Tätigkeitsbereiche von Krankenschwestern und Kinderkrankenschwestern

doreen81

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innere medizin
Hallo Ihr,

ich habe mal eine Frage die bei uns zur Zeit sehr für Disskussionen auf Arbeit führt.

Es gibt bei uns Leute die der Meinung sind, dass eine Krankenschwester nicht auf einer Kinderstation arbeiten darf, andersherum wäre es aber schon möglich, also das eine Kinderkrankenschwester auf einer "Erwachsenenstation" arbeiten darf.

Gibt es da wirklich ein Gesetz dafür?

Ich habe noch nach dem alten Krankenpflegegesetz gelernt, habe also noch die Berufsbezeichnung Krankenschwester. Gibt es vielleicht was Neues nach dem neuen Gesetz. und wenn ja, wie ist das dann mit denen die noch nach dem alten Gesetz gelernt haben?

Ich habe davon nämlich noch nie was gehört, ich kannte das eigentlich immer andersherum...

Danke schon mal für Eure netten Antworten, ich hoffe, mir kann jemand helfen.


Lg
 
Es gibt keine Vorbehaltsaufgaben für Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege. Wenn man für eine bestimmte Stelle sucht, dann wird man stets den am optimalsten ausgebildeten Bewerber nehmen. Durch die sinkende Anzahl an Geburten, respektive Kindern, sinkt auch der Bedarf an Kinderstationen. Die freiwerdenden Fachpflegekräfte suchen neue Arbeistplätze. Viele wollen lieber in der Kinderkraneknpflege bleiben. Damit hast als GuK schlechte Karten wenn es selsbt für KiKras schwer ist, einen Job im eigenen Fachbereich zu finden. Wer als KiKra net mehr in der Kinderkrankenpflege unterkommt geht notgedrungen in die Erwachsenenpflege.

Es hängt also nicht am Gesetz sondern an Angebot und Nachfrage.

Elisabeth
 
Diese Diskussion werden wir wohl noch in Jahrzehnten führen *seufz* und wir hatten sie hier schon mehrfach. (Sommerloch?)

Dieses Gesetz gibt es nicht und gab es nie. Im Krankenpflegegesetz steht "Pflege aller Altersgruppen". Sowohl 1984 als auch 2004.

Die "andersherum"-Geschichte gab und gibt es genauso wenig.

Jede Pflegekraft darf mit jedem Klientel arbeiten. In der Kinderkrankenpflege gibt es halt deutlich weniger Stellen.
 
Aha, also gibt es kein spezielles Gesetz in dem das geregelt ist. es geht bei uns nämlich darum, dass wir zeitweise als Krankenschwestern auf der Kinderstation aushelfen sollen und manche sagen, dass man dies vom Gesetz als Krankenschwester gar nicht darf und wollen es deshalb nicht machen. danke für die Antwort, lg
 
Danke für die Antwort...Also darf sozusagen auch eine Krankenschwester alleine auf einer Kinderstation arbeiten oder muss immer eine Kinderkrankenschwester dabei sein? lg
 
Das ist zur Abwechselung wenigstens mal ein neuer Grund für die Diskussion... :emba:

Da es keine Vorbehaltsaufgaben gibt, darf auch die Krankenschwester allein mit den Kindern arbeiten. Es stellt sich die Frage der Remonstrationspflicht - wenn Tätigkeiten von Euch verlangt werden, die ihr (noch) nicht durchführen könnt, müsst Ihr erst mal ablehnen und auf Einarbeitung pochen. Geht aber nicht, wenn lediglich das Alter der Patienten sinkt, nur, wenn da wirklich unbekannte Tätigkeiten dabei sind, andere medizinische Geräte etc. bb.
 
Danke für die Antwort...Also darf sozusagen auch eine Krankenschwester alleine auf einer Kinderstation arbeiten oder muss immer eine Kinderkrankenschwester dabei sein? lg
 
Mit welcher Begründung sollte immer eine KiKra da sein?
 
Das wird bei uns im Haus so erzählt, dass eine Krankenschwester nicht alleine auf einer Kinderstation arbeiten darf. Eine Krankenschwester muss angeblich immer unter der Kontrolle einer Kinderkrankenschwester sein. das ist ehrlich gesagt dass was ich so ein bisschen merkwürdig finde, weil ich mich ja dann Krankenschwester einer Kinderkrankenschwester unterwerfen müsste...Damit habe ich ehrlich gesagt so ein kleines Problem, weil ich ja schließlich auch mal gelernt habe und dann habe ich irgendwie das Gefühl das die eigene Ausbildung unter die einer Kinderkrankenschwester gestellt wird.

Lg
 
Also ist der Grund doch der gleiche wie immer (schade, schade).

Wenn die Kinderkrankenschwester die erfahrenere Person auf diesem Gebiet ist, oder die Schichtleitung hat, dann steht sie in diesem Punkt über der weniger Erfahrenen. Das hat mit der Grundausbildung kaum noch etwas zu tun. Eine Kikra, die schon Jahre in der Erwachsenenpflege arbeitet, stünde fachlich auch über einer frischexaminierte GuKP.

Dass PDL, SL oder Schichtleitung mir weisungsbefugt, habe ich persönlich noch nie als "Unterwerfung" empfunden.
 
das ist ja auch nicht das was ich meine... aber wir haben im Haus krankenschwestern die seit 20 Jahren auf der Kinderstation arbeiten und auf einmal sollen sie schlechter sein, als eine Kinderkrankenschwester obwohl man dieser Person bestimmt nicht so schnell auf diesem Gebiet was vor machen kann...Sie macht das seit Jahren.
 
Ich sag ja, es ist der gleiche Grund wie immer: Eine Berufsgruppe hält sich für was Besseres. Wieviele Generationen werden wir wohl noch brauchen, bis dieser Irrglaube endlich ausgerottet ist? :evil:

Berufserfahrung allein bedeutet zwar nicht zwangsläufig qualitativ gute Arbeit, aber ich denke auch nicht, dass Du darauf hinauswolltest. Erfahrene Pflegende sind und bleiben in ihrem Arbeitsbereich erfahren, unabhängig von der Grundausbildung. Nach 20 Jahren dürften die Erkenntnisse von damals auch vielfach bereits überholt sein.
 
Kinder sind halt keine kleinen Erwachsenen. Ich bin der Meinung, dass man als Krankenschwester sehr wohl auf der Kinderstation arbeiten kann - in der Anästhesie arbeiten wir ja auch mit Patienten vom Frühgeborenen bis zum 18jährigen. Aber es bedarf tiefgehenderer Einarbeitung als auf einer Erwachsenen-Station, wo Krankenschwestern aufgrund ihrer Erfahrung Sitationen viel besser einschätzen bzw. Maßnahmen ergreifen können, als sie das (anfangs) in der Kinderklinik können.
 

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