Wenn der Arbeitnehmer seine Nummer nur auf der Bewerbung angegeben hat, dann sind Anrufe, die nichts mit dem Einstellungsprozess zu tun haben, ein Verstoß gegen die DVSGO. Und die Nutzung von Daten, deren Zustimmung vom AN nicht vorliegt, ist illegal, da Verstoß gegen geltendes Recht. Unerlaubte Datenverarbeitung ist ein grundlegendes Problem. Und anscheinend ist sich kaum einer bewusst, dass die Nutzung einer Telefonnummer auch darunter fällt. Sofern ein AN seine Nummer angibt und auch deren Zweck kommuniziert, darf ausschließlich nur zweckgebunden der AN angerufen werden.
Wenn der AN sagt, er möchte im Notfall informiert werden, dann darf er auch nur in dem Notfall angerufen werden, den dieser mit der Leitung auch definiert hat.
Personalmangel ist kein Notfall.
Alle anderen Telefonate können somit zur Anzeige gebracht werden.
Niemand wird per se in Dienstbereitschaft versetzt nach seiner abgeleisteten Tätigkeit. Und solange der AG diesbezüglich keine Klausel im Vertrag mit aufführt und auch kein Diensttelefon zur Verfügung stellt, sind Anrufe zu unterlassen.
Edit: Anrufe sind eine strafbare Handlung, solange der AN der Form der Anrufe nicht explizit zugestimmt hat.
Langsam werden auch mal dir Rechte der AN in Europa gestärkt. Siehe Portugal.
Aber die AG-Hörigkeit ist in Deutschland noch stark verwurzelt.