführt und auch kein Diensttelefon zur Verfügung stellt, sind Anrufe zu unterlassen.

Edit: Anrufe sind eine strafbare Handlung, solange der AN der Form der Anrufe nicht explizit zugestimmt hat.

Langsam werden auch mal dir Rechte der AN in Europa gestärkt. Siehe Portugal.
Aber die AG-Hörigkeit ist in Deutschland noch stark verwurzelt.
 
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Hier wird ja ganz schön überdreht...

Strafrechtlich relevant, illegale Anrufe...

Es ist ja schön, wie viel Phantasie genutzt wird, um Fragen interpretationstechnisch aufzublasen - war aber nicht objektiver Inhalt...

Ein Telefonanruf ist NICHT strafbar, es sei denn, es liegen, hier nicht vorgegebene, Sachverhalte vor, die genau das bewirken würden.
 
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